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Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2022-03-16

Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-03-16

Wortprotokoll

Ich spreche für die Mehrheit unserer Kommission, der SGK-N. Kollege Erich Hess hat seine parlamentarische Initiative am 17. Dezember 2020 eingereicht, um - Minderheit und Initiant haben es bereits ausgeführt - die dritte Säule, sprich das private Sparen, weiter auszubauen und den steuerlichen Maximalbetrag für Arbeitnehmende auf 15[NB]000 Franken und für Menschen ohne zweite Säule auf 45[NB]000 Franken jährlich zu erhöhen; dies mit der Begründung, damit werde die dritte Säule oder das Alterssparen überhaupt attraktiver gemacht.

Ihre Kommission hat sich an zwei Sitzungen mit dieser parlamentarischen Initiative auseinandergesetzt, nämlich am 14.[NB]Januar und am 3. Februar dieses Jahres. Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Ich werde Ihnen die Argumente dafür ausführen.

Wir haben diese Diskussion vor nicht langer Zeit bereits geführt, nämlich in der letzten Wintersession. Damals stand hier im Rahmen des Sozialpartnerkompromisses eine Erhöhung auf 10[NB]000 Franken zur Diskussion. Die Mehrheit des Rates hat diesen Antrag abgelehnt. Die Begründung war damals dieselbe wie heute: Das private Sparen in der Altersvorsorge zu stärken, geht an den realen Problemen in der Altersvorsorge vorbei. Es hilft der Erhöhung der Renten nicht, und es hilft vor allem nicht gegen das Problem der tiefen Renten bei den mittleren und tiefen Einkommen.

Nachholbedarf wäre aber vor allem dort vorhanden: in der ersten Säule und in der zweiten Säule, vor allem bei Menschen mit tiefen Löhnen, mit Teilzeiteinkommen. Viele davon sind Frauen. Wenn Sie die Durchschnittsrenten anschauen, dann sehen Sie, dass diese alles andere als fürstlich sind. In der ersten Säule haben wir eine durchschnittliche AHV-Rente von etwas mehr als 1700 Franken, und in der zweiten Säule, in der Pensionskasse, eine durchschnittliche Rente von etwas mehr als 1800 Franken. Zusammengerechnet sind wir dann bei einer durchschnittlichen Rente von 3600 Franken monatlich. Das ist, wie gesagt, nicht fürstlich. Bei den Frauen sieht es dann noch einmal ganz anders aus: Die Frauen haben, mit der ersten und der zweiten Säule, einen Drittel weniger Rente als die Männer.

Ein Drittel der Frauen hat gerade einmal die AHV zur Verfügung, die nicht existenzsichernd ist. Die dritte Säule nützt da überhaupt nichts, denn das Geld muss überhaupt erst vorhanden sein. Die dritte Säule ist auch nie rentenbildend, sondern nur kapitalbildend. Es ist also etwas, das nicht, wie die zweite Säule, zu einer Rente führt. In der dritten Säule wird gerade einmal der eigene Betrag einbezahlt, ohne den zusätzlichen Betrag, der in der zweiten Säule durch die Arbeitgebenden einbezahlt wird. Ein Ausbau wäre also vor allem in der ersten Säule nötig, bei der AHV, aber auch in der zweiten Säule; ich habe ausgeführt, für welche Kategorien das vor allem gilt.

Die dritte Säule, und das haben wir bereits im Dezember festgestellt, ist aber nur attraktiv für die Gutverdienenden. Der gegenwärtig abziehbare Höchstbetrag liegt bei etwa 6900 Franken, und gerade einmal 10 Prozent der Bevölkerung können diesen Abzug machen. Würde der Betrag auf 10[NB]000 Franken erhöht, würde dies nicht ein paar Franken, sondern pro Jahr 500 Millionen Franken weniger Steuern bedeuten. Wenn er auf 15[NB]000 Franken erhöht würde, wäre der Ausfall noch viel höher. Es geht auch nicht um die grosse Mehrheit des Mittelstandes, es geht um weniger als 10 Prozent der Bevölkerung.

Wie gesagt, es ist ein Mittel für die Gutverdienenden mit verschiedenen Konti, die sie nicht im Moment, sondern am Schluss als Kapital versteuern müssen. (Zwischenruf der Präsidentin: Frau Prelicz-Huber, auch als Berichterstatterin müssen Sie ein Ende finden.) Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Nicht die dritte, sondern die erste und die zweite Säule sind zu stärken.

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