Arslan Sibel · Nationalrat · 2022-05-10
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-05-10
Wortprotokoll
Was die Erwartungen und Versprechungen bezüglich der vorliegenden ZPO-Anpassungen betrifft, müssen wir von einem riesigen Berg sprechen. Was aber letztlich an Reformen vorliegt, ist eine Maus. Der Berg hat also definitiv eine Maus geboren. Die Grünen treten trotzdem auf die Vorlage ein, damit die wenigen Verbesserungen nicht verloren gehen und wir in der Detailberatung unsere Verbesserungsvorschläge einbringen können.
Seit Jahren wird beklagt, dass das Prozessieren für die Normalsterblichen - also für jene, die weder arm noch reich sind, also für den Mittelstand - praktisch unerschwinglich sei. Das ist für einen Rechtsstaat wie die Schweiz höchst bedenklich und seiner unwürdig. Aber trotz aller Kritik aus der Fachwelt, trotz Kritik von verschiedensten Organisationen und trotz zahlreicher Vorstösse im Parlament - auch von den Grünen - sind wir nicht gerade viel weiter gekommen.
Der Bundesrat findet zwar selbst, die Kosten seien ein grosses Problem und die heutige Lösung sei unbefriedigend. Er hat aber nicht den Mut, griffige Reformen vorzuschlagen, vielmehr beschränkt er sich auf die Begrenzung der Gerichtskostenvorschüsse sowie auf die Anpassung der Regelung über die Liquidation der Prozesskosten. Fazit: Prozessieren wird für viele Rechtsuchende auch weiterhin unerschwinglich sein. Der Kern der Reform, der eigentlich in den Prozesskosten besteht, wurde schlicht zu einem Nebenschauplatz.
Neben diesem Hauptmangel ist eine Reihe weiterer Mängel hervorzuheben. Ist eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt, muss nach heutigem Recht grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell vor Gericht geltend machen. Deshalb verzichten Geschädigte oft auf ein Gerichtsverfahren. Es braucht folglich das Instrument der Gruppenklage, das neunzehn Mitgliedstaaten der EU kennen. Die Anzahl wird weiter zunehmen. Die Schweiz wird nicht darum herumkommen, diesen Weg ebenfalls zu gehen. Leider wurde die Gruppenklage aus der Revision ausgeklammert und wird separat behandelt, was zu unnötigen Verzögerungen führen wird. Trotzdem werden wir dieser Frage nachgehen, und das ist immerhin erfreulich.
Ideal wäre es auch gewesen, den 24-Stunden-Pikettdienst der Gerichte in diese Vorlage aufzunehmen - auch dies ist nicht der Fall. Der Rechtsschutz in Zivilsachen hinkt heute oft den gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen hinterher. Insbesondere bei durch neue und elektronische Medien verbreiteten Persönlichkeitsverletzungen läuft der vorsorgliche Rechtsschutz ins Leere, wenn nicht innert kürzester Zeit und daher oft ausserhalb der allgemeinen Geschäftszeiten der Gerichte superprovisorische Massnahmen erwirkt werden können. In anderen Ländern wurde diese Lücke, die mit den technischen Entwicklungen entstand, geschlossen. Deshalb ist es auch an der Zeit, dass bei Persönlichkeitsverletzungen der vorsorgliche Rechtsschutz in Zivilsachen, insbesondere mittels superprovisorischer Massnahmen gemäss Artikel 265 f. ZPO, mit einem Pikettdienst der Gerichte über die allgemeinen Geschäftszeiten hinaus gewährleistet ist. Hierzu hat Ihre Kommission zwei Vorstösse verabschiedet, welche dem Missstand Rechnung tragen sollen. Dabei sollen auch die Kantone einbezogen werden. Diese beiden Vorstösse wurden hier auch gesondert aufgenommen. Trotzdem konnten wir all diese kritischen Punkte einbringen, und wir beantragen selbstverständlich, dass Sie diese beiden Vorstösse auch annehmen.
Beim Familien- und Mietrecht kamen die Anpassungsanträge in der Kommission leider auch nicht durch. Die heutige unbefriedigende Situation bleibt somit bestehen. Wir werden aber die Minderheitsanträge unterstützen.
Trotzdem muss auch gesagt werden, dass, wie von den Kommissionssprechern vorhin erwähnt worden ist, gewisse Klärungen und Anpassungen vorgenommen worden sind. Insbesondere freuen wir uns, dass die Laienfreundlichkeit der Gerichte beibehalten wurde.
In Anbetracht dieser Fakten wird die grüne Fraktion eintreten und ihre Anträge in der Detailberatung einbringen.