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Regazzi Fabio · Nationalrat · 2022-03-15

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-15

Wortprotokoll

Meine parlamentarische Initiative "KMU von der Mediensteuer ausnehmen" wurde bereits an der Sitzung der KVF-N vom 17. Februar 2020 vorberaten. Es wurde beschlossen, ihr Folge zu geben. Nachdem ihr die KVF-S keine Folge gab, beschloss die KVF-N am 23. November erneut, die parlamentarische Initiative zu unterstützen, weshalb heute die Diskussion und die Beschlussfassung im Nationalrat anstehen.

Einleitend möchte ich in Erinnerung rufen, dass bis Ende 2018 sowohl natürliche wie auch juristische Personen sich von der Pflicht, Radio- und Fernsehgebühren zu bezahlen, befreien konnten. Die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen war bekanntlich sehr umstritten. Im Juni 2015 sagte lediglich eine hauchdünne Mehrheit - den Ausschlag gaben etwa 3000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger landesweit - Ja zum Systemwechsel. Der Kanton Tessin und fast alle Deutschschweizer Kantone lehnten die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen ab.

Depuis le 1er janvier 2019, l'impôt sur les médias pour les entreprises est perçu par l'Administration fédérale des contributions. Les entreprises dont le chiffre d'affaires ne dépasse pas 500[NB]000 francs sont actuellement exonérées. Pour toutes les autres entreprises, l'impôt sur les médias est calculé en fonction du chiffre d'affaires. Le barème d'imposition en fonction du chiffre d'affaires est défini dans l'ordonnance sur la radio et la télévision. Depuis le changement de système, les entreprises suisses contribuent à hauteur de quelque 170 millions de francs, soit plus du double de ce qu'elles payaient jusqu'à fin 2018.

Mit meiner parlamentarischen Initiative fordere ich nun, dass Artikel 68 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen sowie, soweit nötig, die weiteren damit in Zusammenhang stehenden Erlasse dahingehend zu ändern seien, dass nur noch Unternehmen mit 250 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Abgabe für Radio und Fernsehen zu entrichten haben. Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind von der Abgabe zu befreien. Lernende werden nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angerechnet.

Ich möchte betonen, dass es in dieser parlamentarischen Initiative nicht darum geht, das ganze System wieder umzukrempeln. Es geht mir darum, KMU zu entlasten, die effektiv keinen Nutzen davon haben und deren Inhaber und Mitarbeitende die Mediensteuer sowieso schon privat über ihren Haushalt begleichen.

Die Mediensteuer bedeutet für KMU eine Doppelbesteuerung. Wenn natürliche Personen in einem Haushalt Radio hören, ist eine Abgeltung gerechtfertigt. Wenn die gleichen Personen am Arbeitsplatz Radio hören und fernsehen, ist es bereits eine Doppelbelastung. Die gleiche Person kann nicht gleichzeitig am Arbeitsplatz, z. B. in einer Werkstatt, und zuhause Radio hören.

Das heute geltende System ist ungerecht. Die Anknüpfung an den Umsatz ist sachfremd und führt zu massiven Verzerrungen. Eine Autogarage z. B. zahlte zuvor für den Radioempfang in der Werkstatt oder weil ihre firmeneigenen Fahrzeuge Autoradios hatten, rund 218 Franken pro Jahr. Mit der umsatzabhängigen Mediensteuer zahlt die gleiche Firma, die 20 Millionen Franken Umsatz pro Jahr macht, neu fast 6000 Franken, also etwa das 26-Fache; das bedeutet eine Erhöhung von 2650 Prozent. In meinem Leben habe ich viele Abgabe- oder Steuererhöhungen erlebt, aber nie eine Erhöhung in diesem Ausmass. Die Anknüpfung an den Umsatz, wie sie der Bundesrat in der Radio- und Fernsehverordnung umgesetzt hat, ist auch vom Bundesverwaltungsgericht kritisiert worden.

Zum Schluss: Im Jahr 2020 hat die SRG mit den Einnahmen aus der Mediensteuer weitere 192 Millionen Franken eingenommen, was unter anderem mit der wachsenden Zahl an Haushalten begründet wird. Doch diese 192 Millionen Franken an zusätzlich eingenommenen Geldern entsprechen ziemlich genau der Mediensteuer bei den Unternehmen: So haben die Unternehmen im Jahr 2020 einen Betrag von 185 Millionen Franken an Mediensteuern bezahlt.

Wenn Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben, entlasten Sie Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden. Wie viele Millionen Franken das genau ausmachen wird, lässt sich nicht sagen, da heute die Radio- und Fernsehabgabe in Bezug auf den Umsatz erhoben wird. Weil aber gleichzeitig die Einnahmen der SRG wegen der steigenden Zahl an Haushalten zunimmt, kann man davon ausgehen, dass zumindest ein Teil wieder kompensiert wird. Mit anderen Worten: Bei einer steigenden Zahl an Haushalten können Sie mit einem guten Gewissen die KMU entlasten.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der KVF-N zustimmen und meiner parlamentarischen Initiative Folge geben.