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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-09

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-09

Wortprotokoll

Artikel 2 ist zugegebenermassen der zentrale Punkt dieser beiden Vorlagen; es ist auch der umstrittenste Punkt, es geht nämlich um die Frage der Öffnung des Postmarktes. Der Bundesrat schlägt eine im Vergleich mit der EU langsamere Gangart vor; es ist dies das Szenario III, wie es in der Botschaft bezeichnet wird. Auf das Jahr 2004 soll der Paketmarkt vollständig geöffnet werden. De facto ist er aber bereits heute geöffnet, indem nämlich die Kontrolle, ob das Monopol überhaupt eingehalten wird, kaum oder gar nicht besteht. Dies soll jedoch in Zukunft geändert werden. Bei den adressierten Briefen bleibt das Monopol vorerst bestehen, und die Monopolgrenze soll 2006 auf 100 Gramm gesenkt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit dieser schrittweisen und kontrollierten Marktöffnung die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Bevölkerung nach möglichst effizienten und guten Dienstleistungen berücksichtigt werden. Gleichzeitig erhält die Post genügend Zeit, sich auf die Marktöffnung bei der Briefpost vorzubereiten. Die Finanzierung des Universaldienstes durch die Post bleibt für den Bundesrat gewährleistet.

Der CEO der Post hat in der Kommission betont, dass die modernen Kommunikationsmittel weit mehr als die Liberalisierung eine Herausforderung für die Wirtschaftlichkeit der Post darstellen. Die Post könne sich den internationalen Entwicklungen nicht verschliessen, da sie selber bereits heute sehr umfangreich im internationalen Raum tätig ist. Ein Abseitsstehen von diesen internationalen Entwicklungen wäre für die Post schädlich, macht sie doch bereits heute im Ausland einen jährlichen Umsatz von über 800 Millionen Franken, und dies mit guten bis sehr guten Margen. Durch eine weit reichende staatliche Monopolisierung würde die Post Gefahr laufen, Teile, insbesondere der Grosskundschaft, an ausländische Postfirmen zu verlieren. Weil das heutige Monopol auf die Länge ohnehin nicht gehalten werden kann, ist es sinnvoller, die Öffnung langsam, aber in geordneter Form vorzunehmen.

Die Beibehaltung der Monopolgrenze von 100 Gramm blieb jedoch auch in unserer Kommission unbestritten, da damit der Post im Universaldienst eine gewisse Sicherheit [PAGE 1170] gegeben werden kann. Ich sage dies auch im Hinblick auf das nächste Traktandum, wo Sie ja die Frage zu beantworten haben, ob Sie der Post Abgeltungen des Bundes für die Aufrechterhaltung des Poststellennetzes leisten wollen. Die Mehrheit der Kommission lehnt dies nicht zuletzt aus der Überlegung ab, dass diese Monopolgrenze nach wie vor bestehen bleiben soll, wie wir das nun auch zusammen mit dem Bundesrat beantragen. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich dem Bundesrat an und beantragt Ihnen, diesen mittelschnellen oder, was die Gewichte betrifft, "mittelgewichtigen" Weg zu beschreiten.

Herr Kollege Studer Jean beantragt, es bei der heutigen Regelung zu belassen. Das heisst, es würde dann nach wie vor Artikel 3 Absatz 1 des Postgesetzes gelten, wo es heisst, die Post habe das ausschliessliche Recht, adressierte Briefpostsendungen und Pakete bis 2 Kilogramm zu befördern und könne dieses Recht auf Dritte übertragen. Es bliebe dann auch das in Kraft, was jetzt in Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes geregelt ist - wenn wir das im nächsten Traktandum dann nicht ändern würden -, wo es heisst: "Der Bundesrat kann, insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen europäischen Normen, weitere Dienstleistungen von den reservierten Diensten ausnehmen oder" - das ist jetzt wichtig - "die Gewichtslimite nach Absatz 1 herabsetzen, wenn die Finanzierung eines ausreichenden Universaldienstes sichergestellt bleibt." Auch die Zustimmung zum Antrag Studer Jean würde also letztlich dem Bundesrat die Kompetenz erhalten, diese Liberalisierung, diese Herabsetzung der Monopolgrenzen vorzunehmen. Die Mehrheit der Kommission schliesst sich eben diesem mittleren Weg und damit dem Bundesrat an, der diese Liberalisierung schrittweise vornehmen möchte.

Herr Gentil bevorzugt mit seinem Minderheitsantrag, der von den Herren Leuenberger und Lombardi mitunterschrieben wurde, ein Szenario II, wie es der Bundesrat beschrieben hat, will bis zum Jahr 2006 keine weitere Öffnung des Postmarktes vornehmen und will dies auch erst dann ermöglichen, wenn gewisse Bedingungen bezüglich der Sicherung des Universaldienstes erfüllt sind.

Die Frage der Marktöffnung war im Nationalrat ebenfalls sehr umstritten. Die Fassung des Bundesrates obsiegte im Nationalrat sehr knapp mit 89 zu 84 Stimmen gegenüber einem Antrag, der bis 2006 keine weitere Marktöffnung zulassen wollte, der also in die Richtung des Minderheitsantrages Gentil geht.

Die Kommission hat sich mit 8 zu 3 Stimmen für das Marktöffnungsszenario III, also für den Entwurf des Bundesrates ausgesprochen.