Burkart Thierry · Ständerat · 2022-03-17
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Vorab entschuldige ich mich dafür, dass ich hier mit einem relativ komplizierten Anliegen an Sie gelange; es wurde von meinen beiden Vorrednern auch entsprechend gewürdigt. Aber ich halte doch fest: Nur weil ein Anliegen kompliziert ist, ist es noch lange nicht falsch, teilweise ganz im Gegenteil; der Sprecher der Minderheit hat das meines Erachtens gut ausgeführt.
Ich verzichte aufgrund der Ausführungen meiner Vorredner zum grundsätzlichen Mechanismus dieser Angelegenheit auf die Wiederholung der Sachlage und erlaube mir, nur ganz kurz noch auf die Stellungnahme des Bundesrates einzugehen. Es wurde ja immerhin von beiden Vorrednern attestiert, dass es eigentlich stossend sei, dass der Eigenkapitalzins tiefer sei als derjenige für das Fremdkapital. Vor diesem Hintergrund vermag die Stellungnahme des Bundesrates auch nicht zu überzeugen. Er selbst gibt nämlich in seiner Stellungnahme zu, dass die aktuelle Berechnungspraxis zu einer tendenziell zu hohen Veranlagung der Kapitaleinkommen führe. Weshalb will der Bund das nicht korrigieren? Es gibt natürlich einen Grund, und das ist, dass er nicht auf die Einnahmen verzichten will. Das ist der wahre Grund, weshalb der Bundesrat meine Motion ablehnt.
Bei allem Verständnis dafür, dass der Bundesrat auf die Bundesfinanzen schauen muss, möchte ich doch festhalten, dass dies nicht die einzige Motivation des Bundesrates in der Beurteilung eines Anliegens sein darf. Vielmehr hat der Bundesrat und umso mehr auch der Ständerat die Aufgabe, darauf zu schauen, was richtig und was gerecht ist. Und hier muss man sagen, diese Praxis, diese gesetzliche Regulierung ist falsch.
Der Bund legt in verschiedenen anderen Rechtstexten ja auch fest, dass Eigenkapital als Risikokapital mit einem marktüblichen Zinssatz plus einer Risikoprämie behandelt werden muss. Er anerkennt also eigentlich grundsätzlich das Anliegen. Zum Beispiel sehen beim Stromversorgungsgesetz die "Erläuterungen zur Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes gemäss Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b der Stromversorgungsverordnung" vor, dass der Eigenkapitalzins aus einem risikolosen Zinssatz plus einer kapitaladjustierten Marktrisikoprämie besteht. Setzt man die entsprechenden Werte für die einzelnen Parameter ein, so ergibt sich ein Eigenkapitalkostensatz von 6,96 Prozent.
Jetzt kann man sagen: Das ist ein anderes Gesetz, und es geht um etwas anderes. Aber im Kern geht es darum, dass das Eigenkapital verzinst werden muss. Der Sprecher der Minderheit hat es ja ausgeführt, hier in diesem Fall lag der Zinsabzug 2019, 2020 und 2021 bei 0 Prozent, in anderen Fällen bei 6,96 Prozent. Irgendwo kann das also nicht genau stimmen.
Aus den genannten Gründen muss die gesetzliche Berechnungsformel für die Bestimmung des Zinsabzuges für Eigenkapital so angepasst werden, dass sie einen risikoadäquaten Zuschlag auf die Zinsen für kotiertes Fremdkapital vorsieht. Mit dem Risikozuschlag wird das Eigenkapital richtig, d. h. risikoadäquat, sowie konsistent mit anderen Methoden des Bundes bewertet.
Mit dieser Motion soll, nach dem Muster der anderen Gesetze und Verordnungen des Bundes, die Berechnung des Zinssatzes realistischer gemacht werden. Dafür soll die Berechnungsmethode im Gesetz festgelegt werden, ganz analog zu anderen, ähnlichen Erlassen. Ich meine, das wäre eine übliche und faire Lösung, welche ein offensichtliches Missverhältnis korrigiert.
In diesem Sinne bitte ich Sie, entgegen dem Antrag des Bundesrates und entgegen dem Antrag der knappen Mehrheit, meine Motion zu unterstützen.