Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-03-15
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-15
Wortprotokoll
Das Erste, was laut dem neuen sicherheitspolitischen Bericht des Bundesrates in der Schweiz besser werden muss, ist die Früherkennung von Bedrohungen, Gefahren und Krisen. An den Berichten des Nachrichtendienstes interessierte viel zu lange nur das, was sich mit dem eigenen Parteiprogramm deckte. Diese subjektive Sichtweise sollte einer objektiven weichen. Die Situation, wie wir sie heute in Osteuropa täglich sehen und wie sie uns bereits Mitte/Ende Januar, Anfang Februar via Medien aufgezeigt wurde, zeigt meines Erachtens deutlich auf, dass wir die Anzeichen zu wenig ernst genommen haben. Welche Rolle die Nachrichtendienste der Armee und des Bundes dabei gespielt haben, sollte zumindest noch geklärt werden - nicht zuletzt auch im Hinblick auf mögliche Entwicklungen auf dem Balkan.
Es stellt sich nun die Frage, ob der Bundesrat inzwischen zu einer neuen Lagebeurteilung in Bezug auf unsere eigene Armee gekommen ist. Erste Anzeichen sind erkennbar. Eine rasche und aufwachsende Verstärkung unserer militärischen Landesverteidigung ist wohl unumgänglich. Die Einstiegsfrage in der dringlichen Interpellation Dittli mag derzeit etwas rhetorisch klingen. Die Stellungnahme des Bundesrates darauf verlangt aber vom Bundesrat und vom Parlament, dass wir die Grösse haben, nach der neuen Lagebeurteilung auch auf frühere Entscheide zurückzukommen. Namentlich betrifft das den heruntergefahrenen Bestand der Armee, deren Ausrüstung und Finanzierung. Ich erinnere diejenigen, die schon länger in diesem Rat sind, daran, dass wir 2004 und 2005 im Rahmen der Entlastungsprogramme der Armee über 1 Milliarde Franken entzogen haben, die zur Erfüllung ihres Auftrages vorgesehen gewesen wären.
Bei der anstehenden Weiterentwicklung der Bodentruppen und des Dienstpflichtsystems werden wir Gelegenheit haben, langfristig die Weichen für eine robustere Landesverteidigung zu stellen und den Investitionsstau der letzten Jahrzehnte stetig abzubauen. Die Nachlässigkeiten der Vergangenheit und der Glaube an eine weiterführende und unaufhörliche Friedensdividende haben aber Zweifel an der Verteidigungsbereitschaft und der Verteidigungsfähigkeit unserer Armee geschürt, die es mit kurz- bis mittelfristigen Massnahmen auszuräumen gilt. Dem Begriff "Aufwuchs", wie er auch in der WEA definiert wurde, kommt nun aktuelle Bedeutung zu: Was ist zu tun? Welche kurzfristigen und materiellen Massnahmen sind vorzusehen und vorzunehmen?
Gegenüber der Armee XXI hat die WEA-Reform die Einsatzfähigkeit der Armee durch die Rückkehr zu altbewährten Tugenden teilweise verbessert. In diesem Zusammenhang denke ich z. B. an die Wiedererlangung der Mobilisierbarkeit, an die verbesserte Ausrüstung, an die wiedereingeführte Dezentralisierung, an die Verbesserungen der finanziellen Mittel, aber auch an die Verbesserung der Ausbildung durch das Abverdienen des jeweiligen Grades. Der politische Preis war damals eine erneute Senkung der Bestände, im Wissen darum, dass sowohl der Soll- als auch der Effektivbestand - sprich die eigentlich notwendige Untergrenze für eine einigermassen vertretbare Durchhaltefähigkeit und für den notwendigen Schutz der kritischen Infrastrukturen - ungenügend sind. In einer ausserordentlichen Armeebotschaft muss das VBS nun aufzeigen, welche Lücken am Ende der WEA-Umsetzungsphase sowohl in finanzieller als auch in materieller Hinsicht bestehen und wie sie sich durch geeignete Massnahmen in absehbarer Zeit schliessen lassen.
Die Motion Salzmann, die wir noch zu behandeln haben werden, erwähnt zwei Beispiele, mithilfe derer mit wenig Geld relativ viel bewirkt werden könnte. Das erste Beispiel ist die Nachbeschaffung von Material und Fahrzeugen, die für eine aufwachsende Armee und ihre Einsatzbereitschaft dringend notwendig sein wird. Denn das Halten des heutigen Soll-Bestandes von 100[NB]000 Armeeangehörigen wird nicht genügen, um, wie bereits erwähnt, die kritischen Infrastrukturen und die wichtigsten Verkehrsachsen unseres Landes schützen zu können. Das war eigentlich schon bei der Erarbeitung der WEA klar. Die Umsetzung dieser Reform neigt sich dem Ende zu, und es muss ohne Zeitverzug mit einer "WEA plus" weitergehen.
Die zusätzlich notwendigen finanziellen Mittel müssen jedoch in ein Konzept integriert werden, d. h. in den aktuellen, bis 2024 geltenden Zahlungsrahmen, ebenso wie in die künftigen Zahlungsrahmen 2025-2028 bzw. 2029-2032. Der schnellstmöglichen Beschaffung des F-35 ist zudem absolute Priorität einzuräumen. Damit sind wir schon am aktuellsten Punkt angelangt, den wir wohl bereits in der Sommersession zu behandeln haben werden.
Dem zweiten Beispiel, der Wiedererlangung der Erdkampffähigkeit mit dem F/A-18, steht dagegen ein strukturelles Problem entgegen. Der Flotte fehlen dafür schlicht die notwendigen Flugstunden. Das jährliche Kontingent an Flugstunden der Piloten muss wieder erhöht und angepasst werden. Der Beschaffung des F-35 und der Luftabwehr Patriot muss schon aus diesem Grund die absolut höchste Priorität eingeräumt werden. So konnte man beispielsweise heute den Medien entnehmen, dass sich Deutschland jetzt entschieden hat, den F-35 ebenfalls zu beschaffen. Wir müssen schauen, dass wir hier nicht plötzlich ins Hintertreffen geraten.
Diese Erdkampffähigkeit ist übrigens nichts Neues für unser Land, das hatten wir bereits mit dem Hunter. Wie wichtig und zentral sie ist, zeigen die Bilder aus dem aktuellen Kriegsgebiet deutlich auf. Übrigens ist auch diese Erkenntnis nicht völlig neu, auch bei dem vom Volk abgelehnten Gripen waren schon einige Flugzeuge mit Erdkampffähigkeit optional vorgesehen. Unsere Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass ihr zukünftiger Schutz vor Bedrohung aus der Luft nicht durch mutwillige politische Verzögerungsmanöver infrage gestellt, sondern durch ein entschlossenes Handeln umgesetzt wird. Nehmen wir zur Kenntnis, dass die Bevölkerung das notwendige Geld bereits gesprochen hat.
Ohne eine kurz- bis mittelfristige Sicherung der Alimentierung der Bestände wird dies jedoch nicht machbar sein. Der Aderlass der Armee in Richtung Zivildienst ist zu stoppen. Die mehrheitsfähigen Lösungsansätze der unglücklich [PAGE 165] gescheiterten Revision des Zivildienstgesetzes müssen dem Parlament nochmals vorgelegt und allenfalls in das Dienstpflichtmodell integriert werden. Der neue Bericht des Bundesrates bezüglich der Alimentierung und Dienstpflichtreform ist auf die bestehende Grösse und Anzahl Diensttage ausgerichtet. Der Bundesrat schreibt aber ausdrücklich, dass das kein Präjudiz darstellt. Das ist gut so, denn beide Eckwerte wurden in sicherheitspolitisch arglosen Zeiten festgelegt. Die Armee muss der Öffentlichkeit ehrlich darlegen, wie viele Soldaten sie wirklich braucht. Bei den denkbaren Dienstpflichtmodellen sollten wir uns nicht auf ein Modell versteifen, sondern auch einen Modellmix erwägen, der den unterschiedlichen Bedürfnissen von Armee und Zivilschutz am besten gerecht wird.
Anders als bei der Luftwaffe standen wir bei den Bodentruppen bislang kurz davor, die Weichen auf ein zu harmloses Konfliktbild auszurichten. Bei der Weiterentwicklung der Bodentruppen erwarte ich daher vom Bundesrat, dass er die drei 2019 unterbreiteten Optionen noch einmal neu beurteilt. Der Bundesrat favorisierte damals die Option 2, mit der mit nur 100[NB]000 Angehörigen der Armee lediglich hybride Konflikte niederer Intensität bewältigt werden könnten. Es braucht meines Erachtens, wie bereits erwähnt, jedoch mindestens 120[NB]000 Angehörige der Armee, um nur schon die Durchhaltefähigkeit und den Schutz der kritischen Infrastrukturen und Transportwege ermöglichen zu können. Ausserdem sind auch künftig schwere Kräfte für den Kampf in einem konventionellen Konflikt zu befähigen. Sie werden weiterhin in genügender Anzahl notwendig sein.
Wir alle sind gefordert, den Realitäten endlich in die Augen zu schauen. Das betrifft insbesondere die Politik, aber auch die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft. Die Welt von heute und morgen wird nicht mehr die Welt von gestern sein. Wohlstand und Prosperität in unserer Gesellschaft beruhen auf Freiheit und politischer und wirtschaftlicher Stabilität. All dies ist jedoch nicht einfach so gegeben, wir müssen täglich etwas für diese Errungenschaften tun. Dazu gehört in unserem Land auch, dass wir uns der verfassungsmässigen Wehrbereitschaft verpflichtet fühlen und uns dafür einsetzen.
Handeln wir danach und konzentrieren wir uns jetzt auf das, was zugunsten der Menschen in diesem Land zu tun ist.