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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2022-03-09

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-03-09

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, spreche ich gleich zu meinem Minderheitsantrag und für die grünliberale Fraktion.

In Block 2 sind die Grünliberalen mit den Anträgen und Änderungen nicht so zufrieden wie in Block 1. Wir anerkennen zwar, dass eine gewisse Lockerung der Via-sicura-Massnahmen möglich sein soll. Dies betrifft vor allem die Blaulichtorganisationen. Auch bezüglich der Führerausweis-Mindestentzugsdauern haben wir eine gewisse Flexibilität. Eine Senkung aber auf einen Viertel der bisherigen Mindestentzugsdauer bei den allerschwersten Verkehrsdelikten geht uns definitiv zu weit.

Das Lieblingsbeispiel von Kollege Bregy haben Sie ja schon gehört: der werdende Vater, der seine Frau ins Spital fährt und im Eifer des Gefechts eine Geschwindigkeitsübertretung begeht. Kollege Wobmann hat vorhin einen anderen Fall konstruiert, wo jemand versehentlich mit über 70 Kilometern pro Stunde in eine neu geschaffene Tempo-30-Zone fährt. Dazu bitte ich Sie: Lesen Sie doch einmal den umstrittenen Artikel 16c Absatz 2 durch. Dieser kommt nämlich zur Anwendung, "wenn der Ausweisinhaber elementare Verkehrsregeln vorsätzlich in einem Ausmass verletzt hat, das ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern bewirkte". Der werdende Vater muss also vorsätzlich das Leben anderer und damit wohl auch das Leben seines zukünftigen Kindes gefährden, damit die Führerausweis-Mindestentzugsdauer nach diesem Absatz zur Anwendung kommen könnte. Einen solchen Vater möchte ich nicht hinter dem Steuer wissen.

Die grünliberale Fraktion folgt dem Entwurf des Bundesrates und damit dem Einzelantrag Jauslin auf eine Senkung der Mindestentzugsdauer auf 12 Monate. Eine Senkung auf 6 Monate lehnen wir strikt ab. Wir werden aber bei Artikel 90 die Aufhebung der Mindestfreiheitsstrafe unterstützen, also die Minderheit Töngi ablehnen. Damit wollen wir keine Aufweichung der Strafe bei Raserdelikten, halten uns jedoch an den Beschluss des Parlamentes vom vergangenen Dezember zur Strafrahmenharmonisierung. Inhaltlich soll hier keine Änderung geschehen.

Ich komme nun zu den Massnahmen für Via sicura, die 2012 zwar beschlossen, aber nie in Kraft gesetzt wurden. Dabei geht es um die obligatorische Nachschulung nach Führerausweisentzug sowie die Möglichkeit, Alkoholwegfahrsperren und Datenaufzeichnungsgeräte einzusetzen. Die grünliberale Fraktion kritisiert grundsätzlich, dass Beschlüsse des Gesetzgebers über Jahre nicht umgesetzt und anschliessend einfach wieder aus dem Gesetz gestrichen werden. Konkret werden wir deshalb den Minderheitsantrag Schlatter zur obligatorischen Nachschulung unterstützen.

Mit meinem Minderheitsantrag fordern wir, dass die Option einer Alkoholwegfahrsperre beibehalten wird. Hierzu muss man wissen, dass der Einsatz einer Alkoholwegfahrsperre sowieso nur in wenigen schweren Fällen zur Anwendung kommen würde, nämlich dann, wenn jemandem wegen wiederholten Fahrens in angetrunkenem Zustand der Führerausweis schon auf unbestimmte Zeit entzogen wurde. Es ist also - im Gegensatz zur Bemerkung von Kollege Wasserfallen in seinem Votum - sehr klar, wer betroffen sein wird. Erst nach einem Alkoholentzug sowie der Freigabe durch eine medizinische Fachperson kann der Führerausweis wiedererlangt werden - das ist geltendes Recht. Das sind hohe Hürden, und vor allem trägt die Person, die die medizinische Beurteilung vornimmt, eine grosse Verantwortung.

Der Einsatz eines technischen Hilfsmittels wie einer Alkoholwegfahrsperre wäre hier ein willkommenes zusätzliches Sicherheitselement, das insbesondere in Grenzfällen auch zum Vorteil des betroffenen Fahrzeuglenkers eingesetzt werden könnte. Anzumerken ist zudem, dass die EU inzwischen den serienmässigen Einbau von Schnittstellen für eine Alkoholwegfahrsperre verlangt. Die Nachrüstung ist dann mit vertretbarem Aufwand machbar. Die Grünliberalen werden also in diesem Block mit Ausnahme des Antrages der Minderheit Töngi alle Minderheiten unterstützen.