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Dobler Marcel · Nationalrat · 2022-03-17

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-17

Wortprotokoll

Ich vertrete die Minderheit I (Sauter) bei Artikel 61 Absatz 3. In diesem Punkt geht es um die umstrittene Frage, ob kantonale Regierungen oder Verwaltungen weiterhin der regionalen Aufsichtsbehörde angehören dürfen.

Es ist das Ziel dieser Vorlage, in der Aufsicht die Corporate-Governance-Grundsätze umzusetzen. Heute kann es der Fall sein, dass Mitglieder von Kantonsregierungen in Aufsichtsgremien sitzen. Damit ist die Gewaltentrennung nicht gewährleistet. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, der für eine solche Praxis spricht, aber viele Gründe, die dagegen sprechen: Es geht darum, bewährte Praktiken zu stärken und im Sinne einer guten Regierungsführung zu handeln. Zudem geht es um die Unabhängigkeit der Aufsichtstätigkeit.

Um diese Unabhängigkeit zu gewährleisten, erscheint es uns sinnvoll, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder der kantonalen Exekutiven und die Mitglieder der Verwaltung nicht dem Risiko von Interessenkonflikten ausgesetzt sind. Direkt oder indirekt kann es für Mitglieder der Kantonsverwaltung ein Interesse geben und eine Auswirkung haben, wenn sie in der Aufsichtsbehörde sitzen. Natürlich ist dies nicht immer ganz explizit. Dennoch ist der Einflussfaktor eine Realität. Hier geht es darum, Risiken und Interessenkonflikten vorzubeugen. Schlussendlich geht es um die Glaubwürdigkeit der Behörden. Es gibt keinen zwingenden Grund, warum Regierungsräte in solchen Aufsichtsgremien vertreten sein müssen.

Den Antrag der Minderheit II (Weichelt) lehnen Sie bitte ab, da das Grundprinzip die Unabhängigkeit unter Einhaltung der Gewaltenteilung sein muss. Pauschale Einschränkungen wie der Ausschluss von Branchenvertretern gehen zu weit, solange der Grundsatz erfüllt ist. Schlussendlich gibt es auch nicht unendlich viele Personen, die das Know-how haben, um in der Aufsichtsbehörde Einsitz nehmen zu können.

Der Antrag Rösti, der zum Mehrheitsantrag wurde, ist eine bessere Lösung als das Streichen der Bestimmung, aber er erfüllt trotzdem nicht den Zweck, die Unabhängigkeit der Aufsichtstätigkeit zu gewährleisten. Schlussendlich wird auch hier die Gewaltenteilung verletzt. Es ist klar, dass Staatsräte einen gewissen Bekanntheitsgrad und Einfluss haben. Es ist wichtig, diese Interessenkonflikte auszuräumen.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, der Minderheit I (Sauter) und dem Entwurf des Bundesrates prioritär zu folgen und beim Ausmehren die Mehrheit gegenüber der Minderheit II (Weichelt) zu bevorzugen.