Wicki Hans · Ständerat · 2022-03-08
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Hier haben wir nun je einen Antrag der Mehrheit und der Minderheit sowie den Einzelantrag Dittli. Es geht dabei um den Grundsatz im Bereich der ungedeckten Kosten. [PAGE 122]
Gemäss dem Entwurf des Bundesrates dürfen die Unternehmen weder Eigenkapitalzinsen noch Gewinn- und Risikozuschläge einrechnen. Sie dürfen sogar selbst dann nicht Leistungen zu Marktpreisen einrechnen, wenn diese von nahestehenden Unternehmen, etwa Schwestergesellschaften, erbracht werden. Dies stellt insbesondere für private Unternehmen einen grossen Nachteil dar, denn nicht selten befinden sich diese in einer Holdingstruktur. Aufgrund des Verbots, Marktpreise einzurechnen, erfahren diese eine Ungleichbehandlung, denn Unternehmen ohne Schwestergesellschaft dürfen die Marktpreise einrechnen, da sie die Leistungen von Dritten einkaufen müssen. Unternehmen mit einer Konzernstruktur hingegen dürfen dies nicht und werden damit benachteiligt; dies schwächt zugleich ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Aus Sicht der Minderheit gilt es, dies zu korrigieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die privaten Anbieter mittel- bis langfristig komplett aus dem ÖV zurückziehen. Dies wäre auch mit Blick auf den Wettbewerb ein Nachteil. Zudem stellt es einen Verstoss gegen die Rechtsgleichheit dar, auch mit Blick darauf, dass Unternehmen mit hohem Fremdkapitalanteil zusätzlich bevorzugt würden. Entsprechend müssen Unternehmen mit hohem Eigenkapitalanteil die Möglichkeit haben, diesen auch verzinsen zu können.
Die Mehrheit der Kommission sieht diese Bedenken, lehnt aber die Regelung der Minderheit ab. Auf der einen Seite bewegen wir uns hier in einem Bereich, der primär von Direktvergaben geprägt ist. Zu kontrollieren, ob wirklich ein realer Marktpreis eingerechnet wurde, wäre sehr aufwendig, denn nur ein Teil der Zuschläge bewegt sich im Bereich von Offerten, die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens eingingen. Entsprechend würde die Ausnahme gleichsam zur Regel erhoben.
Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass die staatsnahen Betriebe, die im ÖV die Mehrheit bilden, auf den Zug aufspringen und sich ebenfalls Holdingstrukturen geben würden. Das könnte aus Sicht der Mehrheit zu einer Verteuerung des Kilometerpreises im ÖV führen. Nicht beachtet wurde dabei, dass diese Konzernstruktur von einem Verwaltungsrat genehmigt werden müsste, und in diesem Verwaltungsrat hat der Eigner immer ein gewichtiges Wort. So könnten Bund und Kantone derartige Kostensteigerungsabsichten selbst verhindern.
Im Nachgang zur Diskussion in der Kommission wurde schliesslich zusätzlich der Antrag Dittli eingereicht. Dieser versteht sich offenbar als Kompromissantrag. Da er der Kommission naturgemäss noch nicht vorlag, kann ich als Sprecher derselben dazu auch nicht Stellung nehmen. Als Vertreter der Minderheit kann ich aber feststellen, dass er die für uns wesentlichsten Punkte enthält, und deshalb kann ich namens der Minderheit mitteilen, dass wir unseren Antrag zugunsten des Einzelantrages Dittli zurückziehen.