Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2022-03-09
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-09
Wortprotokoll
Ich werde versuchen, gleich alles in diesem Eintretensvotum zu erzählen und Ihnen näherzubringen und dann in der Detailberatung in den Blöcken auf Wortmeldungen zu verzichten.
Diese Revision ist effektiv ein Sammelbecken für diverse notwendige Änderungen, aber auch Aktualisierungen des Strassenverkehrsgesetzes. Die FDP-Liberale Fraktion nimmt wie folgt Stellung zu den Anträgen:
Wir unterstützen die Förderung umweltfreundlicher Technologien. Das zulässige Gewicht und die zulässige Länge für entsprechende Transportfahrzeuge, namentlich LKW, und Fahrzeugkombinationen mit alternativen oder emissionsfreien Antrieben sollen so weit wie nötig und unbürokratisch erhöht bzw. ermöglicht werden können. Entsprechend soll dann eben auch die Nutzlast konstant bleiben. So kann unter anderem der Vorstoss, der von unserem Kollegen im Ständerat, Hans Wicki, gemacht wurde, sehr schnell und pragmatisch umgesetzt werden. Diese Änderung wird gerade im Zusammenhang mit der Wasserstoffmobilität nötig, weil die Tanks natürlich ein gewisses Volumen und eine gewisse Dimension mit sich bringen und die entsprechenden Längen und Gewichte geändert werden müssen, damit das ganze Fahrzeug dann immer noch eine entsprechende Nutzlast hat.
Wir unterstützen ebenfalls die neuen Regelungen der Artikel 25a ff. bezüglich der Automatisierungssysteme. Um ohne Verzögerung auf die rasanten Entwicklungen in diesem Bereich reagieren zu können, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die nötigen Regelungen zu erlassen.
Hier geht es zum ersten Mal darum, dass nicht mehr nur die fahrzeugführenden Personen für ihr Fahrzeug verantwortlich sind, sondern eben auch Regelungssysteme. Wenn das der Fall ist, dann muss man natürlich entsprechend die Verantwortlichkeiten klären, also wer welche Daten wann wie zu liefern hat bzw. wer welchen Zugriff hat und wie die Daten im jeweiligen Fall, zum Beispiel in einer Unfallsituation, ausgelesen werden können, um die Verantwortlichkeit beim Unfall entsprechend nachweisen zu können.
Dabei - und da möchte ich den Grünen etwas die Angst nehmen - geht es darum, dass es bei den verschiedenen Automatisierungsgraden beim Fahren verschiedene Evaluationsstufen gibt: von 0, also vom vollständig manuellen Fahren, bis 5, das heisst bis zum vollständig automatisierten Fahren. Diese Evaluationsstufen sind momentan in Entwicklung. Es ist noch nicht so, dass zum Beispiel eine Kategorie 5 jetzt schon existieren würde. Es ist ja nicht so, Frau Schlatter, dass alle Autos schon mit Kategorie 5 unterwegs sind, wenn man den Gesetzentwurf bejaht, sondern es wird dann entsprechend auch Genehmigungen brauchen. Vor allem das ASTRA wird gefordert sein, diese Regelungen, die wir hier treffen und die sehr allgemein, aber doch präzise genug umschrieben sind, dann in die Realität umzusetzen. Die Normen bei den betreffenden Artikeln 25a ff. sind aus Sicht der FDP-Fraktion klar notwendig, damit wir bei diesem Thema eben nicht den Anschluss verpassen und die Schweiz dort effektiv eine fortschrittliche Gesetzgebung hat. Wir unterstützen das daher ganz klar.
Ebenfalls unterstützen wir die Senkung der Dauer beim Führerausweisentzug bei schweren Widerhandlungen, also bei diesem Via-sicura-Artikel, auf 6 Monate. Dort braucht es, wie auch schon der Kommissionssprecher, Herr Bregy, gesagt hat, mehr Flexibilität und auch die Möglichkeit eines richterlichen Ermessens.
Wir sind ebenfalls froh, dass die Alkoholwegfahrsperren nicht Einzug in diese Gesetzgebung halten werden. Bei den Alkoholwegfahrsperren wird es einem "trümmlig", wenn man nur [PAGE 291] schon diesen Artikel liest, auch ohne ein Glas getrunken zu haben. Es ist sehr komplex zu begreifen, wer in welchem Zustand welches Fahrzeug noch lenken darf. Es fragt sich, wie der Missbrauch per Gesetz zu vermeiden wäre, da die Leute in dieser Situation wahrscheinlich sehr kreativ sein dürften. Die Vollzugspraxis spricht für uns ganz klar dagegen, dass man Alkoholwegfahrsperren in der Realität brauchen kann.
Wir möchten ebenfalls kein Verbot des Überholens von Radfahrenden in Kreiseln und auch keinen Mindestabstand von 1,5 Metern, weil wir dort einfach ein Vollzugsproblem sehen. Es ist so, und das hätte Kollege Aebischer in seiner Funktion vielleicht noch erwähnen dürfen: Ein Radfahrer, der im Kreisel abbiegt, ist ja eigentlich gemäss korrektem Verhalten schon heute gehalten, in der Mitte zu fahren und nicht am Rand. Man muss im Kreisel etwas darstellen, dann wird man automatisch weniger überholt. Das ist wahrscheinlich auch eine Aufklärungsaufgabe für Pro Velo. Ich bin gespannt, was sie daraus machen.
Die FDP-Fraktion ist ebenfalls froh, dass es keine Helmpflicht für Unter-16-Jährige gibt. Das war ja eine sehr emotionale Diskussion, aber ich denke, dass sich die Kommission hier weitgehend einig ist.
Wir sind auch froh darüber, dass jetzt das Verbot von Rundstreckenrennen fallen kann. Dieses veraltete Verbot, das nach dem Unfall in Le Mans 1955 erlassen wurde, hat wirklich keine sachliche Begründung mehr. Es ist erwiesenermassen und logischerweise sicherer, Rennen auf Rundstrecken zu veranstalten als auf öffentlichen Strassen. Trotzdem ist es heute gerade umgekehrt: Auf öffentlichen Strassen können Bergrennen gemacht werden, wenn sie bewilligt sind, aber Rundstreckenrennen sind verboten. Die Formel E lässt grüssen: Wir haben sie durchgeführt, und deshalb soll der Bund dort entsprechend keine Ausnahmeregelung mehr schaffen, sondern neu soll die Bewilligung bei den Kantonen liegen.
Zu guter Letzt zu den Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Blaulichtorganisationen und zur parlamentarischen Initiative Lüscher: Auch hier können wir in Bezug auf das Ermessen bei Geschwindigkeitsübertretungen von Fahrerinnen und Fahrern von Blaulichtorganisationen eine bessere Regelung treffen. Auch hier bitten wir Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.