Gysi Barbara · Nationalrat · 2022-05-30
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-05-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt insgesamt 17 Nachtragskredite im Umfang von 2,7 Milliarden Franken. Darin sind 2,4 Milliarden Franken als ausserordentlicher Zahlungsbedarf enthalten. Diese Mittel werden bei der Schuldenbremse nicht eingerechnet. Die Nachtragskredite im ordentlichen Haushalt belaufen sich somit auf 318,5 Millionen Franken. Es musste kein Nachtragskredit bevorschusst werden. In der Kommission haben wir alle Kredite diskutiert.
Die Nachträge werden vor allem für den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung, die Impfstoffbeschaffung, die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr sowie die humanitäre Hilfe aufgrund des Ukraine-Kriegs benötigt. Der Mehrbedarf steht somit vorwiegend im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Pandemie.
Weiter wurden Verpflichtungskredite in der Höhe von 878,7 Millionen Franken beantragt, die der Ausgabenbremse unterstellt sind. Ein weiterer Verpflichtungskredit in der Höhe von 5,7 Millionen Franken wird für ein Darlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (Fipoi) beantragt. Dieser Betrag ist nicht der Ausgabenbremse unterstellt.
Die Nachtragskredite betreffen schwergewichtig die im Folgenden dargestellten Bereiche. Ich beginne mit den Nachtragskrediten, die in der Kommission nicht bestritten waren und gutgeheissen wurden, zu denen auch keine Minderheitsanträge vorliegen und die heute nicht à fond diskutiert werden müssen.
Zum Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten bezüglich des Nachtrags von 61 Millionen Franken im Bereich humanitäre Hilfe: Wie erwähnt, will der Bundesrat aufgrund des Kriegs und der grossen Not die humanitäre Hilfe in der Ukraine und in den umliegenden Ländern erhöhen. Ein Viertel der Mittel soll für Ukrainerinnen und Ukrainer verwendet werden, die in die Nachbarländer geflüchtet sind, während drei Viertel zur Unterstützung der in der Ukraine verbliebenen Bevölkerung bestimmt sind.
Zum Eidgenössischen Personalamt bezüglich des Nachtrags von 29,5 Millionen Franken für Lohnmassnahmen: Der Bundesrat hat dem Bundespersonal auf den 1. Januar 2022 einen Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent gewährt. Da im Voranschlag 2022 keine Mittel für die Finanzierung dieses Teuerungsausgleichs enthalten sind, wird ein Nachtragskredit von 29,5 Millionen Franken benötigt. Das wurde bereits anlässlich der Budgetdebatte angesprochen.
Zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation mit dem Nachtrag von 44 Millionen Franken für Übergangsmassnahmen bezüglich des Horizon-Pakets 2021-2027: Vor dem Hintergrund der aktuellen Nichtassoziierung der Schweiz an die Programme der EU im Bereich Forschung und Innovation soll nach dem Willen des Parlamentes als temporäre Massnahme die direkte Förderung von innovativen Projekten durch Innosuisse im Jahr 2022 ermöglicht werden. Dafür wird ein Nachtragskredit von 44 Millionen Franken beantragt, welcher aber vollständig kompensiert wird.
Zum Bundesamt für Verkehr bezüglich des Nachtrags von 97 Millionen Franken für den regionalen Personenverkehr: Für die Finanzierung der geplanten ungedeckten Kosten im regionalen Personenverkehr hat das Parlament einen Voranschlagskredit von 1062,5 Millionen Franken bewilligt. Um die finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie einzuschätzen, haben die Unternehmen Ende 2021 die revidierten Offerten eingereicht. Insgesamt wird mit einem höheren Abgeltungsbedarf gerechnet. Darum ist ein Nachtragskredit von 97 Millionen notwendig.
Zu längeren Diskussionen führten folgende Positionen, zu denen auch Minderheitsanträge vorliegen:
Zum Staatssekretariat für Wirtschaft bezüglich des Nachtrags von 2,1 Milliarden Franken für einen Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung wegen Covid-19: Das Bundesgericht hat am 17. November 2021 entschieden, dass die Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsentschädigungen für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigungen auch zu berücksichtigen sind. Für die Abrechnungsperiode März 2020 bis Dezember 2021 erfolgt daher eine Nachzahlung an diejenigen Betriebe, welche einen entsprechenden Antrag einreichen. Die Nachzahlungen werden auf rund 2,1 Milliarden Franken geschätzt. Der Bundesrat hat entschieden, die Nachzahlungen allen Firmen und nicht nur denjenigen zu gewähren, die geklagt hatten. Er entschied dies aufgrund verschiedener Aspekte. Es gab auch ein Gutachten, wonach die Nachzahlungen rechtlich nicht zulässig seien und der Entscheid als Präjudiz wirken könne. Unter Abwägung verschiedener Faktoren hat sich der Bundesrat aber für diesen Weg entschieden.
Die Kommission hat den Entscheid intensiv diskutiert. Sie folgte dem Bundesrat mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, den Betrag auf 100 Millionen Franken zu kürzen.
Für die Verteidigung ist im Bereich der Beschaffung von Impfstoffen ein Nachtrag von 314 Millionen Franken notwendig. Um alle Zahlungen für die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen im Jahr 2022 leisten zu können, muss der entsprechende Voranschlagskredit der Verteidigung um 314 Millionen erhöht werden. Davon entfallen 183 Millionen auf bereits eingegangene und 131 Millionen auf geplante Verpflichtungen. Das oberste Ziel der Beschaffungsstrategie ist es, eine Impfstoffknappheit zu vermeiden. Ein Teil des Impfstoffs soll den Bedarf im Jahr 2023 abdecken, aber bereits jetzt bestellt werden. Zu erwähnen ist, dass der Impfstoff nur vom Bund beschafft werden kann, weil die Firmen nur an Länder liefern. Der Verpflichtungskredit muss ebenfalls erhöht werden, und zwar um 780 Millionen Franken.
Diskutiert und zum Teil infrage gestellt wurden die benötigte Menge des Impfstoffs und der Zeitpunkt des Nachtrags. Es wurde diskutiert, ob dies allenfalls auch über das ordentliche Budget 2023 beantragt werden könnte. Auch ein Thema war, dass ein Teil des Impfstoffs, dessen Haltbarkeit abgelaufen war, vernichtet werden musste. Die Kommission hat das intensiv diskutiert, ist aber mit 12 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen dem Bundesrat gefolgt und unterstützt diesen Nachtrag vollumfänglich. Eine Minderheit Sollberger verlangt eine Kürzung des Nachtrags auf 195 Millionen Franken und des Verpflichtungskredits auf 233 Millionen Franken.
Zum Bundesamt für Gesundheit: Hier geht es um einen Nachtrag im Funktionsaufwand des BAG in der Höhe von 38,7 Millionen Franken. Mit dem Übergang von der pandemischen in die endemische Phase ist geplant, die Krisenorganisation im BAG zu reduzieren und die Aufgaben in die [PAGE 799] normalen Linienstrukturen zu überführen. Trotzdem müssen viele Aufgaben, die bis anhin von der Krisenorganisation wahrgenommen wurden, weitergeführt werden. Damit entsteht ein zusätzlicher Ressourcenbedarf im Eigenbereich des BAG.
Im Bereich der Prävention ist ein Nachtrag von 15,0595 Millionen Franken notwendig: 10 Millionen davon sollen an die Coalition for Epidemic Preparedness Innovation geleistet werden, die sich in der aktuellen Pandemie als führende Organisation in der Forschung an und Entwicklung von Impfstoffen gegen die Pandemie und Epidemie gezeigt hat; 5,04 Millionen gehen an die Forschung im Bereich Long Covid. Hier ist es so, dass auch die SGK beider Räte verstärkte Anstrengungen im Bereich Long Covid gefordert hatten. Ihre Kommission, die FK-N, hat beide Beträge mit 15 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen gutgeheissen. Es liegen zwei Minderheitsanträge Nicolet zu diesen beiden Positionen vor.
Zum Bundesamt für Statistik: Der Aufwand soll um 6,7 Millionen Franken erhöht werden. Auch hier hat die Kommission den Nachtrag mit 15 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen gutgeheissen. Eine Minderheit fordert eine interne Kompensation.
Zum Bundesamt für Umwelt: Hier hatten wir einen Nachtrag zum Klimapaket. Auch hier liegt ein Minderheitsantrag vor. Die Kommission hat den Betrag mit 18 zu 7 Stimmen gutgeheissen. Eine Minderheit Egger Mike will den Betrag streichen.
Wir haben zudem zum Bundesbeschluss II einen Antrag der Minderheit Aeschi Thomas vorliegen, die eine Kreditsperre im Bereich des EDA-Voranschlagskredits fordert. Sie will dort einen Teil der Summe nicht mehr ausschütten und 324 Millionen Franken sperren, weil die Schweiz infolge der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen eine höhere APD-Quote erreichen wird. In der FK-N wurde der entsprechende Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Besten Dank, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.