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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat anerkennt das Anliegen des Motionärs. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass den potenziell einbürgerungsfähigen Personen schon heute zahlreiche und nützliche Informationen zur Verfügung stehen. Es zeigt sich auch, dass einbürgerungswillige Personen bevorzugt die niederschwelligen Beratungsangebote der Einwohnerdienste in ihrer [PAGE 478] Wohngemeinde nutzen. Sie lassen sich dort beraten, wo sie leben. Die Behörden vor Ort sind auch die geeigneten Ansprechpersonen, um die konkrete Situation einer einbürgerungswilligen Person einzuschätzen und ihr die benötigten Auskünfte zu erteilen.

Mit Blick auf eine möglichst sinnvolle Information und Beratung ist zu berücksichtigen, dass die Anforderungen und Verfahren auf dem Weg zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts in den Gemeinden und Kantonen zum Teil stark voneinander abweichen und ein schweizweit zentralisiertes Informations- und Beratungssystem des Bundes daher wenig hilfreich wäre. Es könnte sogar kontraproduktiv sein, weil allgemeine Informationen des Bundes bei den Einbürgerungswilligen zu Missverständnissen und falschen Erwartungen führen könnten.

Aufgrund dieser Überlegungen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.