Lexipedia

Schläpfer Therese · Nationalrat · 2022-03-16

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-16

Wortprotokoll

Mit dieser parlamentarischen Initiative, Kollege Hess hat es gesagt, soll die Vorsorge des Mittelstandes unterstützt werden. Es soll der steuerliche Maximalbetrag für die Einzahlungen in die dritte Säule auf 15[NB]000 Franken für Arbeitnehmer respektive auf 45[NB]000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge angehoben werden. Die Bedingungen bleiben gleich. Es kann also nur davon profitiert werden, wenn ein AHV-pflichtiger Lohn erzielt wird.

Das Sparen im Rahmen der dritten Säule soll auch weiterhin ein wichtiger Teil der Vorsorgeplanung bleiben. Um dieses Instrument attraktiver zu gestalten und den privaten und beruflichen Gegebenheiten der heutigen Gesellschaft anzupassen, braucht es dafür eine Erhöhung der Maximalbeträge für die Einzahlung in die dritte Säule. Dies ist umso notwendiger, als die laufenden Reformprojekte eine Anpassung der [PAGE 507] Leistungen der ersten und der zweiten Säule vorsehen, insbesondere betreffend die Erhöhung des Referenzalters der Frauen oder die Senkung des Umwandlungssatzes.

Es sollte ja im ureigenen Interesse des Staates sein, dass Bürgerinnen und Bürger eigenständig und privat für das Alter vorsorgen, weshalb eine Anreizsetzung durch den Staat sinnvoll ist. Die steuerlichen Abzüge wurden als Anreiz geschaffen, um eigenverantwortlich für die Altersvorsorge zu handeln, und diese Eigenverantwortung wird durch einen Ausbau gestärkt. Denn Sparen und vor allem Sparen fürs Alter ist immer sinnvoll. Meistens ist dies nur in der letzten Phase des Lebens möglich. Der Vorstoss möchte, dass es jederzeit möglich ist.

Es trifft übrigens nicht zu, dass das angesparte Kapital nicht besteuert werden muss. Es findet ein Steueraufschub statt, denn bei der Pensionierung muss das Kapital versteuert werden.

Ich bitte Sie, vor allem den Mittelstand zu unterstützen und dieser Initiative Folge zu geben.