Noser Ruedi · Ständerat · 2022-03-14
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-14
Wortprotokoll
Auch hier haben Sie einen Kommissionsbericht erhalten. Einstimmig schlägt Ihnen die Kommission vor, diese Motion zu unterstützen. Ich [PAGE 158] gestatte mir trotzdem, etwas ausführlicher zu sein, weil eventuell ja eine Abstimmung vor uns steht. Der Bundesrat beantragt die Motion nämlich zur Ablehnung.
Der Motionär möchte, dass Garagen, aber auch Karosserien usw. weiterhin sicher ihre Arbeiten verrichten können, ohne dass sie von Importeuren zu Verträgen gezwungen werden, die sie davon ausschliessen, solche Reparaturen vorzunehmen. Wichtig ist hier, dass man Zugang hat zu Ersatzteilen, zu Know-how und zu Dokumenten, damit auch eine Garage oder eine Karosserie ohne derartigen Vertrag solche Reparaturen fachgerecht ausführen kann. Das ist das Anliegen des Motionärs.
Der Bundesrat nimmt insofern dazu Stellung, als er sagt, eigentlich reiche es, wenn die Weko sage, aus ihrer Sicht sei die Rechtslage soundso. Sie schickt den Garagisten dann aber auf den zivilgerichtlichen Weg. Er muss also vor ein Zivilgericht gehen, wenn er seine Interessen durchsetzen will. Nun ist es aber so, dass es erstens einmal für einen Garagisten oder einen Karosseur oder für eine Person aus einem ähnlichen Beruf eine sehr grosse Schwelle darstellt, gegen einen grossen Importeur zu klagen. Das zweite Problem besteht darin, dass die Zivilgerichte nicht verbindlich an die Entscheide der Weko gebunden sind.
Die Kommissionsmehrheit findet, dass hier Handlungsbedarf besteht und dass eine bundesrätliche Verordnung vermutlich der bessere Weg wäre, insbesondere wenn das Kartellrecht dazu führt, dass die Einzelnen vor ein Zivilgericht gehen müssen.
Wir hatten dieses Geschäft auch schon bei uns. Anlässlich der Interpellation Fässler Daniel 17.3035, "Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel", haben wir das schon einmal diskutiert. Es war auch schon im Nationalrat mehrmals ein Thema. Ich glaube, wir tun gut daran, dafür zu sorgen, dass diese 5000 Gewerbebetriebe, die es da gibt, wirklich in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit zu tun. Das ist auch im Interesse des Kunden.
Der Bundesrat sagt, es sei aus seiner Sicht besser, man lasse die Sache bei der Kartellgesetzgebung und bei der Weko, denn diese sei näher am Markt. Er weist auch darauf hin, dass die Zivilgerichte, wenn sie unsicher sind, gemäss Artikel 15 des Kartellgesetzes dazu verpflichtet sind, die Weko dazu anzustossen, eine Auslegung zu machen, und diese anzuschauen.
Wir in der Kommission haben das ziemlich intensiv diskutiert, und wir sind der Ansicht, dass hier ein Schutz der einzelnen Garagisten und der einzelnen Gewerbetreibenden, die es betrifft, vermutlich legitim ist, da die Importeure und die grossen Marken immer mehr versuchen, vertikal zu integrieren. Wir möchten, dass der Bundesrat so eine Verordnung macht.
In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die einstimmige Kommission, die Motion zu unterstützen.