preparatory:AB 299308
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Mit der Motion aus dem Ständerat wird gefordert, das Epidemiengesetz so zu ergänzen, dass der Bundesrat bei Grenzschliessungen die notwendigen Massnahmen ergreifen kann, damit die Reisefreiheit und Mobilität der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner, die eine besondere persönliche, familiäre oder berufliche Bindung zum Grenzgebiet haben, bestmöglich gewährleistet bleiben. Als Begründung wird angeführt, dass Mobilitätsbeschränkungen, die erwiesenermassen eine wirksame Massnahme gegen die Pandemie sind, die Grenzregionen der Schweiz auf besondere Weise betreffen; dies aufgrund ihrer engen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verflochtenheit mit den angrenzenden Nachbarstaaten.
Rund 340[NB]000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger überqueren täglich die Schweizer Grenze. Auf ihre Arbeit sind insbesondere Spitäler, Restaurants, Detailhandel und Industrie dringend angewiesen. Aber auch Bilder von Paaren, getrennt durch Abschrankungen, werden in unserer Erinnerung bleiben. Es ist vor diesem Hintergrund nötig, dass das Leben in den Grenzregionen auch in kritischen Zeiten weiterhin funktionieren kann. Eine entsprechende Bestimmung, die diesen Grenzverkehr auch in Krisenzeiten garantiert, wurde ins Covid-19-Gesetz aufgenommen. Dieses Gesetz ist jedoch befristet. Da sich das Problem aber jederzeit wieder stellen kann, soll eine entsprechende Bestimmung ins Epidemiengesetz aufgenommen werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er ist der Ansicht, dass den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen mit den getroffenen Massnahmen verhältnismässig Rechnung getragen wurde und dass dies auch in Zukunft möglich sein werde. Eine explizite Regelung im Epidemiengesetz würde jedoch den Handlungsspielraum unnötig einschränken. [PAGE 556]
Der Ständerat hat die Motion am 20. September 2021 mit 29 zu 7 Stimmen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Motion ebenfalls zuzustimmen.
Die Kommissionsmehrheit stellt fest, dass es während der ersten Welle der Covid-19-Pandemie zu Grenzschliessungen kam, die den freien Personenverkehr unter anderem auch von Gesundheitspersonal in den Grenzgebieten behinderten. Dies beeinträchtigte die Bekämpfung der Pandemie in diesen Regionen. Es ist entsprechend längerfristig sicherzustellen, dass auch im Falle einer Pandemie auf die Bedürfnisse der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Grenzregionen Rücksicht genommen wird. Die Kommissionsmehrheit befürwortet es daher, das Anliegen in die vorgesehene Revision des Epidemiengesetzes aufzunehmen, und beantragt die Annahme der Motion.
Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass Berufstätige auch während der Pandemie ihrer Tätigkeit grösstenteils nachgehen konnten. Sie weist zudem darauf hin, dass Nachbarländer eigene Massnahmen ergreifen und den Grenzverkehr damit ungeachtet der schweizerischen Regelung behindern könnten. Die Minderheit betont, dass dieses Anliegen nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden müsse, und beantragt die Ablehnung der Motion.