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Friedli Esther · Nationalrat · 2022-05-10

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-10

Wortprotokoll

Ich spreche für eine starke Minderheit der Kommission zur Motion 22.3020, "Schutz vor sexueller Belästigung bei öffentlichen Aufträgen", und bitte Sie, diese Motion abzulehnen.

Worum geht es? Die Motion entstand als faktischer Gegenvorschlag zur parlamentarischen Initiative Porchet 20.486, die soeben zurückgezogen wurde und die den Schutz vor sexueller Belästigung im öffentlichen Beschaffungswesen verstärken wollte. Die parlamentarische Initiative Porchet bezieht sich jedoch auf das alte Recht und auf alte Bestimmungen, denn auf den 1. Januar 2021 ist das revidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft getreten. Dabei wurden viele neue Sachen geregelt, so z. B. in Artikel 12 die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts: "Für die im Inland zu erbringenden Leistungen vergibt die Auftraggeberin einen öffentlichen Auftrag nur an Anbieterinnen, welche die am Ort der Leistung massgeblichen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, die Melde- und Bewilligungspflichten nach dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit (BGSA) sowie die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einhalten."

Selbstverständlich sind Mobbing und sexuelle Belästigung aller Art inakzeptabel, ob am Arbeitsplatz oder auch sonst wo. Es gibt dazu jedoch bereits verschiedene Rechtsbestimmungen, so im Gleichstellungs- oder im Arbeitsgesetz, die für Schutz bürgen. In den letzten Jahren ist das Beschaffungsrecht jedoch immer mehr zur Projektionsfläche für allerlei politische Forderungen geworden. Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, werden mit immer höheren Auflagen und Hürden konfrontiert; mein Kollege Burgherr hat dies vorhin gut dargelegt.

Etwas mehr als ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit den neuen Bestimmungen will eine Mehrheit unserer Kommission dieses nun schon wieder verschärfen. Das ist nicht sinnvoll und auch nicht angebracht. Sammeln wir doch erst einmal Erfahrungen mit dem neuen Beschaffungsrecht. Die vorliegende Motion will vor allem eines: ein neues Feld und neue Aufgaben für das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eröffnen und die Bürokratie erhöhen. Noch ein weiterer Player soll bei den Kontrollen mitwirken. Das kann nicht der Weg sein.

Ich bitte Sie daher, die Motion klar abzulehnen.