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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulantin, dass allen Formen von Gewalt gegenüber Menschen jeden Geschlechts in den Bundesasylzentren vorgebeugt werden muss. Die Strukturen und Prozesse in den Zentren sollen die Meldung und Ahndung von Gewaltvorfällen ermöglichen, ohne dass den Asylsuchenden dadurch Nachteile im Asylverfahren entstehen.

Das im Rahmen der Revision des Asylgesetzes eingeführte Betriebskonzept Unterbringung (Beko) enthält verbindliche Vorgaben für die Betriebsabläufe sowie für die Rollen und Verantwortlichkeiten in den Bundesasylzentren. Es trägt den Empfehlungen der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und des UNHCR Rechnung. In seinen Anhängen enthält das Beko weiterführende spezifische Regeln für bestimmte Personengruppen; so sind z. B. frauenspezifische Themen in einem separaten Anhang geregelt.

Dementsprechend ist das Pflegefachpersonal in den Bundesasylzentren auf mögliche gesundheitliche Folgen und Symptome nach erfahrener geschlechtsspezifischer Gewalt sensibilisiert und kennt die Handlungsmöglichkeiten. Die Mitarbeitenden des Betreuungsdienstleisters verfügen über eine Liste von Kontakten - darunter beispielsweise spezialisierte Fachberatungsstellen, Frauenhäuser, Rechtsberatungen und die Polizei - und unterstützen die Asylsuchenden beim Zugang zu den nötigen Informationen und den zuständigen Beratungsstellen und Behörden.

Um sich über Vorkommnisse und Mängel zu beschweren, stehen den Asylsuchenden in allen Zentren verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Es gibt ein internes Beschwerdemanagement; in jedem Bundesasylzentrum gibt es ein vertrauliches Meldesystem für Vorfälle oder Verdachtsfälle von Gewalt; zusätzlich sind mit den Seelsorgenden und der unentgeltlichen Beratungs- und Rechtsvertretung des SEM unabhängige Akteure in den Bundesasylzentren tätig, die dem SEM kritische Beobachtungen ebenfalls melden können und dies in der Praxis auch tun. Schliesslich besucht die durch den Bundesrat eingesetzte Nationale Kommission zur Verhütung von Folter regelmässig und unangemeldet Bundesasylzentren, um die Wahrung der Menschenrechte zu überprüfen.

Wir erachten die dargelegten Strukturen und Prozesse als ausreichend, aber - Sie haben es angetönt, Frau Nationalrätin Brenzikofer - das SEM hat entschieden, in diesem Frühjahr eine externe Meldestelle im Rahmen eines Pilotprojekts zu schaffen und zu testen. Man muss das dann auch auswerten. Asylsuchende sollen demnach eigenständig während einer Projektlaufzeit von rund 18 Monaten allfällige Missstände oder Beschwerden in den Bereichen Unterbringung, Betreuung und Sicherheit in den Bundesasylzentren an eine externe Meldestelle melden können. Das Verfahren ist unentgeltlich. Wir schlagen vor, dass wir die Pilotphase abwarten und auswerten. Wir gehen davon aus, dass das voraussichtlich am 1. April 2022 beginnen kann.