Gysi Barbara · Nationalrat · 2022-03-07
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-07
Wortprotokoll
Ich könnte es jetzt kurz und einfach machen und sagen: Vergessen Sie, was der Vorredner gesagt hat, und stimmen Sie einfach für das Gegenteil. Ich nutze jetzt aber doch die Zeit, um ein paar Ausführungen zu machen, geht es doch nicht darum, nur das Gegenteil dessen zu machen, was die FDP-Liberale Fraktion vorschlägt. Vielmehr geht es um die Inhalte. Aus diesem Grund stehe ich hier vorne.
Zuerst zum Antrag jener Minderheit, die von mir angeführt wird: Mit dieser wird die Begrenzung der Werbeausgaben auf maximal 0,3 Prozent der Mittel beantragt. Wie ich bereits ausgeführt habe, ist es wichtig, dass man hier eine klare Schranke setzt. Der Wert von 0,3 Prozent geht auf einen Vorschlag der Konsumenten- und Konsumentinnen- bzw. der Patienten- und Patientinnenorganisationen zurück; ich denke, dass es grundsätzlich Sinn macht, einen Wert in dieser Höhe festzulegen.
Ich bitte Sie natürlich auch, den Antrag der Minderheit Wasserfallen Flavia anzunehmen. Mit diesem Antrag wird etwas absolut Selbstverständliches gefordert. Wird beim Vertragsabschluss gegen diese Vereinbarung verstossen, hält man sich also nicht an diese Vorgaben, soll der Vertrag nichtig, d. h. ungültig, sein. In anderen Bereichen ist es sehr oft so, dass ein Vertrag nicht gilt, wenn man gegen eine Vorgabe [PAGE 211] verstösst. Das soll auch hier klar der Fall sein. Ein Vertrag soll in diesem Fall nichtig sein; sollten zudem bereits Prämien bezahlt worden sein, müssten diese rückerstattet werden. Dass hierfür ein Minderheitsantrag gestellt werden muss, ist eigentlich schon fragwürdig. Ansonsten würden nämlich jene geschützt, die sich nicht an die Vereinbarung oder nicht an Vorgaben halten. Das wäre schon recht eigenartig und fragwürdig.
Ganz klar möchte ich Sie bitten, den Minderheitsantrag Sauter abzulehnen und hier der Mehrheit zu folgen. Die Mehrheit der Kommission will, dass diese Vereinbarung sowohl für das KVG, also für die obligatorische Krankenversicherung, als auch für Zusatzversicherungen gilt und im VAG geregelt sein soll. Das ist absolut richtig und wichtig.
Oft sind es ja auch die gleichen Personen, die die Vermittlungstätigkeit für beide Bereiche ausführen. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie kriegen einen Anruf, die Person spricht fünf Minuten, und nach fünf Minuten sagt sie, sie sei die Person, die auch für die Zusatzversicherung zuständig sei, und hält sich dann an gar nichts mehr. Das ist auch in der Praxis eigentlich komisch, es wird schwer umsetzbar, schwer kontrollierbar sein. Plötzlich kann man switchen. Wenn dann in der Zusatzversicherung Kaltakquise noch möglich wäre, wenn man also irgendwelche Leute anrufen kann, mit denen man noch kein Vertragsverhältnis hat, dann kann es ja sein, dass man mittendrin doch noch auf die obligatorische Krankenversicherung zu sprechen kommt, vielleicht auch, weil die Person sogar eine Frage stellt; damit würde die Vereinbarung unterlaufen, und das geht ja wirklich nicht. Da werden Schlupflöcher aufgetan. Das wollen wir nicht.
Wir wollen, dass die Vermittlungstätigkeit, sei es in der obligatorischen Grundversicherung, aber auch in den Zusatzversicherungen, eben nach gleichen Massstäben ausgeübt wird. Wenn man schaut, wie die Prämien für die Vermittler geregelt sind, wird ja schon klar, warum man eben vor allem in den Zusatzversicherungen diese Vereinbarungen nicht anwenden will. In der obligatorischen Krankenversicherung sollen diese Prämien auf 50 Franken limitiert werden. Das ist nicht wahnsinnig viel, das ist noch nicht das grosse Geschäft. Aber gemäss VAG, das dann eben Ziffer 2 abdeckt, sollen bis zu zwölf Monatsprämien als Provision bezahlt werden können. Darum will man sich dort eben nicht an die Regulierung halten. Möglicherweise sind dann nicht einmal mehr diese zwölf Monatsprämien eine Regel, die gelten soll. Das wollen wir natürlich nicht. Da kann man schon von Marktwirtschaft schwatzen, aber eigentlich geht es einfach darum, dass man den Leuten das Geld aus der Tasche zieht, und das wollen wir nicht.
Ich bitte Sie darum sehr, den Minderheitsantrag Sauter abzulehnen.