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Rösti Albert · Nationalrat · 2022-03-17

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-17

Wortprotokoll

Im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Gysi Barbara abzulehnen und die zwei Minderheitsanträge meiner Wenigkeit anzunehmen. Dies sei in Kürze wie folgt begründet:

Wir sind der Auffassung, dass es, wie bereits Kollege Dobler gesagt hat, nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde sei, Mindestanforderungen an Informationssysteme zu definieren. Ich glaube, wir haben hier ein Governance-Problem, denn die Aufsichtsbehörde muss ja kontrollieren, was richtig ist und wie die Informationssysteme zusammengesetzt sein müssen. Wenn sie hier in das Operative eingreift und gleichzeitig kontrolliert, kann sie, so scheint es uns, ihre Verantwortung nicht genügend wahrnehmen. Die beiden ersten Absätze von Artikel 49a AHVG halten ja klar fest, dass die Durchführungsstellen über Informationssysteme verfügen müssen, die einen sicheren und geordneten Betrieb gewährleisten. Sie haben also einen klaren Auftrag und wissen, was sie zu erfüllen haben. Dies ist dann entsprechend zu kontrollieren. Nehmen Sie hier den Streichungsantrag an, wie es der Ständerat gemacht hat, und lehnen Sie den Minderheitsantrag Gysi Barbara ab.

Namens der Fraktion kann ich noch kurz zu meinen zwei Minderheitsanträgen Stellung nehmen. Ich spreche zuerst zu Artikel 60 Absatz 1ter und anschliessend zu Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe a. Ich bin dankbar, wenn Sie diese Minderheitsanträge annehmen. Ich mache es kurz, da ich sie ja letzte Woche bereits persönlich begründen konnte.

Ich bitte Sie, bei Artikel 60 Absatz 1ter den letzten Satzteil - "subsidiär zulasten ihrer Gründerverbände" - zu streichen. Nochmals: Es wird verlangt, dass für den Fall einer Auflösung die nötigen Rückstellungen getätigt werden. Wenn gleichzeitig die Möglichkeit besteht, die Gründerverbände zu belasten, dann wird der erste Teil nicht genügend ernst genommen. Es könnte auch relativ komplex sein, diese Gründerverbände zu finden. Deshalb bitte ich Sie hier, diesen Satzteil zu streichen und der Minderheit zu folgen.

Bei Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe a geht es allein um die Bezahlung der Informatiksysteme. Uns ist nicht klar, weshalb das über den Fonds und nicht über die Betriebskosten bezahlt werden soll. Wenn es über die Betriebskosten bezahlt wird, ist die Inzidenzwirkung, wonach vor allem effiziente Systeme angewendet werden, sicher besser, als wenn es über den Fonds ausgeglichen wird. Deshalb bitte ich Sie auch hier, der Minderheit zu folgen.