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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-12-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-12-02

Wortprotokoll

Zuerst zwei Bemerkungen zum Sota-Fonds:

1. Wenn ich mich recht erinnere, ist dieser Fonds die Folge einer Motion Auer. Früher wurde der Inlandtabak durch normale Landwirtschaftssubventionen aus der allgemeinen Bundeskasse subventioniert. Die Überlegung von Herrn Auer lautete, dass es nicht sein dürfe, dass etwas Ungesundes vom allgemeinen Steuerzahler noch gefördert werde. Er hat deshalb angeregt, eine Lösung zu suchen, damit dieser Inlandtabak nicht mehr von den allgemeinen Steuerzahlern zu subventionieren sei. Nun ist es so, dass dieser Tabak für die Branche nicht erforderlich ist; etwa 5 Prozent der Zigarettentabake sind Inlandtabak. Es ist ein recht guter, milder Tabak, aber kein Aromaträger. Er könnte natürlich erheblich billiger - und problemlos - im Ausland beschafft werden, erheblich billiger, als seine Gestehungskosten in der Schweiz sind. Im Klartext: Die Branche hat an diesem Tabak eigentlich kein Interesse, weil sie ihn problemlos substituieren kann. Sie ist aber nicht dagegen, ihn zu kaufen, wenn sie dies zu Marktpreisen tun kann. Deshalb hat man damals eine Lösung gesucht, damit diese Subvention nicht vom allgemeinen Steuerzahler finanziert werden muss.

Die Branche war damit einverstanden, einen Zuschlag auf dem Zigarettenpreis zu erheben - das sind die erwähnten 0,13 Rappen -, das Geld mit einer Zweckbindung zu versehen und damit die Tabake für die Landwirtschaft zu finanzieren. Wenn Sie das morgen streichen, wird die Branche wahrscheinlich eher erleichtert sein. Die Bauern werden aber nicht erleichtert sein; denn gerade im Umfeld, in dem wir heute leben, haben wir ein Interesse daran, dass die Bauern Produkte kultivieren können, die auch hier Absatz [PAGE 1092] finden. Mit diesem Umweg sicherte man die Finanzierung dieser Subvention. Damals wurde von den Verfassungsrechtlern gesagt, dass sich der Landwirtschaftsartikel dafür eigne, weil es eine rein landwirtschaftliche Massnahme sei; es ist keine tabakindustrielle Massnahme.

2. Nun ist aber in der Tat die Idee eines Fonds entstanden; zuerst ist es ein Präventionsfonds gewesen. Ich glaube, ich darf das hier sagen: Herr Bezzola hat nur den Sport hinzugefügt. In der Kommission ist der Vorschlag nur zur Prävention gedacht gewesen. Das hat schon zu reden gegeben. Man hat die Verfassungsmässigkeit untersucht. Ich muss dem, was Herr Schiesser gesagt hat, nicht viel beifügen. Es hat dann nachträglich noch - habe ich mir sagen lassen - mit dem Bundesamt für Justiz eine Diskussion über die Verfassungsmässigkeit stattgefunden. Daran haben verschiedene Juristen aus der Bundesverwaltung teilgenommen; die einen wünschten eher einen Fonds, andere weniger.

Man ist klar zum Schluss gekommen, dass eine Verwendung von Tabaksteuereinnahmen klar verfassungswidrig wäre, denn die Tabaksteuer ist eindeutig einem anderen Zweck zugeschrieben. So gesehen haben wir hier keinen Spielraum. Deshalb ist das - wenn Sie diese Abgabe einfach auf den Tabak schlagen - schon eine Tabaksteuer, die so keine Grundlage hat. Man kam zum Schluss, dass gestützt auf Artikel 118 Absatz 2 der Bundesverfassung - Herr Schiesser hat ihn auch erwähnt - möglicherweise eine Lenkungsabgabe denkbar wäre. Aber dann wären drei Bedingungen zu erfüllen, die so wieder nicht erfüllbar sind, weil sie letztlich der Quadratur des Zirkels gleichkommen:

1. Die Abgabe müsste genügend hoch sein, um tatsächlich Lenkungscharakter zu haben. Das sind aber die 0,13 Rappen sicher nicht. Die Abgabe müsste also so hoch sein, dass sie den Preis in einem solchen Ausmass erhöhen würde, dass sich der Konsum verändern würde. Dann hätten wir wieder das Problem mit der Grenze oder könnten gleich die Tabaksteuer stärker anheben.

2. Die Abgabe müsste aber gleichzeitig bescheiden genug sein, um nicht in Widerspruch zur Fiskalität der Tabaksteuer zu geraten, die wir von der Verfassung her brauchen. Das lässt sich irgendwo nicht mehr zusammenfügen.

3. Das Geld müsste nicht in einen Fonds, sondern in die allgemeine Bundeskasse fliessen.

Das führt mich zur Einsicht, dass das auch verfassungsmässig so nicht vertretbar ist. Ich sage gar nichts über den Zweck, weil ich nicht bestreite, dass die Prävention im Bereich des Tabaks durchaus etwas Notwendiges ist. Ich komme aber nicht um den Eindruck herum, dass wir hier mit einer gewissen Beliebigkeit legiferieren, aus dem Bauch heraus, und finden, das sei eigentlich ein guter Zweck, deshalb könne man das doch einfach machen. Ich muss Herrn Schiesser zustimmen: Wir können beim Tabak noch x Bereiche finden, von denen wir sagen können, dass das eigentlich auch noch gut wäre.

Wenn jetzt hier das Bundesamt für Sport noch dazukommt, geht das immer noch weiter weg vom ursprünglichen Präventionsgedanken. Natürlich ist Sport die beste Prävention, aber vielleicht finden Sie noch andere Dinge, von denen man auch sagen könnte: Wenn jemand das macht, raucht er nicht.

Ich habe hier echt Bedenken. Wenn ich daran denke, wie wir in der Verfassung alle Höchstsätze der Steuern festlegen, damit der Fiskus ja nicht übermarchen kann - und hier sagt man: Das ist eigentlich noch gut, machen wir es doch so. Das stört mich als Staatsbürger - als Finanzminister stört es mich nicht, denn es ist bezahlt -, weil das in der Staatsrechnung in Konkurrenz zu anderen Dingen steht. Ich habe das Gefühl, dass man so doch einfach nicht legiferieren kann.

Ich möchte Ihnen hier empfehlen, den Antrag Bieri abzulehnen.

3. Zur Prävention: Die Prävention ist in der Tat etwas Wichtiges. Hier ist im Nationalrat wieder handstreichartig etwas passiert, bei dem ich Mühe habe, es zu verstehen. Es kam ein Antrag - er wurde nicht einmal mündlich begründet, sondern nur schriftlich eingereicht, weil das Geschäft in der so genannten Kategorie IV behandelt wurde. Der Antrag besagte, man könnte doch bei der Prävention etwas wegnehmen und es dem Sport geben. Beim Sport hat man immer zu wenig Mittel, Sport ist auch Prävention, und wahrscheinlich hat es im Bundesamt für Gesundheit genügend Mittel. Diesen Antrag habe ich nicht so ernst genommen. Ich habe heute dazu eine Notiz gesehen. Ich komme dann morgen, Herr Hess, noch einmal darauf zurück. Ich habe mein Votum vorbereitet, bevor ich wusste, dass morgen noch ein Antrag kommen wird; aber ich sage es auch morgen nochmals: Ich glaube, so geht es natürlich auch nicht.

Das Gute am Antrag war, dass er budgetneutral ist. Damit macht man dem Finanzminister keine Sorgen. Aber einfach zu sagen, bei der Prävention werde man wohl genug haben und der Sport brauche doch immer etwas - das finde ich keine gute Politik.

Der Bereich beim Bundesamt für Sport wurde nach den Bedürfnissen so festgelegt. Natürlich nimmt das Bundesamt immer mehr, es gibt kein Bundesamt, das eine Offerte ablehnt. Aber das Budget wurde eigentlich solide erarbeitet. Deshalb werde ich Ihnen morgen auch diese Verlagerung zur Ablehnung empfehlen. Ich hoffe, das passiert in einer Deutlichkeit, dass der Nationalrat dann darauf verzichtet.

Herr Direktor Zeltner vom Bundesamt für Gesundheit hat mir soeben noch die konkrete Zahl gesagt. Im Moment sind es nicht 10, sondern 7 Millionen Franken für die Prävention. Wir wollen diesen Betrag aber - das ist in den Finanzplänen vorgesehen - schrittweise auf 10 Millionen Franken anheben, weil wir meinen, trotz Finanzknappheit sei das ein prioritärer Bereich. Wenn Sie beim Bundesamt für Gesundheit 5 Millionen Franken wegnehmen möchten, müssen Sie bedenken, dass dort immerhin die Aidsprävention, die Tabakprävention angesiedelt sind; eben sehr viele Dinge, von denen ich eigentlich glaube, dass sie sehr wichtig sind. Auch der Sport ist wichtig, aber ich persönlich mache ohne Subventionen sehr viel Sport. Ich glaube, das ist auch ein Bereich, in dem der Bund eine Impulsfunktion hat; es ist aber sicher nicht eine Kernaufgabe des Staates. Hingegen ist die Prävention für das Bundesamt für Gesundheit sicherlich eine sehr wichtige Kernaufgabe, und deshalb sollte man hier keine Verlagerungen vornehmen.

Zusammenfassend: Ich meine, wir sollten diesen Fonds nicht schaffen. Aber wir sollten morgen dann nicht bei der Beratung des Voranschlages die Prävention mit einer Kürzung der Mittel, die sie hat, noch schwächen.