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Salzmann Werner · Ständerat · 2022-03-08

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-08

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir auch hier, gleich für die beiden Absätze 1 und 2 zu sprechen, weil sie inhaltlich die gleiche Sache betreffen, nämlich die beschriebene Sache mit dem "wirtschaftlich günstigsten Angebot" oder der "vorteilhaftesten Offerte".

Heute und auch gemäss Entwurf des Bundesrates wählen die Besteller das jeweils günstigste Angebot unter Berücksichtigung von Qualität, Angebotskonzept, Erlösen und Umweltverträglichkeit. Neu soll nun gemäss Mehrheit in Artikel 32g Absatz 1 der schwammige Begriff der "vorteilhaftesten Offerte" verwendet werden. Auch bei Artikel 32g Absatz 2 wurde zwar in der Version der Mehrheit der breit gefasste und schwer definierbare Begriff der "Nachhaltigkeit" wieder mit "Umweltverträglichkeit" ersetzt. Aber leider blieb der schwammige Ausdruck "die vorteilhafteste Offerte" erhalten anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen Formulierung "das wirtschaftlich günstigste Angebot".

Im Rahmen der Beratung in Ihrer Kommission habe ich natürlich die Frage gestellt, was die "vorteilhafteste Offerte" bedeute. Die Verwaltung antwortete mit dem Verweis auf das Beschaffungsgesetz, wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat. Dort hatte man diesen Begriff gewählt, um nicht von rein preisorientierten günstigsten Angeboten zu sprechen. Die Definition von "vorteilhaftest" sei breiter und ermögliche mehr Spielraum, auch bezüglich Qualität und Innovation.

Lesen Sie die Version der Mehrheit und jene der Minderheit[NB]I (Zopfi) zu Absatz 2. Jetzt haben wir in Absatz 1 den Begriff "vorteilhafteste", aber gleichzeitig spricht man auch wieder von Qualität und Innovation. Wenn die Definition der Verwaltung tatsächlich korrekt ist, gibt es also in der Version der Mehrheit und der Minderheit I ein Begriffswirrwarr. Das möchte ich nicht, ich möchte das klar formuliert haben.

Deshalb bitte ich Sie, bei Artikel 32g Absatz 1 der Minderheit Salzmann und bei Absatz 2 der Minderheit II (Salzmann) zuzustimmen und somit der klar formulierten Bundesratsversion.