Dittli Josef · Ständerat · 2022-03-08
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Ich erinnere mich noch gut an die Abstimmung zu diesem Artikel in der Kommissionssitzung. Das Ergebnis lautete 4 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Diese 6 Enthaltungen sind symptomatisch - ich gehörte auch zu ihnen. Mindestens sechs Kommissionsmitglieder waren irgendwie nicht glücklich, weder in der Mehrheit noch in der Minderheit. Ich habe darum etwas nachgedacht und versucht, eine Lösung zu finden, die irgendwo dazwischen liegt. Ich habe also versucht, hier einen Kompromiss zu formulieren.
Der Handlungsbedarf war in der Kommission grundsätzlich unbestritten. Die Benachteiligung von Gesellschaften, die sich in einer Holdingstruktur befinden, ist offensichtlich. Gleichzeitig ist aber auch zu bedenken, dass eine völlige Änderung der bisherigen Praxis, so, wie es ursprünglich in der Fassung der Minderheit der Fall war, zu Folgeproblemen, zu massiven Folgeproblemen führen würde. Immerhin müssen nicht nur die einzelnen Unternehmen, sondern der ÖV als Ganzes wettbewerbsfähig bleiben. Es muss daher verhindert werden, dass dieser massiv teurer wird, und dies erst noch zulasten der Besteller. Die Lösung für diese Herausforderung liegt meines Erachtens darin, das Problem dort anzugehen, wo es am offensichtlichsten ist: bei den privaten Unternehmungen. Diese stehen am stärksten unter Druck und leiden unter den ungleichen Bedingungen. Deshalb diese Lösung, dass diejenigen Unternehmen von den Bestimmungen in Absatz 1 ausgenommen sind, die höchstens zu einem Drittel im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften stehen. Diese sollen Leistungen zu Marktpreisen einrechnen können.
Damit wird zugleich vermieden, dass die Ausnahme zum Regelfall erhoben wird. Den Regelfall bildet vielmehr weiterhin die Bestimmung in Absatz 1, wonach ein Unternehmen weder Eigenkapitalzinsen noch Gewinn- und Risikozuschläge einrechnen darf. Mit dem beantragten Absatz 1bis könnten aber die negativen Folgen weitgehend aufgefangen werden, indem die Möglichkeit, Marktpreise als Ausnahme einzurechnen, eben für diejenigen Unternehmen gilt, die höchstens zu einem Drittel im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften stehen. Diese Grenze ist in der Praxis relativ breit etabliert und stellt ein sachgerechtes Kriterium für eine Differenzierung dar. Damit wird verhindert, dass Betriebe, die sich mehrheitlich im Eigentum öffentlich-rechtlicher Körperschaften befinden, künstlich den Gewinn erhöhen können.
Zugleich wird der Aufwand für die Verwaltung, wenn sie die tatsächliche Marktfähigkeit dieser Preise nachprüfen möchte, überschaubar. Das sind diejenigen Punkte, die nicht wenige von uns in der Kommission beunruhigten, selbst wenn wir für den Antrag der Minderheit Sympathie empfanden.
Mit dem vorliegenden Kompromissantrag könnten wir das Problem nun angehen, ohne gleich eine Kaskade an negativen Folgewirkungen auszulösen. Zudem würde der Antrag mithelfen, dass der öffentliche Verkehr zukünftig nicht nur von Unternehmen, die im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind, angeboten wird. Das würde den Wettbewerb enorm erhöhen und den Preis wohl auch dramatisch reduzieren.
Ich würde mich deshalb freuen, wenn Sie meinen Antrag unterstützen könnten.