Wicki Hans · Ständerat · 2022-03-08
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Bei Absatz 2 stehen dem Antrag der Mehrheit gleich zwei Minderheitsanträge gegenüber. Die Kernfrage dazu lautet, welche Kriterien für die Bestimmung der "vorteilhaftesten" respektive "wirtschaftlich günstigsten" Offerte explizit aufgeführt werden sollen. Dabei ist zu beachten, dass in allen drei Fassungen durch das "insbesondere" angezeigt wird, dass die Aufzählung eben nicht abschliessend ist.
Ein zentraler Diskussionspunkt in der Kommission war dazu die Frage, ob die Erlöse explizit als Kriterium aufgeführt werden sollen, was von der Minderheit I (Zopfi) abgelehnt wird. Ihres Erachtens ist die Prognostizierung von Erlösen bei der Erstellung einer Offerte äusserst problematisch, denn es könnten Fantasieerlöse eingebaut werden, welche nicht oder kaum überprüft werden können. Wenn in der Praxis bestimmte Nebenerlöse berücksichtigt werden sollten, sei dies aufgrund der nicht abschliessenden Aufzählung ohnehin möglich.
Die Mehrheit und die Minderheit II (Salzmann) sehen die Erwähnung der Erlöse allerdings ausdrücklich vor, mit Verweis darauf, dass bei Offerten immer wieder Annahmen getroffen werden müssen. Zudem wurde auch seitens der Verwaltung festgehalten, dass zur Festlegung der Abgeltung die Erlöse benötigt würden. Im Regelfall werde dabei seitens der Besteller ohnehin mit den bisherigen Anbietern verhandelt, und das sei schwergewichtig kostenbasiert. In der Praxis dürfte somit auch die Problematik, dass ein Anbieter überrissene Erlöse offerieren könnte, gering sein, insbesondere mit Sicht auf die langfristige Vergabe. Eine Streichung des Begriffs "Erlös", wie sie die Minderheit I beantragt, könnte daher mehr Rechtsfälle zur Folge haben.
Der Unterschied des Minderheitsantrages II zu den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit I besteht wiederum darin, dass dem Entwurf des Bundesrates der Vorzug gegeben wird. Dies beinhaltet einerseits die Verwendung des Begriffs [PAGE 120] "wirtschaftlich günstigste Offerte", andererseits wäre darin der Aspekt der Plausibilität des Angebots nicht enthalten.
Aus den angeführten Gründen empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.