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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-09

Wortprotokoll

Wir stehen im Strassenverkehrsrecht vor verschiedenen Herausforderungen. Der technologische Wandel war in den letzten Jahren gross, und er wird in den nächsten Jahren noch grösser. Die neuen Technologien bieten zahlreiche Chancen für einen sicheren und nachhaltigen Verkehr und für die Entwicklung von neuen Mobilitätskonzepten. Dieses Potenzial sollten wir nutzen. Die vorgesehenen Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes sind ein Schritt in Richtung Zukunft. Sie können damit das heutige Recht fit machen für die anstehenden Neuerungen. Darüber hinaus wurde das heutige Strassenverkehrsrecht von Ihnen teilweise als zu streng erachtet. Sie haben dem Bundesrat den Auftrag erteilt, das Massnahmenpaket Via sicura punktuell anzupassen. Diesem Auftrag, den Sie dem Bundesrat gegeben haben, kommen wir nach.

Gerne stelle ich jetzt einige der wichtigsten Änderungen vor, mit der Empfehlung, auf diese Vorlage einzutreten:

Ein grosses Anliegen ist es, mit den beantragten Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes umweltfreundliche Technologien zu fördern. Das Ziel, die CO2-Emissionen im Strassenverkehr zu reduzieren, muss mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Mit dieser Vorlage setzen wir Anreize, damit umweltfreundliche Technologien attraktiver werden.

Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien sind zum Teil länger oder schwerer als herkömmliche Fahrzeuge, zum Beispiel wegen der Batterie. Damit sich das nicht nachteilig auf die Ladekapazität auswirkt, sollen solche Fahrzeuge die heute zulässigen Höchstlängen oder Höchstgewichte geringfügig überschreiten dürfen. Um vorwärtszumachen, hat der Bundesrat die in der Vernehmlassung unbestrittenen Anpassungen bereits befristet auf dem Verordnungsweg umgesetzt, und mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes unterbreitet Ihnen der Bundesrat jetzt die ordentlichen Regelungen im Gesetz.

Ein wichtiges Ziel der Vorlage ist auch die Ermöglichung des automatisierten Fahrens. Automatisierte Fahrzeuge eröffnen uns als Gesellschaft viele Chancen für die Zukunft. Sie können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Wir denken zum Beispiel etwa an Staupiloten auf Autobahnen. Beim automatisierten Fahren sind die technischen und die rechtlichen Entwicklungen auf internationaler Ebene sehr zahlreich, und sie gestalten sich auch sehr dynamisch. Deshalb will der Bundesrat sicherstellen, dass die Schweiz zeitgerecht auf solche internationalen Entwicklungen reagieren und das automatisierte Fahren frühzeitig ermöglichen kann. Erreicht werden soll dies etwa, indem der Bundesrat künftig festlegen kann, inwieweit Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von ihren Pflichten entlastet und in welchem Rahmen führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zugelassen werden können.

Das Ziel ist aber nicht eine Carte blanche für den Bundesrat. Im Strassenverkehrsgesetz sollen dafür klare Rahmenbedingungen, insbesondere bezüglich der Verkehrssicherheit, festgelegt werden. Ich kann Ihnen sagen, der Bundesrat hat das allergrösste Interesse an der Sicherheit in diesem Bereich. Wenn die Akzeptanz des automatisierten Fahrens oder der Möglichkeiten in diesem Rahmen bei der Bevölkerung bleiben oder überhaupt gesichert werden soll, dann müssen wir alles dafür tun, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Daher noch einmal: Das ist nicht eine Carte blanche, sondern das sind klare Aufträge, immer im Rahmen der Verkehrssicherheit.

Weiter soll das Bundesamt für Strassen neu die Möglichkeit erhalten, Versuche mit automatisierten Fahrzeugen zu bewilligen und auch finanziell zu unterstützen.

Ich komme noch zu den Via-sicura-Massnahmen. Die Bilanz der Via-sicura-Massnahmen ist positiv. Gemäss einer umfassenden Evaluation im Jahr 2017 verhinderten die Massnahmen von Via sicura zwischen 2013 und 2015 mindestens hundert Schwerstverunfallte im Strassenverkehr. Stellen Sie sich das vor, hundert Schwerstverunfallte! Mit der Motion 17.3632 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates erhielt der Bundesrat 2018 den Auftrag, Via-sicura-Massnahmen anzupassen, etwa hinsichtlich der Rasermassnahmen oder auch beim Rückgriff der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer. Sie haben den Bundesrat beauftragt, hier mehr Ermessensspielraum zu schaffen. Auch soll auf die Umsetzung einzelner Massnahmen verzichtet werden, nämlich auf das Datenaufzeichnungsgerät oder die Alkoholwegfahrsperre. Diesen parlamentarischen Auftrag erfüllt der Bundesrat mit der vorliegenden Gesetzesrevision, wie Sie das gewünscht haben.

Vielleicht noch dies, damit Sie das auch noch wissen: Im Rahmen der Vernehmlassung gingen über 175 Stellungnahmen von Kantonen, Parteien, Verbänden und weiteren interessierten Kreisen ein. Der überwiegende Teil der unterbreiteten Vorschläge fand eine grosse Zustimmung, insbesondere bei den Kantonen. Ich werde dann in der Detailberatung noch bei einzelnen Punkten hierauf zurückkommen.

Der Bundesrat ist überzeugt davon, mit den Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes einen Schritt in die Zukunft zu machen. Die Änderungen stellen eine wichtige Grundlage dar, um der Entwicklung von neuen Technologien und den Anforderungen an einen sicheren und nachhaltigen Verkehr gerecht zu werden.

Ich bitte Sie daher, auf diese Vorlage einzutreten. Zu einzelnen Minderheits- und Mehrheitsanträgen werde ich mich noch in der Detailberatung äussern.