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AB 297026

Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat will also die national organisierte Aufsicht über die erste Säule sowie die EL, die EO und die Familienzulagen in der Landwirtschaft modernisieren. Das wird auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert. Der Wechsel von einer rückblickenden zu einer vorausschauenden, risikoorientierten Aufsicht ist natürlich zeitgemäss. Zudem werden die Durchführungsstellen fortan verbindlich verpflichtet, moderne Führungs- und Kontrollinstrumente einzuführen. Weiter werden Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde präzisiert.

Die Grünliberalen unterstützen und begrüssen diese Modernisierung zur Erhöhung der Effizienz und Qualität. Die Altersvorsorge steckt in der Vertrauenskrise, was schädlich für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Innovationskraft der Schweiz ist. Gerade eine effiziente, handlungsfähige und kompetente Aufsicht ist eben eine wichtige Grundlage, um das Vertrauen wiederherzustellen. Aber die grosse Diskussion über das Aufsichtssystem werden wir vor allem in der zweiten Säule führen. Als Diskussionsgrundlage hat der Rat hierfür in der vergangenen Herbstsession einen Bericht in Auftrag gegeben.

In der heutigen Vorlage geht es in erster Linie um die erste Säule, die national organisiert, aber eben in den Kantonen vollzogen wird. So haben denn nur wenige Themen zu eingehenderen Diskussionen geführt. Auf zwei davon möchte ich kurz eingehen.

Das erste Thema ist die Organisation der Zentralen Ausgleichsstelle: Hierzu wurde eine Vertretung der Eidgenössischen Finanzkontrolle angehört und anschliessend auch eine Kommissionsmotion verabschiedet. Es wurde also ein mehrheitsfähiger Ansatz gefunden.

Das zweite Thema ist - der Evergreen - die Vermittlungstätigkeit: Basierend auf einer Interpellation eines Ratsmitglieds hat die Verwaltung den entsprechenden Artikel nach dem Vernehmlassungsprozess eingeführt. Die Frage, um die es hier geht, ist, ob Arbeitgeber in der Lage sind, sich ein klares Bild darüber zu machen, welche Vorsorgeverträge sie abschliessen, und ob es zulässig ist, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Beratung durch Broker als Verwaltungskosten verbuchen. Für die grünliberale Fraktion ist es nicht überzeugend, wie der vorgeschlagene Artikel die Unabhängigkeit der KMU erhöhen bzw. die Verwaltungskosten reduzieren soll. Die Maklertätigkeit wird ja gerade von den KMU sehr geschätzt. Für die Versicherungsgesellschaften heisst das wiederum, dass sie ihre Vertriebstätigkeiten glaubwürdig gestalten. Wenn es keine Makler oder Broker gäbe, dann würden die Vorsorgeeinrichtungen diese Aufgabe auf anderem Wege erfüllen, also Direktakquise betreiben, wodurch natürlich ebenfalls Verwaltungskosten entstehen würden, die genau gleich mit Versicherungsbeiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert würden.

Die Gebühren müssen heute transparent ausgewiesen werden. Wenn ein KMU einen Vertrag für Beratung durch Broker abschliesst, muss klar ausgewiesen werden, welche Abgeltungen und Konditionen zum Zuge kommen. Diese Transparenzregeln werden heute nicht überall befolgt. Das ist problematisch, und selbstverständlich muss dieses Problem gelöst werden. Die Regeln müssen umgesetzt werden, und die Nichtbeachtung der Regeln muss Folgen haben. Das ist nicht nur im Interesse der Beitragszahlenden, sondern auch im Interesse der Branche, die unter massivem Vertrauensverlust leidet. Allerdings wird es kaum die Lösung des Problems sein, wenn Regeln der Transparenz nicht eingehalten werden.