Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-12-05
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-12-05
Wortprotokoll
Die neue Konzeption, die der Nationalrat gemacht hat, ist eigentlich die: Er hat in Artikel 1 den Zweck, in Artikel 6bis den Grundsatz und in Artikel 13bis - zu dem kommen wir nachher - die Delegation der Konkretisierung an den Bundesrat beschlossen. Der Bundesrat selbst hat in seiner ursprünglichen Vorlage diese ganze Materie, nämlich die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und den Schutz der biologischen Produktion, überhaupt nicht erwähnt. Das ist hier neu mit diesen drei Säulen verankert.
Bis jetzt haben Sie durchaus das Prinzip des Nationalrates übernommen: den Zweckartikel, Artikel 1; Artikel 13bis, wo es um die Delegation an den Bundesrat geht, da gibt es keinen Minderheitsantrag, da sind Sie auch bereit, dem Nationalrat zu folgen. Die Frage ist jetzt: Braucht es noch diesen Grundsatz hier in Artikel 6bis? Von mir aus könnte man das Konstrukt ohne Artikel 6bis ohne weiteres aufrechterhalten. Der Gedanke des Nationalrates wäre genügend kodifiziert. Das sage ich einfach noch, um zu erklären, worum es hier in unseren Augen eigentlich geht. Wenn man der ursprünglichen Fassung des Bundesrates, in der er dieses Thema eben gar nicht aufgegriffen hat, konsequent folgen würde, dann müsste man es streichen.