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Engler Stefan · Ständerat · 2022-03-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-07

Wortprotokoll

Ich schliesse mich in dieser Frage der Minderheit an und bitte Sie, diesen Vorstoss anzunehmen. In der ersten Runde war ich noch unentschlossen, weil mir nicht überzeugend dargelegt werden konnte, wie viele Leute das jetzt aktuell betrifft und in Zukunft betreffen kann. Heute spielt diese Zahlenarithmetik für mich eigentlich nicht mehr die entscheidende Rolle, sondern es geht um andere Fragen, auch um die Frage der Glaubwürdigkeit und der Rechtssicherheit.

Zu Recht wurde gesagt, zu einer glaubwürdigen Asylpolitik gehöre auch der konsequente Vollzug. Ja, da bin ich ebenfalls damit einverstanden. Auch eine gewisse Gleichbehandlung unter Asylsuchenden, die in ihr Heimatland zurückkehren müssen, soll gewährleistet sein, unabhängig davon, ob jetzt jemand eine Berufslehre begonnen hat oder nicht. Ich meine aber, in dieser Interessenabwägung und Güterabwägung gibt es auch die Waagschale auf der anderen Seite zu berücksichtigen. Dort geht es um Vertrauensschutz, dort geht es um Glaubwürdigkeit und letztlich auch um Rechtssicherheit und Rechtsschutz. Auf Treu und Glauben, nämlich dass eine Lehre beenden darf, wer eine solche beginnt, sollen sich vor allem auch die Lehrbetriebe, aber auch die Asylsuchenden selber verlassen können. Der Lehrbetrieb wie auch der Auszubildende investieren dafür nämlich viel Arbeit und Geld. Beide sollen sich darauf verlassen dürfen, dass diese Ausbildung abgeschlossen werden kann, ob sie jetzt ein, zwei oder drei Jahre dauert - ich meine, in den allerseltensten Fällen werden diese jungen Leute eine vierjährige Lehre absolvieren.

Es geht aber auch um Glaubwürdigkeit. Die Bewilligung zur Aufnahme einer beruflichen Ausbildung wird von den Integrations- und Migrationsbehörden erteilt. Diese Bewilligung stellt eigentlich ein Zweifaches dar. Erstens handelt es sich um eine Integrationsmassnahme, dann nämlich, wenn im Anschluss an das Asylverfahren eine Aufenthaltsbewilligung infrage kommt. Zweitens aber ist es in jedem Fall eine praktische Rückkehrhilfe für diejenigen, die in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Dass sich nebst dem Staat auch Unternehmungen dafür engagieren, um die Chancen für eine nachhaltige Einkommensperspektive bei einer Rückkehr mit einer beruflichen Ausbildung zu verbessern, ist letztlich auch Ausdruck einer glaubwürdigen Asylpolitik.

An und für sich müsste der Staat all diesen Lehrbetrieben und der Privatwirtschaft dankbar sein, dass sie diese Integrationsaufgabe freiwillig wahrnehmen. Geflüchteten nämlich die Möglichkeit zur Ausbildung zu geben, hilft Rückkehrern womöglich mehr als ein ausbezahltes Anfangskapital von wenigen tausend Franken. Endet das Asylverfahren aber mit der Erteilung eines auch provisorischen Bleiberechtes, hat die berufliche Ausbildung massgeblich zur gesellschaftlichen Integration und zur Integration in den Arbeitsmarkt beigetragen.

Mein drittes und letztes Argument: Die Überweisung des Vorstosses und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage schaffen Rechtssicherheit und geben den Betroffenen auch den erforderlichen Rechtsschutz. Der Sprecher der Minderheit hat es angeführt: Im Moment ist man völlig dem Ermessen der kantonalen Behörden ausgesetzt, die es im einen Kanton so beurteilen, im anderen Kanton anders. Immer aber geht es um die Frage, ob eine begonnene Berufsausbildung eines in einem Asylverfahren stehenden Menschen abgeschlossen werden kann oder nicht. "Ersatzmassnahmen" nennt der Bundesrat in der Beantwortung des Vorstosses die Möglichkeiten, die im Einzelfall getroffen werden können: verlängerte Ausreisefrist, Härtefall, vorläufige Aufnahme. Mit diesen Möglichkeiten möchte man die Härte abfedern und diesen Leuten trotzdem den Abschluss ermöglichen. Eine gesetzliche Regelung aber, wie sie mit der Motion verlangt wird, würde Rechtssicherheit in diesem sensiblen Bereich schaffen, und zwar für beide, für den Auszubildenden wie für den Lehrbetrieb. Vor allem würde es für den Auszubildenden Rechtsschutz schaffen.

Ich möchte Sie also bitten, hier der Minderheit zu folgen, dies vor allem auch aus der Überlegung heraus, dass viele private Unternehmungen in der Schweiz hier eine freiwillige Arbeit leisten, für die der Staat an und für sich dankbar sein sollte.