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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-14

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-14

Wortprotokoll

Gerne beantworte ich die beiden Fragen. Es ist so: Der Schutzstatus gilt im Grundsatz kollektiv für ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, und eine Doppelbürgerin ist ja ohnehin Ukrainerin. Aber, ich habe es ausgeführt, auch Personen aus Drittstaaten, die einen gefestigten Aufenthalt in der Ukraine hatten und nicht in ihre Heimat zurückkehren, fallen unter den Schutzstatus S. Man muss sich das vorstellen: Wenn das der Schweiz passieren würde, so wäre es etwa die gleiche Konstellation mit den Italienern und Spaniern, die seit Jahrzehnten hier sind; umgekehrt gilt dies auch.

Die Integrationspauschale wird für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ausgerichtet. Ich habe es gesagt: Wenn man diese auch für Schutzbedürftige mit Status S ausrichten wollte, bräuchte dies eine Gesetzesänderung. Wir sind uns aber mit den Kantonen einig - wir haben morgen Vormittag eine Sitzung -, dass es hier nicht um Integration im eigentlichen Sinn geht. Es sind ja Europäerinnen, vor allem Frauen, 70 Prozent sind Frauen. Man muss also nicht die kulturellen Unterschiede erklären, es geht vor allem um den Spracherwerb. Der Bundesrat hat gesagt, dass er selbstverständlich bereit ist, bei allfälligen Kursen noch etwas mehr zu tun; wir beteiligen uns ja heute schon finanziell an den kantonalen Integrationsprogrammen. Im Übrigen treffe ich am Mittwoch auch die Sozialpartner; das ist in dieser Frage auch sehr wesentlich.