AB 298950
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Besten Dank für Ihre Frage, Herr Strupler. Nutzungsänderungen könnten natürlich auch betroffen sein. Wenn ein Stall widerrechtlich, ohne Bewilligung, in eine Ferienwohnung umgebaut wird, dann heisst das nicht, dass der ganze Stall abgerissen werden muss. Es heisst nur, dass die Baute wieder ihrem ursprünglichen Zweck, nämlich der landwirtschaftlichen Nutzung, zugeführt werden muss.