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Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-03-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-14

Wortprotokoll

Wir sprechen zum einen über den Bericht des Bundesrates zur Aussenwirtschaftspolitik 2021 und zum andern über zwei anhängende Bundesbeschlüsse betreffend das Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen. Ich kann vorwegnehmen, dass Ihre Kommission Ihnen einstimmig beantragt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen, und ebenso einstimmig beantragt, beiden Bundesbeschlüssen ohne Änderungen zuzustimmen.

Der Bundesrat legt jedes Jahr einen Aussenwirtschaftsbericht vor. Im Berichtsjahr 2021 hat er einerseits besonderes Gewicht auf die regelbasierte multilaterale Welthandelsordnung gelegt, um die es ja nicht zum Besten steht, aber an der die Schweiz ein vehementes Interesse hat; andererseits legte er, sozusagen als Pendant dazu, das Gewicht darauf, dass bei angeschlagener Multilateralität die bilateralen Handelsabkommen wieder hervorgeholt und besser gefördert werden.

Der Bundesrat hat eine allgemeine aussenwirtschaftspolitische Lagebeurteilung vorgenommen und festgestellt, dass nach Covid zwar eine markante und überraschende wirtschaftliche Erholung stattgefunden hat - nicht nur in der Schweiz. Allerdings stellt er auch eine vertiefte Blockadebildung weltweit fest, was zu einer zunehmenden Tendenz zur Abschottung geführt hat, die wieder wegführt von der Multilateralität.

Als Schwerpunktkapitel hat der Bundesrat die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Entwicklungszusammenarbeit untersucht. Er hat dargelegt, wie die Schweiz namentlich bei strukturellen Veränderungen - bei der Agenda 2030 oder beim Pariser Übereinkommen - ihren Beitrag dazu leistet, dass hier die Probleme gelöst werden können, und dass die Stabilisierung der Weltwirtschaft eben vor allem auch die Widerstandsfähigkeit der Entwicklungsländer fördern soll, woran die Schweiz ein ureigenes Interesse hat.

Was die Wirtschaftsbeziehungen mit der Europäischen Union anbelangt, hat der Bundesrat bekanntlich im Berichtsjahr, am 26. Mai, beschlossen, das institutionelle Abkommen nicht zu unterzeichnen, mit allen Folgewirkungen und Folgeverhandlungen, die wir heute haben. Hier werden die nächsten Monate und Jahre zeigen, wie sich die Schweiz schlagen wird. Als ersten Schritt hat der Bundesrat im Berichtsjahr einmal beschlossen, den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten freizugeben.

Bei den multilateralen Beziehungen kann man feststellen, dass die 12. ordentliche WTO-Ministerkonferenz - wegen Covid-19 und nicht aus anderen Gründen - erneut hat verschoben werden müssen. Trotzdem versucht die Schweiz auch in anderen Bereichen, etwa in der G-20 oder in der [PAGE 151] Internationalen Arbeitsorganisation, die Fahne der Multilateralität hochzuhalten.

Die Kommission beantragt Ihnen, wie gesagt einstimmig, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Ich würde, Herr Präsident, wenn Sie gestatten, auch gleich zu den beiden Bundesbeschlüssen kurz Stellung nehmen.

Der eine Entwurf, Sie finden ihn im Anhang, ist der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beschlusses Nr.[NB]2/2021 des Gemischten Handelsausschusses Schweiz-Vereinigtes Königreich zur Änderung des Handelsabkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass neue Ursprungsregeln eingeführt werden und die Kumulation mit Vormaterialien mit Ursprung in der EU wieder ermöglicht wird. Dies ist eine Folge des neuen Handelsabkommens, und das wiederum ist eine Folge der Brexit-Entscheide des Vereinigten Königreichs. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig Zustimmung zu diesem Entwurf.

Der andere Entwurf ist der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass die Agrareinfuhrverordnung und teilweise die Zollpräferenzenverordnung abgeändert werden sollen. Im ersten Falle erfolgt die Änderung in Bezug auf Agrarprodukte wie Butter, verschiedene Kartoffelsorten, Zucker, Eier und Brotgetreide, und im zweiten Falle ist es eine Folgeerscheinung des neuen Freihandelsabkommens mit Indonesien, dass Indonesien jetzt aus der Liste der Entwicklungsländer im Anhang 1 der Zollpräferenzenverordnung gestrichen werden soll. Ihre Kommission beantragt Ihnen auch hier einstimmig Zustimmung zum Entwurf.