AB 300498
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2022-05-30
Wortprotokoll
Mit dem Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 unterbreitet uns der Bundesrat zusätzliche Kreditbegehren in der Höhe von 2,7 Milliarden Franken. Weiter beantragt er uns Verpflichtungskredite im Umfang von 884 Millionen Franken sowie einen Nachtrag für den Bahninfrastrukturfonds von insgesamt 45,5 Millionen Franken in zwei Ausbauschritten. Wir von der grünen Fraktion werden diesen Nachtrags- und Verpflichtungskrediten zustimmen.
Ich gestehe aber, dass uns das in einem Fall alles andere als leichtgefallen ist. Dieser Fall betrifft - wenig überraschend - den Kredit für die zusätzliche Beschaffung von Sanitätsmaterial und Impfstoffen. Auch wir kommen zum Schluss, dass der Betrag sehr hoch ist. Auch wir haben unsere Zweifel, ob es notwendig und berechtigt ist, im laufenden Jahr 33 Millionen Impfdosen zu beschaffen und darüber hinaus nochmals 780 Millionen Franken an Verpflichtungskrediten freizugeben, damit der Bund schon bald Verträge mit den Herstellerfirmen über weitere Millionen von Impfdosen ab 2023 abschliessen kann.
Allein auf Basis der Informationen, die wir zusammen mit der Botschaft erhalten haben, wäre unsere Skepsis noch grösser. In der Finanzkommission haben wir aber schliesslich einen ergänzenden fünfseitigen Bericht zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen sowie Erläuterungen seitens von Bundesrat Berset und der Amtsvorsteherin des BAG erhalten. Diese Zusatzinformationen haben uns dazu bewogen, den beantragten Kredit nicht in Zweifel zu ziehen. Wir wollen, dass die Schweiz ab kommendem Herbst für eine allfällige Wiederverschärfung der Corona-Krise gewappnet ist. Zudem wissen wir: Impfen ist günstiger als Testen.
Ein deutliches Unbehagen bleibt allerdings bei uns Grünen. Es hat damit zu tun, dass wir das Gefühl nicht loswerden, hier würde unsere Nation - und nicht nur unsere - schon fast genötigt. Letztlich sind wir den wenigen Herstellern der Impfstoffe ausgeliefert. In einer kartellähnlichen Situation können sie die Preise, wenn nicht diktieren, so doch wesentlich vorgeben. Dabei ist noch nicht klar, ob ein nächster Impfstoff, den wir bereits vertraglich absichern müssen, gegen künftige Mutationen des Virus überhaupt genügend schützt. Es kommt hinzu, dass die Preise für unser Land offenbar höher sind als für andere Länder, was mit der Bestellmenge erklärt wird: Andere würden im Verbund noch weit höhere Mengen bestellen und hätten darum einen günstigeren Preis.
Weiter macht uns Bauchweh, dass es keine nachträgliche Korrektur geben kann, wenn sich zeigt, dass der Bedarf kleiner ist. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den ausserordentlichen Kosten, die unser Land im Kontext von Corona mit der Kurzarbeit oder der Härtefallunterstützung hatte und teilweise noch hat. Dort haben wir grosse Summen gesprochen. Aber wenn der Bedarf kleiner war, waren die effektiven Auslagen eben auch kleiner. Bei den Impfstoffen gibt es diese Ausrichtung am Bedarf leider nicht.
Lange Zeit haben auch wir geglaubt und gehofft, die Schweiz könne dann wenigstens überschüssige Impfdosen vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums anderen Ländern weitergeben. Nun sieht es aber danach aus, dass fast überall grosse Mengen bestellt wurden, und es bleibt dann nur noch die Vernichtung. Damit ist nicht nur Geld in den Sand gesetzt worden, es ist auch eine Energieverschwendung sondergleichen - das macht uns grosse Sorgen. Aber eben: Mit der eigentlichen Betragshöhe haben diese Überlegungen nur indirekt zu tun. Es ist der dahinterliegende Mechanismus selbst, der uns umtreibt, das Gefühl, dass es in solchen Krisenzeiten strahlende Profiteure gibt, deren Gewinne durch die Decke gehen. Da wir die Versorgungslage für unser Land aber nicht gefährden wollen, machen wir bei diesen Krediten mit und fühlen uns dabei ziemlich unsouverän.
Die übrigen Nachtrags- und Verpflichtungskredite sind in unseren Reihen unbestritten. Sie sind in der Botschaft ausreichend erläutert und nachvollziehbar begründet. Wir werden keinem der Kürzungsanträge, welche seitens der SVP-Fraktion bei weiteren Krediten angemeldet wurden, zustimmen.
Es nützt niemandem, wenn wir das Bundesamt für Gesundheit quasi abstrafen wollen und ihm die notwendigen Anpassungen im Funktionsaufwand und im Bereich Gesundheitsschutz nicht gewähren. Bei Letzterem geht es um die Erforschung von Long Covid; wir haben es gehört. Auch der Nachtragskredit für das SECO muss sein, denn wir müssen den Bundesgerichtsentscheid akzeptieren, der auch sachlich nachvollziehbar ist. Vor allem würden wir eine Ungerechtigkeit legitimieren, wenn wir diese 2,1 Milliarden Franken nicht bewilligen würden. Es ist kein hinterhergeworfenes Geld, wie es der Minderheitssprecher ausgedrückt hat, sondern es geht um die Frage der Rechtsgleichheit. Dass es rund um Kurzarbeit und Härtefälle Unregelmässigkeiten gegeben hat, ist eine Tatsache. Dem muss auch nachgegangen werden, das muss wenn nötig geahndet werden. Aber wir können das nicht gegenüber der Gerechtigkeit im Bereich der Kurzarbeitsentschädigungen aufrechnen.
Ich bitte Sie, allen Nachtragskrediten und Verpflichtungskrediten zuzustimmen.