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Landolt Martin · Nationalrat · 2022-05-10

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-10

Wortprotokoll

Mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wurde eine neue Vergabekultur eingeleitet. Nicht nur der Preis, sondern auch Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation sollen bei Beschaffungen massgebend sein. Mit höheren Anforderungen an soziale und ökologische Nachhaltigkeit wurde zudem ganz bewusst auch darauf abgezielt, die Spiesse des einheimischen Gewerbes bei öffentlichen Ausschreibungen zu verlängern. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Mehrheit Ihrer Kommission ist nun zum Schluss gekommen, dass in der Verordnung der Wille des Parlamentes nicht so umgesetzt worden ist, wie er damals im Gesetz zum Ausdruck gebracht worden war. Die vorhandenen Lücken sollen deshalb nun geschlossen werden.

Das Hauptproblem liegt in der Tatsache, dass gemäss Verordnung nur internationale Abkommen zur Anwendung kommen, welche die Schweiz ratifiziert hat. Dabei wird ausgeklammert, dass es beim öffentlichen Beschaffungswesen um die Rolle der öffentlichen Hand als Konsumentin, als Einkäuferin geht. Es geht nicht um den bilateralen Handel. Auf der Liste der ratifizierten Abkommen fehlen wichtige Abkommen, die Standards beinhalten, die bei uns in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit sind. Das führt dazu, dass wir Anforderungen an uns selber stellen, die bei ausländischen Anbietern nicht vorausgesetzt werden. Schweizerische Unternehmen halten im Ausland geforderte Standards problemlos ein. Umgekehrt verlangen wir von ausländischen Anbietern nicht, was wir von unseren eigenen KMU fordern. Wir [PAGE 743] diskriminieren also die einheimischen Anbieter, nur weil wir ausländische Anbieter nicht diskriminieren wollen, und dies ausgerechnet beim öffentlichen Beschaffungswesen, wo die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand derart wichtig wäre.

Mit der damaligen Gesetzgebung wollte das Parlament bewusst erreichen, dass inländische und ausländische Anbieter höhere Anforderungen auferlegt erhalten. Dies geschah im Wissen darum, dass die inländischen Anbieter diese Anforderungen erfüllen und damit Wettbewerbsvorteile bekommen. Aber gleichzeitig diskriminieren wir die ausländischen Anbieter eben nicht, weil wir gegenüber allen die gleichen Anforderungen stellen und damit die Gleichbehandlung gegeben ist.

Es geht also nicht um höhere Anforderungen an Schweizer Anbieter, wie Herr Burgherr fälschlicherweise verstanden hat. Vielmehr geht es um höhere Anforderungen an ausländische Anbieter. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dies zu korrigieren und die Motion 22.3019 anzunehmen.

Eine weitere Präzisierung der Verordnung beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission mit der Motion 22.3020. Zu den massgeblichen Arbeitsschutzbestimmungen gemäss Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen gehört namentlich auch der Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmenden. Gemeint sind Mobbing und sexuelle Gewalt. Umfragen und Untersuchungen zeigen, dass wir noch nicht dort sind, wo wir hinwollen und hinmüssen. Für die entsprechenden Kontrollen ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann vorgesehen. Nun beschränkt sich aber die Verordnung bei diesen Kontrollen nur auf die Lohngleichheit, nicht aber auf den Schutz vor Mobbing und auf den Schutz vor sexueller Belästigung. Dies möchte die Mehrheit Ihrer Kommission ergänzen. Sie tut dies mit einer knappen Mehrheit, die dem Stichentscheid des Präsidenten zu verdanken ist.

Die Annahme der Motion hat dann aber auch dazu geführt, dass Ihre Kommission mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen beantragt, der parlamentarischen Initiative Porchet 20.486, "Den Schutz vor sexueller Belästigung verstärken", keine Folge zu geben. Die Urheberin hat die Initiative inzwischen ja auch zurückgezogen.

Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, den beiden Motionen 22.3019 und 22.3020 zuzustimmen.

Comme je suis le seul rapporteur, permettez-moi de faire un bref résumé en français.

Avec la première motion, votre commission souhaite combler les lacunes de l'ordonnance car celle-ci ne reflète pas suffisamment la volonté du Parlement. Nous souhaitons que les normes minimales en matière de durabilité soient les mêmes pour les fournisseurs nationaux et étrangers afin que les entreprises suisses ne soient plus désavantagées.

Par une deuxième motion, votre commission souhaite préciser l'ordonnance afin que les contrôles relatifs à l'égalité de traitement entre femmes et hommes ne portent pas uniquement sur l'égalité salariale, mais aussi sur le mobbing et le harcèlement sexuel. Sur la base de cette motion, il ne sera plus nécessaire de donner suite à l'initiative parlementaire Porchet; elle a été retirée entre-temps.