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Schneider Meret · Nationalrat · 2022-05-11

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · 2022-05-11

Wortprotokoll

Die durch das BLV zwischen Januar 2018 und März 2019 durchgeführte Analyse von 67 Schlachtanlagen hat ergeben, dass knapp die Hälfte der grossen und sogar die Mehrheit der kleinen Schlachtbetriebe beim Betäuben und Entbluten der Tiere Defizite aufweisen. Die dafür verantwortlichen Personen prüfen oft nicht, ob sie die Tiere erfolgreich betäubt haben und ob die Entblutung schnell genug erfolgt ist. Eine Folge davon ist, dass ein hoher Prozentsatz der Tiere, insbesondere der Schweine, ohne ausreichende Betäubung geschlachtet wird - unvorstellbar, welches Leid diese Tiere dadurch erfahren müssen!

Ein Problem ist dabei, insbesondere in kleinen Betrieben, die Selbstkontrolle. Die Untersuchung zeigte, dass sich vor allem Verantwortliche kleiner Schlachtbetriebe damit schwertun. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Als die Betäubung mit Bolzenschuss nicht ausreichend war, erfolgte zwar der notwendige Nachschuss. Es wurde jedoch nicht analysiert oder überlegt, warum der erste Schuss mangelhaft war. Der Fehlschuss wurde zwar dokumentiert, als Lösung des Problems aber nur ein zweiter Schuss notiert. Die Ursachen von Fehlbetäubungen reichen von Zeitdruck beim Schlachtprozess über ungenügende Ausbildung der Schlachthofmitarbeitenden bis hin zu zu geringer Stromstärke, was insbesondere bei Schweinen sehr oft der Fall ist.

Der Ansatz meiner Motion war es daher, die Kontrolle unabhängig zu gestalten und den Kantonen dafür mehr Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Inzwischen hat sich die Situation jedoch leicht geändert. Aufgrund des Berichtes des BLV wurden Massnahmen getroffen, um die festgestellten Mängel zu beheben. Einige wichtige Massnahmen sind beispielsweise eine bessere Ausbildung von Schlachthofmitarbeitenden, die Kontrolle von Betäubungsgeräten und die Sensibilisierung des Vollzugspersonals.

Ausserdem ist am 1. Januar 2022 die Totalrevision der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten in Kraft getreten. Die Verordnung enthält zahlreiche Anpassungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, so etwa präzisere Vorgaben zur Betäubung und zur Beurteilung des Betäubungserfolgs. Erstmalig enthalten sind ausserdem Vorgaben zur Schlachtung von Fischen und Panzerkrebsen in Aquakultur-, Handels- und Gastronomiebetrieben.

Diese begrüssenswerten Entwicklungen gilt es nun zu beobachten, und zu einem späteren Zeitpunkt gilt es zu evaluieren, inwiefern sie dem Ziel einer schonenderen Schlachtung Rechnung tragen. Das Anliegen meiner Motion, den Betäubungsprozess zu verbessern und zu professionalisieren sowie Fehlbetäubungen entgegenzuwirken, sehe ich mit den getroffenen Massnahmen daher als erfüllt. Ich ziehe die Motion damit zurück.

Ich bedanke mich herzlich für die schnelle Reaktion des BLV auf den Bericht und das konsequente Agieren in Bezug auf die festgestellten Mängel.