Escher Rolf · Ständerat · 2002-12-09
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Ich vertrete die Kommissionsminderheit, die Ihnen in Artikel 2 einen neuen Absatz 4 beantragt. Um was geht es? Es geht um die Abgeltung der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes durch den Bund. Die KVF des Nationalrates brachte im Plenum folgenden Antrag ein: "Der Bund gilt der Post jährlich einen Anteil der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes ab." Der Nationalrat hat diesen Absatz abgelehnt, dies relativ knapp mit 98 zu 82 Stimmen. Wir haben in Ihrer Kommission diese Diskussion wieder aufgenommen, und wir konnten uns nicht einigen. Der Minderheitsantrag wurde mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Dieser Minderheitsantrag lautet: "Der Bund kann der Post einen Anteil der ungedeckten Kosten des Poststellennetzes [PAGE 1180] abgelten" - und nun kommt die Einschränkung -, "sofern diese nicht mit anderen Massnahmen finanziert werden können." Gegenüber der KVF des Nationalrates stellt der Minderheitsantrag einen Vermittlungsvorschlag dar. Wo liegen die Unterschiede?
Erster Unterschied: Der Bund gilt nicht von Gesetzes wegen zwingend ab; er muss nicht abgelten, er kann abgelten. Aber die Rechtsgrundlage, um notfalls abgelten zu können, wird mit diesem Minderheitsantrag geschaffen. Dies ist das Pendant zum flächendeckenden Leistungsauftrag, den Sie vorher in Absatz 3 beschlossen haben. Wenn ich einen Auftrag erteile und der Beauftragte die Gelder nicht sonstwie einbringen kann, muss ich für diesen Auftrag schlussendlich auch irgendwie gerade stehen.
Zweiter Unterschied: Der Bund darf erst dann abgelten, wenn die anderen Massnahmen zur Finanzierung der ungedeckten Kosten nicht genügen. Welches sind nun diese anderen Massnahmen? Diese sind im Bericht des Bundesrates zur "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz" auf Seite 5065ff. umschrieben. Ich will davon nur drei kurz nennen:
1. Rationalisierungen und Optimierungen: Hier muss die Post weiterhin Anstrengungen unternehmen, dies mit Augenmass und sozialverträglich. Diese Optimierungen sind grundsätzlich nicht bestritten.
2. Erträge aus neuen Geschäftsfeldern: Hier verweise ich auf Postfinance. Diese wird der Post jährlich einige Zehn Millionen Franken einbringen. Wir haben im Parlament die Postbank gebodigt. Wir wollten ja die Kantonalbanken und die Raiffeisenbanken schützen. Da haben wir natürlich der Post ohne Sorge hineingeredet. Gerade jene, die heute nicht auf die Vorlage eintreten wollten, haben bei der Postbank negativ hineingeredet und verhindert, dass die Post mehr Geld erwirtschaften kann. Die Strafe folgte eigentlich auf dem Fuss: Die Post kooperiert heute mit der UBS. Aber mit Postfinance generiert die Post wesentlich weniger Erträge als mit der gebodigten Postbank. Wir sollten deshalb in Zukunft bei weiteren Geschäftsfeldern etwas offener und vorsichtiger sein mit der Ablehnung von Geschäften, die die Post unternehmen kann und soll.
3. Die Erträge aus den Konzessionsgebühren: Die Möglichkeit der Erhebung von Konzessionsgebühren für Anbieter von Postdiensten, die ihre Dienstleistungen nicht flächendeckend anbieten, ist ebenfalls mit Augenmass auszuschöpfen, meinen wir. Solche Dienstleister sind im Verband "KEP & Mail" zusammengeschlossen. Die privaten Paketverteiler haben sich dort zusammengeschlossen. Sie erbringen aber ihre Dienstleistungen nur dort, wo es rentiert, nämlich in den Agglomerationen oder für Grosskunden. In Wildhaus, im Napfgebiet, in Binn oder in Juf können Sie bei diesen "KEP & Mail"-Verbandsmitgliedern keine Pakete aufgeben. Unsere Post wird aber auch in Zukunft alle Pakete überall annehmen und überall hinbringen müssen. Post einerseits und "KEP & Mail"-Firmen andererseits haben nicht die gleichen Spiesse, also sind Konzessionsgebühren gerechtfertigt.
Der Antrag der Minderheit bedeutet eine Öffnung. Er schafft eine Rechtsgrundlage für Abgeltungen, und zwar dort, wo diese notwendig sind. Dieser Antrag öffnet noch keine Türe, aber wir geben dem Bundesrat einen entsprechenden Schlüssel in die Hand. Der Antrag bedeutet aber auch eine Beschränkung: Die Abgeltung ist nur zulässig, wenn die anderen Massnahmen nicht oder zu wenig greifen. Der Antrag macht auch Druck auf die Post und auch auf die Bundesverwaltung, andere Massnahmen zur Finanzierung der ungedeckten Kosten des Postdienstes zu finden, vorzubereiten und schlussendlich auch umzusetzen.
Ich erlaube mir zwei Schlussbemerkungen:
1. Sie haben letztes Jahr eine in die gleiche Richtung gehende Motion Epiney überwiesen. Der vorliegende Minderheitsantrag entspricht Ihrem damaligen Entscheid. Normalerweise fährt der Ständerat keinen Zickzackkurs.
2. Wir werden es sehr bald mit einer Volksinitiative zu tun haben, die das Poststellennetz erhalten und wieder so aufbauen will, wie es vorher war. Es ist eine recht radikale Initiative. Herr Pfisterer hat sich hier bereits mit ihr auseinander gesetzt. Wenn wir hier und heute kein Zeichen in diese Richtung senden und keine für einen Gegenvorschlag tauglichen Beschlüsse fällen, dann werden wir es bei der Volksinitiative zu spüren bekommen.
Wir empfehlen Ihnen, den Minderheitsantrag anzunehmen.