Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-17

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Wettstein, Sie haben jetzt einiges erwähnt. Wir werden die Motion Fluri nachher noch separat beraten. Sie fordern eine finanzielle Unterstützung von Wasserversorgungsunternehmen, um auf diesem Weg in Gebieten, wo das Grundwasser mit Pestiziden verunreinigt ist, Wasseraufbereitungsanlagen oder neue Transportleitungen zu finanzieren. Die beiden Motionen sind insofern vergleichbar, als sie beide das Ziel haben, die Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen.

Auch der Bundesrat hat dieses Anliegen und verfolgt dieses Ziel. Allerdings kann dieses Ziel langfristig nicht durch technische Bauwerke erreicht werden. Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass solche Aufbereitungsanlagen teuer und energieintensiv sind. Zudem - das sollten wir nicht [PAGE 530] unterschätzen - braucht es viel Fachwissen, um sie überhaupt zu betreiben. Für die Mehrheit der kleinen und mittleren Wasserversorger in der Schweiz sind sie daher keine Option.

Wir müssen sicherstellen, dass unsere Trinkwasserressourcen genügend vor Verunreinigungen geschützt werden, sodass eben gar keine so aufwendige Aufbereitung nötig ist. Der Grundsatz des vorsorglichen Grundwasserschutzes ist in der Gewässerschutzgesetzgebung festgelegt. Wir sind überzeugt, dass eine gute Trinkwasserqualität nur auf diesem Weg langfristig und flächendeckend gewährleistet werden kann.

Wir haben mit dem Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil ja mittlerweile ein bisschen Erfahrung. Es hat sich gezeigt, dass unser Trinkwasser besser vor Pestiziden geschützt werden muss. Sie als Parlamentarier haben darauf reagiert und den vorsorglichen Schutz der Trinkwasserressourcen gestärkt: Mit der Annahme der Motion Zanetti Roberto 20.3625 werden die Kantone verpflichtet, die Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen festzulegen. Im Zuge der Beratungen zur parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", wurde das Gewässerschutzgesetz in den Artikeln 9 und 27 ergänzt. Damit wird neu sichergestellt, dass das Grundwasser im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen vor bestehenden und künftigen Verunreinigungen durch Pestizide geschützt wird.

Deshalb sind wir der Meinung, wir müssten jetzt, statt auf teure und energieintensive technische Lösungen zu setzen, mit Hochdruck und mit allen unseren Möglichkeiten den Weg des vorsorglichen Grundwasserschutzes weiterverfolgen. Die Belastungen unseres Trinkwassers müssen an der Quelle bekämpft und deshalb auch vorsorglich verhindert werden.

Das sind die Überlegungen des Bundesrates, die ihn dazu bewogen haben, Ihnen die Ablehnung dieser Motion zu empfehlen.