Schmid Martin · Ständerat · 2022-03-08
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-08
Wortprotokoll
Als Mitglied der ständerätlichen UREK, die einstimmig entschied, beantrage auch ich Ihnen diese Motion zur Annahme.
Ich glaube, dass das eine wichtige Motion ist. Wenn wir die Herkunftsnachweise in Zukunft so terminieren, dass auf Monatsbasis gesehen werden kann, ob der Strom im Januar oder im Juli produziert wurde, dann ist das nämlich ein sehr grosser Unterschied. Kollege Müller hat ja dazu die entsprechende Argumentation geliefert. Ich bin auch überzeugt, dass das in einem digitalen Umfeld ohne grossen administrativen Aufwand gemacht werden kann. Klar, die Auswirkungen werden sichtbar sein, aber es werden auch die richtigen Investitionsanreize gesetzt, weil wir eben Winterstrom haben müssen. Wir gehen davon aus, dass im Sommer langfristig genügend Strom vorhanden ist, dass wir im Winterhalbjahr aber ein Problem haben. Eine Monatsbasis wird hier mithelfen, transparent aufzuzeigen, wann der Zubau erfolgen sollte, nämlich dann, wenn auch der Verbrauch anfällt. Insoweit, glaube ich, war sich unsere Kommission einig, dass diese Motion möglichst schnell umgesetzt werden sollte.
Meine erste Frage an Frau Bundesrätin Sommaruga ist, wie sie die Umsetzung sieht. Eine solche Stromkennzeichnung wäre auch ein Signal an die Branche. Der Bundesrat könnte das selbst beschliessen, weil das auf Verordnungsebene geregelt ist. Die Argumente liegen also auf dem Tisch. Meine Frage ist: Warum setzt man solche Anreize nicht einfach sofort oder auf das nächste Jahr um? Die Einkäufe müssen sich danach gliedern, es ist ja ein Systemwechsel. Wenn man hier zuwartet, setzt man keine Anreize, dass das Richtige getan wird. Es gibt auch einen Konnex zum Netzausbau: Wir haben ein Interesse daran, dass die Netze nicht noch ausgebaut werden müssen, weil wir zu viel Überschuss im Sommer haben. Das ist die erste Frage, und ich möchte den Bundesrat quasi motivieren, hier in eigener Kompetenz möglichst rasch tätig zu werden.
Die zweite Frage beschlägt die Herkunftsnachweise generell. Wenn wir gerade das Thema Herkunftsnachweise auf dem Tisch haben, so stellt sich schon die Frage, warum eben die Schweiz bisher bei allen Importen die Anerkennung der europäischen Herkunftsnachweise ohne Einschränkung zulässt, aber umgekehrt das europäische Umfeld die schweizerischen Herkunftsnachweise der erneuerbaren Energien nicht mehr akzeptiert. Es stellt sich hier natürlich die Frage, ob das weiterhin richtig ist, ob es im Interesse der schweizerischen Energieversorgung ist, wenn man das weiterhin zulässt. Der Vorstoss von Kollege Müller lässt auch Raum, diese Frage einmal aufzuwerfen, weil es sich eben um eine Kompetenz des Bundesrates handelt, wie man damit umgeht.
Es ist klar: Dass die Herkunftsnachweise nicht mehr anerkannt werden, war für die schweizerische Wasserkraft in letzter Zeit ein Nachteil. Mir ist schon klar, dass das ein europäisches Problem ist, das gelöst werden muss. Aber wenn dann Europa unsere Herkunftsnachweise nicht akzeptiert, so ist das eine legitime Frage, die man stellen darf: Ja, warum akzeptieren wir dann die europäischen Herkunftsnachweise?