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David Eugen · Ständerat · 2002-12-05

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-05

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen. Dies aus folgenden Gründen: Das entscheidende Risiko der Gentechnologie in der Nahrungsmittelproduktion ist es ja, dass sich unkontrolliert Organismen verbreiten können, die unerwünscht oder im schlechten Fall sogar schädlich sind. Dieses entscheidende Risiko tritt vor allem in der Nahrungsmittelproduktion auf, weil diese ja im Freien stattfindet und damit die Kontrollen, vor allem angesichts des Pollenfluges, entsprechend schwierig sind.

Die Bestimmung des Nationalrates geht von der Voraussetzung aus, die diese Technologie einfach mit sich bringt: das Problem der unkontrollierten Verbreitung. Das ist ein Faktum, das ist so, ob man es haben will oder nicht. Dieses Problem der unkontrollierten Verbreitung bringt es mit sich, dass Leute von dieser Verbreitung betroffen werden, die gentechfrei produzieren wollen, und das möchte bis heute die überwiegende, die grösste Zahl der Landwirte in der Schweiz.

Die Bestimmung des Nationalrates will nun sicherstellen, dass es in der Schweiz möglich bleibt, gentechfrei zu produzieren, und dass es wegen der inhärenten Risiken, die diese Technologie mit sich bringt, nicht einfach verunmöglicht wird - auch ohne bösen Willen oder Absicht in irgendeiner Richtung -, in der Schweiz gentechfreie landwirtschaftliche Produkte herzustellen. Diese Gefahr besteht natürlich ganz deutlich, und wir können hier wirklich auf die Erfahrungen in den Vereinigten Staaten von Amerika abstellen. Dort ist das eingetreten, was wir bei uns nicht möchten: Auf grossflächigen Landstrichen ist es gar nicht mehr möglich, überhaupt noch gentechfrei zu produzieren, weil die unkontrollierte Verbreitung gentechnisch manipulierter und veränderter Pflanzen so weit vorangeschritten ist, dass sie eben überall, auf allen Äckern stattfindet. Damit wird eine gentechfreie Produktion verunmöglicht.

Mit diesem Artikel wird jetzt eben gesagt, wer zuständig ist, die notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit das nicht eintritt. Das kann eben nur derjenige sein, der diese Produktion einsetzen will, mit anderen Worten: der Verursacher. Das entspricht im Übrigen einem uralten polizeirechtlichen Grundsatz: Wer die Gefahr schafft, muss die entsprechenden Schutzmassnahmen treffen. Insoweit kann ich auch dem Sprecher der Mehrheit nicht folgen, der diesen Artikel einfach landwirtschaftspolitisch betrachten möchte. Es ist ein Polizei-, ein gezielter Schutzartikel: Wir möchten mit dieser Bestimmung jene, die gentechfrei produzieren wollen, davor schützen, dass sie unbeabsichtigt oder insbesondere gegen ihren Willen gezwungen werden, in die Gentechproduktion zu gehen, weil eben die unkontrollierte Verbreitung so weit vorangeschritten ist.

Wir wollen auch - das kommt im letzten Satz des Artikels zum Ausdruck - die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sicherstellen. Die Schweizer Bevölkerung soll in den Ladengestellen dieses Landes weiterhin gentechfreie Produkte finden können.

Die Mehrheit sagt: Das ist schon mit anderen Artikeln sichergestellt, nämlich mit den Artikeln 13bis und 14. Dazu muss ich sagen, dass dies nur eines sicherstellt: dass gentechfreie Produkte, wenn sie noch existieren, in die Ladengestelle kommen können. Wenn aber überhaupt nicht gentechfrei produziert werden kann, kann auch nichts mehr in die Ladengestelle kommen. Insbesondere - das stört mich vor allem - ist es nicht mehr möglich, dass inländische gentechfreie Produkte in die Ladengestelle kommen. Ich denke, unsere Bevölkerung will und möchte, dass besonders inländische, von unseren Bauern hier hergestellte gentechfreie Produkte auch in Zukunft in den Supermärkten und [PAGE 1145] bei den Detaillisten erhältlich sind. Daher sind auch die Verteiler dafür, dass wir solche Lösungen treffen, weil sie genau wissen, dass eben die Kunden das möchten.

Wenn wir das mit diesem Artikel 6bis nicht sicherstellen, werden wir nicht sofort, aber sicher in einer gewissen Zeitspanne die gleiche Situation haben wie in Amerika: dass es in weitesten Bereichen nicht mehr möglich ist - eben wegen dieser unkontrollierten Verbreitung dieser Organismen in der freien Natur - eine gentechfreie Produktion und die Wahlfreiheit des Konsumenten zu haben.

Aus diesen Gründen bittet Sie die Kommissionsminderheit, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen.