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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-09

Wortprotokoll

In Block 3 lehnt der Bundesrat die Anträge der Minderheiten ab, mit Ausnahme der Anträge von zwei Minderheiten, nämlich der Minderheit Schlatter und der Minderheit Töngi. Ich komme gleich darauf zurück.

Ich beginne mit dem Antrag der Minderheit Bregy bei Artikel 16 Absatz 6. Die Minderheit Bregy verlangt eine Verwarnung statt einen Führerausweisentzug, und zwar bei allen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Ich bitte Sie, diesem Anliegen der Minderheit nicht nachzukommen. Es stellt eine grosse Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Es ist bereits heute so, dass das Strassenverkehrsamt Ersttäterinnen und Ersttäter bloss verwarnt und ihnen auch nicht den Führerausweis entzieht. Allerdings ist dieses Prinzip auf leichte Widerhandlungen beschränkt. Die Minderheit will das aber auf sämtliche Widerhandlungen ausdehnen.

Man muss sich einmal vorstellen, was das in der Praxis konkret bedeuten würde. Bei einem Täter mit gutem Leumund könnte selbst dann, wenn er für ein Raserdelikt oder Fahren unter Drogeneinfluss verurteilt wurde, auf einen Entzug des Führerausweises verzichtet werden. Wen wollen Sie damit eigentlich genau schützen? Mit dieser Änderung würde das ganze System des Führerausweisentzugs ausgehebelt. Wir haben es seit der Einführung dieses Systems im Jahr 2005 geschafft, dass schwere Unfälle markant zurückgegangen sind. Dieses System, wie wir es heute kennen, ist deshalb von den Vollzugsbehörden und von den Verkehrssicherheitsverbänden breit akzeptiert. Eine derartige Lockerung der Vorschriften, wie es jetzt mit dem Minderheitsantrag Bregy vorgeschlagen wird, würde die Präventivwirkung von Führerausweisentzügen zunichtemachen und dem Ziel, das wir verfolgen, nämlich die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Strassenverkehr weiter zu reduzieren, krass entgegenwirken. Ich bitte Sie daher, bei Artikel 16 Absatz 6 Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Ich komme zu den zusätzlichen Massnahmen für den Veloverkehr. Im Minderheitsantrag Aebischer Matthias zu Artikel 35 Absatz 3bis geht es um den Überholabstand von 1,5 Metern. Der Bundesrat ist sich der besonderen Verletzlichkeit von Velofahrenden sehr bewusst. Deren Sicherheit soll mit umfassenden Massnahmen verbessert werden. Sie haben ja gerade eben das Veloweggesetz praktisch fertigberaten - das ist ein Meilenstein, auch für die Sicherheit der Velofahrerinnen und Velofahrer. Der Bundesrat hat es in der Vergangenheit aber stets abgelehnt, feste Seitenabstände beim Überholen von Velofahrenden vorzuschreiben, weil eben solche festen Abstände kaum kontrollier- und durchsetzbar sind. Eine Festlegung des Überholabstandes in Ziffern ist geeignet, um als Empfehlung z. B. mit einer Kampagne propagiert zu werden, damit sich alle wieder bewusst sind bzw. damit man sich als Autofahrerin immer wieder bewusst ist, dass dieser Abstand beim Überholen wirklich der Sicherheit dient und auch wichtig ist. Aber es ist eben nicht vorgesehen, einen Überholabstand als verbindliche Regelung in ein Bundesgesetz zu schreiben. Deshalb unterstützt der Bundesrat bei Artikel 35 Absatz 3bis Ihre Kommissionsmehrheit.

Ich komme zum Überholverbot im Kreisverkehr. Die Unfallstatistik zeigt, dass der Grossteil der Radfahrenden beim Einbiegen in den Kreisel und nicht im Kreisel oder bei [PAGE 311] Kreiselausfahrten verunfallt. Das bestätigt auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung in einem Report aus dem Jahr 2015. Beim Einbiegen in den Kreisel könnte das Überholverbot also seine Wirkung gar nicht entfalten. Der Bundesrat ist deshalb wie die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass das heutige Recht der Velofahrenden, im und kurz vor der Einfahrt in den Kreisel in der Mitte fahren zu dürfen, nicht mit einem Überholverbot im Kreisel ergänzt werden soll.

Ich komme noch zum Parkieren auf dem Trottoir. Die Gemeinden und die Städte, das wissen Sie, bewirtschaften ihren Verkehrsraum zunehmend. Sie wollen ihn auch vermehrt vom Individualverkehr entlasten. Ein zentrales Element ist für diese Bewirtschaftung eben auch die Parkierungsfläche. Die Formel ist einfach: Je weniger Parkierungsflächen vorhanden sind, desto unattraktiver ist es für den betroffenen Verkehr in diesem Gebiet. Der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, das Trottoir als Abstellfläche für Motorräder benützen zu dürfen, greift in die Kompetenzen der Vollzugsbehörden ein und wirkt auch diesen Bestrebungen entgegen. Im Übrigen ist das Trottoir den Fussgängerinnen und Fussgängern vorbehalten. So steht es im Gesetz.

Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit klar gegen weitere Fahrzeuge auf Trottoirs ausgesprochen. Das gilt auch für das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Trottoir. Deshalb unterstützt hier der Bundesrat den Antrag der Minderheit Schlatter, nämlich diesen Artikel 43 nicht zu ändern. Es wurde auch gesagt, dass das nicht in der Vernehmlassung war. Es ist so in die Vorlage hineingekommen. Das ist nicht die seriöse Legiferierung, die Sie eigentlich selber auch immer anstreben.

Ich komme noch zu den Rundstreckenrennen. Ich bitte Sie, hier den Minderheitsantrag I (Töngi) zu unterstützen. Er entspricht dem Entwurf des Bundesrates, nämlich Rundstreckenrennen in einem beschränkten Rahmen zu ermöglichen. Diese Lösung ist ein Kompromiss zwischen der von der Mehrheit beantragten vollständigen Aufhebung des Verbots und dem Antrag der Minderheit II (Pasquier), die beim geltenden Recht bleiben möchte.

Schliesslich noch zu den öffentlichen Warnungen vor Verkehrskontrollen, Artikel 98a Absatz 3: Die Behörden dürfen Radarkontrollen öffentlich ankündigen. Sie machen solche Ankündigungen für Orte, die kritisch sind und wo damit eben auch Unfälle verhindert werden können. Geschwindigkeitskontrollen werden aber auch an Stellen durchgeführt, wo die Höchstgeschwindigkeit besonders häufig missachtet wird. Dort haben sie dann eben einen generalpräventiven Effekt. Dieser Effekt geht verloren, wenn die Verkehrsteilnehmenden vor ihrer Fahrt wissen, wo sie geblitzt werden können. Es wurde auch gesagt: Im Tram oder im Zug kündigt man Ihnen auch nicht an, wann die Kontrolle kommt. Das soll hier gleich bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, hier die Minderheit Töngi zu unterstützen. Es soll am Verbot der öffentlichen Warnung festgehalten werden. Und es soll - ich möchte, dass Sie das auch berücksichtigen - weiterhin den kantonalen Behörden überlassen werden, ob sie auf ihre Kontrollen hinweisen wollen oder nicht; es ist also eine kantonale Kompetenz.

Ich komme jetzt noch zur Konsultation der parlamentarischen Kommissionen gemäss der Minderheit Wobmann: Sie kennen doch eigentlich das Parlamentsgesetz. Die Kommissionen haben bei Verordnungsänderungen das Recht, konsultiert zu werden. Sie werden in den Kommissionen ja regelmässig gefragt. Ich bitte Sie, solche Dinge nicht in ein Gesetz zu schreiben, weil man sonst beim nächsten Mal sagen könnte, dass Sie nicht mehr konsultiert werden können, wenn das nicht im Gesetz steht. Das ist keine gute Idee. Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Jetzt sage ich zum Schluss noch etwas zum Velohelmobligatorium: Ich weiss, dass das die Gemüter erhitzt, und das offenbar sehr heftig. Wenn Sie das aber einmal rein sachlich betrachten, dann könnte eine generelle Velohelmpflicht zahlreiche schwere Kopfverletzungen verhindern. Das wäre gleichzeitig eine kostengünstige Massnahme zum Schutz der Radfahrenden. Es ist eigentlich ganz einfach.

Nun, es ist klar, und es ist auch mir klar, dass eine solch generelle Pflicht politisch chancenlos wäre. Deshalb habe ich sie Ihnen ja auch nicht vorgeschlagen. Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass eine Velohelmpflicht für die besonders schützenswerte und exponierte Gruppe der Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre eine sinnvolle Massnahme ist. Das ist er zusammen mit dem Grossteil der Personen, die im Jahr 2021 an der Bevölkerungsumfrage der Beratungsstelle für Unfallverhütung teilgenommen haben. 12- bis 16-Jährige haben ein besonders hohes Risiko, mit dem Velo zu verunfallen. Sie tragen aber gleichzeitig selten einen Helm. Bei den verunfallten 16-Jährigen waren es gerade einmal 21 Prozent, wie die Unfallzahlen zeigen. Eine Helmpflicht, ich sage es noch einmal, wäre eine einfache, günstige und wirksame Massnahme, um Kinder und Jugendliche vor schweren Hirn- und Kopfverletzungen zu schützen. Pro Jahr könnten etwa zwölf Kopfverletzungen und damit sehr schlimme Schicksale vermieden werden.

Ich nehme aber die Mehrheitsverhältnisse in Ihrer Kommission zur Kenntnis; ich werde deshalb hier auf die Forderung einer Abstimmung verzichten. Aber ich kann es Ihnen jetzt schon ankündigen: Ich werde im Zweitrat noch einmal kämpfen.

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