Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-03-16
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-16
Wortprotokoll
Die Minderheit fordert Sie auf, der Standesinitiative Folge zu geben, dies aus folgenden Gründen.
Der Kommissionsberichterstatter hat darauf hingewiesen, dass das SECO einen - im Übrigen hochinteressanten - Bericht erstellt hat zur Frage des Umgangs mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern, insbesondere natürlich im Tessin. Dabei ist zunächst einmal festgestellt worden, dass das Tessin eine sehr grosse Anzahl an Frontalieri hat, also an Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in der italienischen Nachbarregion wohnen und täglich ins Tessin zur Arbeit kommen. Aufgrund der unterschiedlichen Kostenstrukturen dies- und jenseits der Grenze ist es für solche Frontalieri ohne Weiteres möglich, zu sehr günstigen Konditionen zu arbeiten. Das betrifft nicht nur den Niedriglohnbereich, sondern geht bis ins mittlere und fast schon ins hohe Segment hinein.
So sind beispielsweise Fälle im Tessin bekannt, wo italienische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Sekretariatspersonal im Tessin arbeiten, z. B. in Anwaltskanzleien oder an Gerichten oder bei der Strafverfolgungsbehörde, weil es für sie lohnmässig interessanter ist, in der Schweiz zu einem Sekretariatslohn zu arbeiten als in Italien als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt. Das ist ein Beispiel, das aufzeigt, wie die Verhältnisse sind. Diese Sorge, welche die Tessiner Bevölkerung aufgrund des Lohnunterschiedes hat, ist berechtigt.
Der Kommissionsberichterstatter hat es gesagt: Es gibt einen Lohnunterschied innerhalb der Schweiz, z. B. zwischen der Deutschschweiz und dem Tessin, wo die Löhne wesentlich tiefer sind. Aber der Unterschied zwischen dem Tessin und dem benachbarten Ausland ist noch viel grösser. Jetzt ist es tatsächlich so, dass sich die Situation in letzter Zeit etwas entspannt hat. Wir machen aber ja Gesetze nicht für heute; wir machen Gesetze generell. Dieser grundsätzliche Lohnunterschied ist nach wie vor da und nach wie vor frappant. Von dem her ist das Anliegen des Kantons Tessin rein inhaltlich oder rein aufgrund der Situation nach wie vor berechtigt. [PAGE 209]
Jetzt hat der Kommissionsberichterstatter gesagt, das zweite Problem, das die Kommissionsmehrheit habe, sei quasi ein institutionelles: Wenn das Tessin seine Verfassung ändere, dann müsse es halt selber schauen. Ich glaube, wir müssen feststellen, dass das Tessin, verglichen mit anderen Regionen, ein bisschen exponierter ist. Nichtsdestotrotz ist die Schweiz aufgrund ihrer kleinräumigen Struktur letztlich praktisch als ganzes Land eine Grenzregion - der Kanton Uri oder die Innerschweiz jetzt vielleicht einmal ausgenommen. Wir alle, also auch der Kanton Zürich, sind eine Randregion, die ans benachbarte Ausland grenzt, und auch wir haben Frontalieri, auch wenn sie natürlich anders heissen. Von dem her betrifft das Thema das ganze Land. Es kann sich auch noch verschärfen, wenn auch nicht ganz so extrem wie jetzt im Tessin. Genf ist sicherlich auch sehr stark betroffen, auch die nördlichen Kantone, die an Deutschland grenzen, sind sehr stark betroffen. Von dem her ist es durchaus richtig, dass der Kanton Tessin das eidgenössische Parlament auffordert, hier für das gesamte Land eine Lösung zu finden.
Worum geht es inhaltlich? Es geht darum, Lohndumping zu bekämpfen respektive im Gesetz festzuhalten, dass Lohndumping eine Form der missbräuchlichen Kündigung ist. Hier ist auch inhaltlich nichts dagegen einzuwenden. Ich glaube nicht, dass irgendjemand bestreitet, dass solche Vorgehensweisen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als missbräuchlich einzustufen sind.
Das sind die Gründe, weshalb die Kommissionsminderheit Sie ersucht, der Standesinitiative Tessin gewissermassen auch in dieser Runde Folge zu geben.