Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2022-03-09
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-09
Wortprotokoll
Die Kommission hat den Bundesbeschluss, welcher kurz und knapp mit zwei Artikeln abgefasst ist, beraten. Sie ist einstimmig darauf eingetreten, hat keine Anträge beraten und empfiehlt Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss anzunehmen.
Zur Ausgangslage: Zwischen Ende November 2021 und Anfang Dezember 2021 ersuchten mehrere Kantone den Bund um Unterstützung in der Form eines Assistenzdienstes der Armee. Die Angehörigen der Armee sollten in den Kantonen für die Mitarbeit zur Verabreichung der dritten Dosis des Covid-19-Impfstoffes und für die Mitarbeit in den Spitälern zum Einsatz kommen. Die Begründung für diesen Einsatz war ganz einfach: Es wurde ein Ressourcenmangel festgestellt. Es gab damals einen massiven Anstieg der Covid-19-Fallzahlen, die Anzahl der Patienten auf den Intensivpflegestationen nahm deutlich zu, und auch die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 war angestiegen.
Damit dieser Assistenzdienst gewährt werden kann, müssen Bedingungen, und zwar das Subsidiaritätsprinzip, eingehalten werden. Der Bundesrat hat deshalb am 7. Dezember 2021 den Auftrag an das VBS gegeben, einen Einsatz der Armee mit maximal 2500 Angehörigen der Armee und befristet bis am 31. März 2022 zu bewilligen. Die Dienstleistung soll durch Durchdienerinnen und Durchdiener, aber auch von Freiwilligen erbracht werden. Für die Dienstleistung ebenfalls infrage kommen im Dienst stehende oder dazu aufgebotene Truppenkörper und Einheiten.
In der Kommission wurde der Fokus der Diskussion zuerst auf die Lehren der ersten beiden Einsätze der Armee im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie gelegt. Wir führten die Diskussion, ob der Auftrag präzisiert wurde. Erstens geht es um die Frage, ob die allgemeine Grund- und Behandlungspflege in zivilen Spitaleinrichtungen überhaupt von diesen Mitarbeitenden gemacht werden kann. Zweitens hat der Bundesrat den Auftrag präzisiert, dass die Angehörigen der Armee und auch die Freiwilligen eine personelle Verstärkung auf den Intensivpflegestationen sicherstellen können. Drittens präzisierte er, dass sie Impfkampagnen unter ziviler Einsatzleitung und kantonaler medizinischer Verantwortung unterstützen sollen. Als vierter Auftrag wurde der Transport infektiöser Patientinnen und Patienten gegeben.
Der gewichtige Punkt ist die Subsidiarität. Die Kantone mussten bei ihren Gesuchen aufzeigen, dass alle zur Verfügung stehenden eigenen Mittel bereits ausgeschöpft waren. Dabei handelt es sich um Zivilschutz, Zivildienst, Feuerwehr. Auch das Potenzial aus dem Privatsektor und dasjenige der interkantonalen Zusammenarbeit mussten zuerst geprüft und abgefragt werden.
Wir haben festgestellt, dass die Verfahren der ersten beiden Einsätze geschärft wurden und dass sie sich bewährt haben. Mit jedem Kanton, der einen Einsatz der Angehörigen der Armee beantragt hatte, wurde eine Leistungsvereinbarung über den gesamten Einsatz unterzeichnet. Diese Leistungsvereinbarung hatte zum Ziel, dass kein anderer Einsatz als der [PAGE 260] vereinbarte infrage kam und dass keine Unterbeschäftigung vorkommen durfte. Falls sich eine Unterbeschäftigung ergeben hätte oder ein anderer Einsatz als gemäss Leistungsvereinbarung geleistet worden wäre, wäre der Einsatz sofort beendet worden.
Wir haben in der Diskussion in der Kommission festgestellt, dass die Kriterien und Bedingungen der Einsätze eingehalten wurden. In neun Kantonen wurden Einsätze geleistet. Der Einsatz wurde auf dreissig Tage beschränkt, es standen maximal 750 Angehörige der Armee gleichzeitig zur Verfügung.
Wir haben festgestellt, dass das Prinzip der Subsidiarität eingehalten wurde; die Grundsätze, die der Bundesrat erlassen hatte, wurden ebenfalls eingehalten. Wir können Ihnen deshalb mitteilen, dass die Koordination und Prüfung der Gesuche sowie die Zuständigkeiten genau geregelt wurden und dass die Abläufe und Prozesse geschärft sind.
Abschliessend und im Namen der Kommission möchte ich ein grosses Dankeschön an alle Angehörigen der Armee und alle diejenigen, die im Einsatz standen, aussprechen. Sie haben in dieser Krise einen wichtigen Beitrag geleistet. Mit Blick auf die Zukunft hoffen wir, dass keine Assistenzdienste in Bezug auf die Pandemie mehr nötig sein und dass die notwendigen Anpassungen bezüglich Subsidiarität weiterhin eingehalten werden.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten. Die Annahme des Geschäfts beantragt Ihnen die Kommission ebenfalls einstimmig.