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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2022-03-14

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-14

Wortprotokoll

Ich spreche, wie es gesagt wurde, gleich in einem Votum zu meiner Minderheit und für die Fraktion zu den Minderheiten im Block 2, wo es um die oberste Leitung der Parlamentsverwaltung geht.

Zuerst zur Minderheit bei Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe d: Hier beantragt Ihnen meine Minderheit, dass der Generalsekretär oder die Generalsekretärin der Bundesversammlung nicht mehr von der Koordinationskonferenz gewählt und von der Bundesversammlung bestätigt, sondern direkt von der Bundesversammlung gewählt wird. Sie müssen sich vergegenwärtigen, was der Sinn dieser Vorlage ist. Der Sinn dieser Vorlage ist es gerade, dass die Rechte und die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes gestärkt werden und dass gewichtige Entscheide, besonders natürlich in Krisenzeiten, nicht mehr nur von einer sehr kleinen Gruppe von Parlamentariern und Parlamentarierinnen getroffen werden. Die Stärkung des Parlamentes gegenüber der Verwaltung, aber auch die Stärkung der Bundesversammlung und ihrer Rechte gegenüber kleinen Ausschüssen des Parlamentes müssen aber nicht nur in Krisenzeiten geprüft werden, sondern generell, und sie müssen vermehrt ins Auge gefasst werden.

Alles, was Sie hier drin machen, ist grundsätzlich politisch. Alles, was ein Parlament macht, ist grundsätzlich politisch. Das wenigste hier drin ist bloss ein administrativer Akt, und auch die Wahl des Generalsekretärs der Bundesversammlung gehört eben nicht in die Hände einer kleinen Gruppe von Parlamentariern, sondern vollumfänglich in die Verantwortung der Bundesversammlung. Denn der Generalsekretär, die Generalsekretärin ist zu hundert Prozent immer allen Mitgliedern der Bundesversammlung rechenschaftspflichtig und nicht nur den jeweilig wechselnden Mitgliedern der Koordinationskonferenz oder des Büros. Aus diesem Grund bitte ich Sie, hier der Minderheit zuzustimmen.

Bei Artikel 38 Absatz 1 bitte ich Sie namens der Fraktion, dem Minderheitsantrag Moret Isabelle zuzustimmen. Es geht hier um eine minimale Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit. Wir sind der Meinung, dass in der neu zu schaffenden Verwaltungskommission nicht nur die Präsidentinnen und Präsidenten, sondern auch die Vizepräsidentinnen und -präsidenten Einsitz nehmen sollten. Wir sind der Meinung, dass es sinnvoll ist, wenn künftige Präsidentinnen und Präsidenten der Räte ein Jahr vor ihrem eigentlichen Amtsantritt in dieser neu zu schaffenden Verwaltungskommission Einsitz nehmen. Sie sind dann nicht direkt in der Verantwortung, sondern haben ein Jahr Zeit, um sich mit den Anliegen und Diskussionsgegenständen dieser Kommission auseinandersetzen und mitdiskutieren zu können. Das wäre unserer Ansicht nach der Kontinuität und dem Wissenstransfer und damit der Stärkung der Anliegen des Parlamentes förderlich.

Den Einzelantrag Aeschi Thomas bei Artikel 38 lehnen wir hingegen ab. Die Verwaltungskommission soll eben gerade nicht ein zweites Ratsbüro, eine zweite Koordinationskonferenz sein, sondern ihr soll die oberste Leitung der Aufsicht über die Parlamentsverwaltung obliegen, und zwar dort, wo die Parlamentsverwaltung zusammen mit den Fraktionspräsidentinnen und -präsidenten die wesentlichen operativen Aufgaben des Ratsbetriebs übernimmt. Die Aufsicht darüber soll eben gerade unabhängig von den zu Beaufsichtigenden sein. Gerade das ist etwas, das mit der jetzigen Organisationsform, in der wir aufgestellt sind, eben nicht der Fall ist. Gerade das will die SPK mit dieser Vorlage und der Einführung der Verwaltungskommission im Sinn einer parlamentarischen Good Governance ändern.

Gerade das ist eben eines der Probleme: Die Aufsicht ist abhängig von den Leistungen der Beaufsichtigten und kann damit ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrnehmen. Das ist das Grundproblem, das Kollege Aeschi - wenn er denn im Saal wäre - in vielen Voten im Büro und auch uns persönlich gegenüber oft moniert hat. Das ist genau das Grundproblem, das Herr Aeschi zu Recht moniert hat: dass die Beaufsichtigten selber dienstleistend tätig sind gegenüber denjenigen, die sie zu beaufsichtigen haben. Deshalb verstehe ich persönlich den Antrag Aeschi Thomas nicht. Er widerspricht jetzt eigentlich dem, was er jahrelang wollte und wofür er jahrelang gekämpft hat.

Den neuen Antrag der Kommission bei Artikel 3 Absatz 3 für ein Taggeld beim Vaterschaftsurlaub unterstützen wir selbstverständlich, nachdem Sie jetzt auch im Block 1 diesen Entscheid ja gefällt haben.