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AB 299882

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-05-09

Wortprotokoll

Der Flugverkehr ist für rund 20 Prozent der Schweizer Klimaschäden verantwortlich. Wenn keine Massnahmen ergriffen werden, wird der Flugverkehr bis 2030 weitreichende Folgen für die globale Erwärmung haben. Der Bundesrat sieht bis heute keine absolute Reduktion der Emissionen vor und will lediglich das Wachstum verringern. Das reicht jedoch nicht. Zwischen 2000 und 2017 stieg die Zahl der Passagiere um 60 Prozent, mehr als dreimal so stark wie die demografische Bevölkerungsentwicklung. Es braucht daher Massnahmen.

Die Luftfahrt verfügt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern über massive Steuerprivilegien. Während in der Schweiz Benzin und andere Mineralöle besteuert werden, sind internationale Flüge noch immer von der Treibstoffsteuer befreit. Somit werden externe Kosten von gesamthaft 1,3 Milliarden Franken pro Jahr auf die Allgemeinheit überwälzt, davon belaufen sich allein die Klimaschäden auf 983 Millionen Franken, wie das ARE berechnete. Zusätzlich profitiert die Luftfahrt von der Mehrwertsteuerbefreiung. Diese Privilegien führen zu einer höheren Nachfrage, unrealistischen Dumpingpreisen und unfairem Wettbewerb gegenüber umweltfreundlichen Alternativen. Die SBB z. B. erhalten keinerlei Subventionen für Fernzüge, und sie unterstehen zusätzlich der Kontrolle des Preisüberwachers. Dies macht es möglich, dass ein Flug von Genf nach Barcelona billiger ist als eine Zugreise, obwohl dieser Flug zehnmal mehr CO2 ausstösst.

Nächste Woche besucht Ihre Sicherheitspolitische Kommission für einen Austausch die österreichische Kommission in Wien. Ich reise, im Gegensatz zu meinen Kommissionskolleginnen und -kollegen, mit dem Zug. Ich bezahle für die Hin- und Rückfahrt 352 Franken, rund doppelt so viel wie meine Kommissionskolleginnen und -kollegen, die mit dem Flugzeug reisen.

Rund 80 Prozent der Flüge aus der Schweiz fliegen ein europäisches Ziel an. Die Zahl der Flüge ist im Zuge der Corona-Krise eingebrochen, und für uns ist klar, dass es kein Zurück gibt. Die Corona-Krise hat in der Gesellschaft einen Strukturwandel ausgelöst, der bleiben wird. Die Digitalisierung führt dazu, dass auf Geschäftsflüge verzichtet wird, und auch im Freizeitbereich hat sich vieles geändert - und es muss sich vieles ändern, zumindest bis der Flugsektor auf Klimakurs ist.

In der Frühjahrssession hat unser Rat ein Postulat der UREK (21.3973) angenommen, das prüfen will, wie CO2-neutrales Fliegen bis 2050 ermöglicht werden kann. Damit hat der Nationalrat das Anliegen dieses Postulates aufgenommen. Deshalb ziehen wir unser Postulat zurück, mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass die konkreten acht im Postulat genannten Massnahmen in den Bericht zum Postulat der UREK-N einfliessen:

1.[NB]der Einbezug der Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber über Zielvereinbarungen zum Erreichen der Pariser Klimaziele;

2.[NB]Vorgaben zur Förderung und zum Einsatz synthetischer Treibstoffe und effizienterer Flugzeuge, insbesondere bei der Flottenerneuerung;

3.[NB]eine proaktive Rolle in internationalen Verhandlungen zur Einführung einer CO2-Steuer auf Kerosin und zur Integration des Flugverkehrs ins zukünftige Klimaabkommen;

4.[NB]ein Moratorium für den Ausbau der Flughafeninfrastruktur, bis nachgewiesen werden kann, dass sich diese mit der notwendigen Reduktion der Treibhausgasemissionen des Sektors vereinbaren lassen;

5.[NB]die Verlagerung von kommerziellen Transit- und weiteren Inlandflügen auf die Schiene;

6.[NB]die Einführung einer Nachtflugsperre von mindestens acht Stunden;

7.[NB]die Einrichtung eines Umschulungs- und Weiterbildungsfonds, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Perspektiven in klimaverträglichen Sektoren des öffentlichen Verkehrs zu bieten;

8.[NB]ein Unterstützungspaket für die Bahn, insbesondere für die Entwicklung der internationalen Linien und der Nachtzüge.