Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2022-03-07

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-07

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses ist heute ein letztes Mal in der Differenzbereinigung in unserem Rat. Der Nationalrat hat sich anlässlich der Beratungen von letzter Woche in allen wesentlichen Punkten der Position des Ständerates angeschlossen. So wurde auch die gewichtige Differenz bei Artikel 43 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) zugunsten der Fassung des Ständerates entschieden. Neu wird also auch die öffentliche Hand bei Forderungen auf Konkurs eine Betreibung einleiten müssen; das ist ein gewichtiger Entscheid.

Die Differenz, die wir heute noch beraten müssen, erfolgt aus dem Antrag Ihrer Kommission auf Rückkommen auf Artikel 222 Absätze 7 und 8 SchKG. Diese Absätze sollen gemäss dem Antrag Ihrer Kommission und dem Beschluss des Nationalrates neu wortgleich zu Artikel 11 Absätze 2 und 3 SchKG verschoben werden.

Vielleicht sind wir uns dessen nicht ganz bewusst, aber unsere Gesetzgebungsprozesse, insbesondere auch die Differenzbereinigungen, werden auch ausserhalb des Rates minutiös verfolgt und kommentiert, so auch bei diesem Geschäft. Am 13. Dezember 2021 hat uns ein Schweizerbürger sanft darauf hingewiesen, dass Artikel 222 Absätze 7 und 8 SchKG im Gesetz möglicherweise falsch platziert seien. Der Gesetzgeber habe gemäss Berichterstattung im Ständerat eine umfassende Strafanzeigepflicht der Konkursbeamten einführen wollen. Leider sei die gesetzliche Ergänzung in Artikel 222 SchKG aufgenommen worden, wo es nur um die Auskunfts- und Herausgabepflicht gehe. Dieser Bürger endet dann mit den sehr höflichen Worten, er frage uns gerne an, ob es aufgrund der Vorberatung der SchKG-Revision in der Kommission weitere Hinweise gebe, wie die Absicht des Rates auszulegen sei.

Wir haben uns dieser Sache angenommen, und hier liegt nun die Antwort vor. Mit dem Rückkommensentscheid der RK-N [PAGE 97] vom 13. Januar 2022 und dem gleichlautenden Entscheid der ständerätlichen Kommission vom 20. Januar 2022 wurden die Absätze 7 und 8 neu in Artikel 11 SchKG aufgenommen. Dort sind sie nun unter dem Titel "Allgemeine Bestimmungen" bei Titel H, "Verbotene Rechtsgeschäfte", richtig platziert.

Die RK-S beantragt Ihnen, dem Rückkommensentscheid Ihrer Kommission und der RK-N Folge zu leisten. Zuhanden des Amtlichen Bulletins möchte ich hier noch einmal einen speziellen Dank nach Luzern ausrichten, weil der Schweizerbürger aus Luzern kommt.

Rieder Beat · Ständerat · 2022-03-07 | Lexipedia | Lexipedia