Lexipedia

Reimann Lukas · Nationalrat · 2022-03-16

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-16

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative möchte ich eine Änderung im Staatshaftungsrecht und in der Bundesverfassung bewirken, welche die Staatshaftungsrechte der Bürger stärkt und nicht dem Staat eine Staatshaftungsabwehr gibt, so wie das heute in vielen Fällen leider möglich ist.

Der Bund haftet heute nicht für Schäden, die seine Organe rechtmässig verursacht haben. Damit kann natürlich bei einem Notstand sämtliches Staatshaftungsrecht abgewehrt werden. Unbegründete schwere Einschränkungen der persönlichen Freiheit sollen aber Anspruch auf Schadenersatz und Genugtuung geben. Enteignungen sowie erhebliche Eigentumsbeschränkungen sollen im Umfang der Beschränkungen auch entschädigt werden.

Gestern wurde hier im Saal gesagt, dass man kein Giesskannenprinzip wolle. Man wolle bei Covid nicht einfach generell entschädigen, man wolle die Betroffenen im Einzelfall entschädigen. Mit dieser Initiative möchte ich genau den im Einzelfall Betroffenen konkrete Rechte geben, die sie dann auch gerichtlich einfordern können. Ich möchte ihnen also die entsprechenden Möglichkeiten geben. Heute scheitern viele dieser Klagen, weil der Staat eben rechtmässig gehandelt hat.

Die Widerrechtlichkeit als alleiniges Kriterium verhindert also die Staatshaftung im Rahmen von Notstandsgesetzen; daher braucht es eine Ergänzung. Die Vorteile liegen auf der Hand. Der Bund könnte sich voll und ganz auf die Bekämpfung einer Krise - eines Virus oder was auch immer - konzentrieren und müsste die Entscheide nicht an die Kantone delegieren, womit das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz durchbrochen wird. Die Rechtssicherheit würde gestärkt, und von Schliessungen Betroffene wüssten, woran sie wären. Da klar wäre, wer für Ausfälle einstehen müsste, könnten wir uns Debatten wie jene zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz sparen. Es würden klare Verhältnisse herrschen. Von Schliessungen Betroffene wüssten stets, woran sie wären, und[NB]würden[NB]die[NB]Massnahmen so auch wesentlich besser mittragen.

Die Staatshaftung hat in der Schweiz eine lange Rechtstradition. Mit der Revision des Verantwortlichkeitsgesetzes wurde die Beamtenhaftung in eine Staatshaftung abgeändert, weil die Kritik am alten Recht sehr gross war. Schon 1956 stand in der Botschaft (BBl 1956 1393): "Seit dem Erlass des Verantwortlichkeitsgesetzes von 1850 hat sich die Auffassung über das Verhältnis des Staates zu den Bürgern gewandelt. Wo der Staat kraft seiner Hoheitsgewalt auftrat, durfte er nach früherer Auffassung, von Ausnahmefällen (z. B. Expropriation) abgesehen, die Staatsgewalt ausüben, ohne für entstehende Nachteile Entschädigung zu schulden, und zwar galt diese Auffassung nicht nur für rechtmässig zugefügte Nachteile, sondern auch für Schädigungen, die von Beamten in vorschriftswidriger Weise verursacht wurden. Der Staat begnügte sich damit, den Geschädigten auf die Klage gegen den fehlbaren Beamten zu verweisen." Mit dieser Auffassung findet man sich 1956 nicht mehr ab, und mit dieser Auffassung finde ich mich auch 2022 nicht mehr ab. Ich zitiere weiter: "Als besonders ungerecht wird empfunden, dass sogar widerrechtliche Schädigungen des Bürgers diesem keinen Anspruch auf Entschädigung seitens des Staates geben sollen."

Es braucht mehr Gerechtigkeit und eine Machtkontrolle der Bürger gegenüber der Hoheitsgewalt des Staates. Die Staatshaftung ist nicht nur ein Schadensausgleich; im Rahmen öffentlicher Wahrnehmung und grundrechtlich geschützter Rechte ist die Staatshaftung zu verantworten und dadurch ein zentrales Element der Rechtsstaatlichkeit.

Bei rechtsstaatlichen Aspekten darf es keine leichtfertige Einschränkung der Rechte geben. Sinn und Zweck von Artikel 146 der Bundesverfassung ist primär der vollständige Schadensausgleich, wenn der Staat einem Bürger Schaden zufügt. Die Staatshaftung garantiert aber auch rechtsstaatliche Prinzipien. Sie stärkt das Vertrauen in staatliche Behörden und dient als Machtausgleich in ungleichen Verhältnissen zwischen dem Bürger und dem Staat. Zudem soll das Staatshaftungsrecht Staatsangestellte und Exekutive zu einem möglichst rechtskonformen, verantwortungsvollen Handeln bewegen und gegen Willkür und mögliche Risiken aus Schäden vorsorgen.

Sie können mit dieser Motion also für mehr Gerechtigkeit und eine Stärkung des Rechtsstaates sorgen sowie dafür, dass die Bürger gerecht entschädigt werden, wenn sie durch den Staat geschädigt werden. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.