Brunner Thomas · Nationalrat · 2022-03-17
Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
In der Schweiz werden Paare heute ungleich behandelt, wenn der Kinderwunsch Schwierigkeiten bereitet. Wenn sie Glück haben, haben sie ein Fruchtbarkeitsproblem mit der männlichen Keimzelle. Dann besteht die Möglichkeit zur Samenspende. Da haben wir gesetzliche Regeln, wann und wie das zulässig ist. Wenn sie Pech haben, ist es die weibliche Keimzelle, die betroffen ist. Dann gibt es zwar technisch durchaus die Möglichkeit einer Eizellenspende. Hier ist die Situation aber nicht dieselbe. Die Eizellenspende ist zwar aufwendiger, medizinisch aber möglich, vor allem in der Schweiz jedoch illegal. Damit haben wir, europaweit betrachtet, einen Exotenstatus. In 20 Ländern ist die Eizellenspende legal. Es gibt noch vereinzelte letzte Mohikaner: Wir und unser nördliches Nachbarland lassen das noch nicht zu.
Dadurch haben wir einen Fortpflanzungstourismus mit all den unerwünschten Effekten. Wenn nur die Nach- und Vorbetreuung hier möglich ist, ergibt das auch nicht eine Gleichbehandlung von Besser- und Schlechtergestellten, und die Risiken werden nicht kleiner. Vor allem aber kann so das Recht des Kindes auf die Kenntnis seiner genetischen Abstammung nicht gewährleistet werden.
Ihre Kommission hat bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Christ 21.421 gefunden, inhaltlich sei das Anliegen sehr wohl berechtigt, das Vorgehen aber nicht opportun. Denn man hat bereits mit der parlamentarischen Initiative Neirynck 12.487 die Erfahrung gemacht, dass der gute Wille zwar da war, das Ziel dann aber nicht erreicht wurde. Deshalb hat sich die Kommission für die Formulierung einer eigenen Motion entschieden und diese mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, also mit einer grossen Mehrheit, verabschiedet.
Noch ein paar Hinweise zu den Systemgrenzen: Eine Eizellenspende ist weder Leihmutterschaft noch Embryonenspende; das ist etwas anderes, sonst wären wir dann auch in Konflikt mit der Verfassung. Analog zur Samenspende will die Kommission die Eizellenspende auf Ehepaare beschränken, es könnten also nur gemischtgeschlechtliche verheiratete Paare davon profitieren. Zur Diskussion standen auch offener formulierte Varianten, jedoch haben Komplexitätsüberlegungen und vor allem auch Symmetrieaspekte bezüglich Samenspende zur Lösung geführt, die Ihnen vorliegt. Das Resultat zeigt ja auch, dass weniger ein Recht auf Fortpflanzung als das Kindeswohl und die Gleichbehandlung der [PAGE 560] Geschlechter im Fokus der Kommission stand. Es wird ja eine längerfristig angelegte Paarbeziehung vorausgesetzt, und die Geschlechter sollen gleich behandelt werden, da die Hälfte des Erbgutes von der Partnerin bzw. dem Partner kommt.
Der Bundesrat argumentiert nun, das müsse man in einem grösseren Zusammenhang sehen und die Ergebnisse der entsprechenden Evaluation lägen erst im nächsten Jahr vor. So passt es ja genau, denn dann kann er den Auftrag getrost entgegennehmen und dannzumal bearbeiten.
Wir beantragen Ihnen also Zustimmung zum Auftrag der Motion zur Schaffung einer Regulierung. So müssen Paare mit Kinderwunsch künftig nicht mehr ins Ausland ausweichen, und mit Fruchtbarkeitsbehandlungen gezeugte Kinder erhalten das Recht auf Kenntnis ihrer genetischen Herkunft, bzw. wir können ihnen dies gewährleisten.