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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2022-05-30

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-30

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen - wen wundert's? -, allen Minderheiten zu folgen.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie haben wir für das Jahr 2022 bereits 7,3 Milliarden Franken gesprochen: 3,8 Milliarden Franken im Voranschlag, 3,5 Milliarden Franken im Nachtrag Ia. Jetzt wollen wir im Rahmen des Nachtrages Ib nochmals 2,7 Milliarden Franken sprechen. Hauptposten sind einerseits die Aufwendungen im BAG bzw. in der Armeeapotheke zur Beschaffung von Sanitätsmaterial und Impfstoffen, andererseits geht es, wie bereits mehrmals betont, um die Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids.

Ich nehme Bezug auf die besagten zwei Hauptposten, BAG-Mehraufwand und Beschaffung Sanitätsmaterial und Impfstoffe: Bundesrat, Parlament, Verwaltung und Kantonsregierungen haben im Vorfeld der Abstimmungen über das Covid-19-Gesetz im Juni und November 2021 - ich habe das bei[NB]jedem Podiumsgespräch mehrmals und immer wieder [PAGE 805] gehört - gesagt, man wolle so schnell wie möglich wieder zurück zur Normalität. Das haben sie allen verkündet, über Fernsehkanäle, über Printmedien, über Social Media. Was heisst nun aber "Normalität"?

Wir haben seit einigen Monaten wieder Normalität. Bezüglich der Finanzen wollen Sie allerdings nicht zurück zur Normalität. Zur Normalität zurückzukehren, heisst, die Auswirkungen von Covid-19 über die Krankenkasse zu finanzieren. Es beinhaltet aber noch mehr als nur die Finanzierung über die Krankenkasse: Bei der Bekämpfung von Covid-19 sollen alle möglichen Varianten und Alternativen einander gleichgestellt werden. Neben dem Impfen geht es um Prävention, um Therapien und vor allem um Medikamente. Dass diese individuell pro Patient entsprechend angewendet und dann über die Krankenkasse abgerechnet werden, ist Normalität. Mit unseren Anträgen bezüglich BAG wollen wir genau diese Normalität. Wir wollen das Ziel verfolgen, dass die erfolgreichen Medikamente, die bereits auf dem Markt sind, die erfolgreichen Therapien, die bereits auf dem Markt sind, und die Prävention auf die gleiche Ebene gestellt werden wie das Impfen. Ich bitte Sie daher, diese Anträge zu unterstützen.

Der grösste Brocken, nämlich diese 2,1 Milliarden Franken, betrifft den Bundesgerichtsentscheid. Es ist für uns und auch für die SVP-Fraktion klar, dass der Bundesgerichtsentscheid umgesetzt wird. Der Bundesgerichtsentscheid muss für alle, die geklagt haben, umgesetzt werden. Nun sagt die Mehrheit der FK-N, der Entscheid müsse auch auf diejenigen Unternehmen angewendet werden, die nicht geklagt haben; das habe mit Rechtsgleichheit zu tun. Da bin ich ganz und gar anderer Meinung. Es geht eben gerade nicht um Rechtsgleichheit, sondern um die Frage eines Präjudizes. Das ist eine ganz andere Frage. Warum?

Es gab in den letzten fünf Jahren Dutzende, Hunderte Bundesgerichtsentscheide und kantonale Obergerichtsentscheide bezüglich AHV, IV, Arbeitslosenversicherung, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Bundessteuer. Ich spreche wegen der Verjährungsfrist bewusst von fünf Jahren. Bei diesen Entscheiden hat niemand jemals gesagt, man müsse das auch auf diejenigen anwenden, die nicht geklagt haben. Um diese Frage geht es: Wenn der Bundesrat diesen Bundesgerichtsentscheid nun auch auf Unternehmen anwendet, die nicht geklagt haben, schafft er nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein politisches Präjudiz. Wenn Sie Rechtsgleichheit fordern, dann müssen wir diesen Entscheid in der Folge immer wieder auch auf all diese Sozialversicherungsfälle anwenden - bei der Mehrwertsteuer, bei der Verrechnungssteuer, bei der Bundessteuer.

Es geht eben um die Frage eines Präjudizes. Das Bundesamt für Justiz hat genau auf diesen Punkt hingewiesen, nämlich, dass wir hier ein Präjudiz schaffen, das eben nicht in das bisher angewandte Rechtssystem passt. Wenn Sie das politisch entscheiden, dann erwarte ich künftig entsprechend, dass sämtliche Bundesgerichtsentscheide im Sozialversicherungsrecht und bezüglich der Bundessteuern wie auch der kantonalen Steuern ebenfalls für die nicht klagenden Parteien umgesetzt werden. Ich kann Ihnen in der Finanzkommission bei Hunderten von Entscheiden darlegen, worum es geht; ich habe auch bereits mehrmals auf diese Problematik hingewiesen. Ich bitte Sie daher, nicht ein Präjudiz zu schaffen.

Zur Frage der Härtefallmassnahmen: Dort gibt es allenfalls Überentschädigungen. Das ist so. Das haben wir vielerorts bereits festgestellt. Selbstverständlich können Sie hier keinen rechtlichen Konnex machen - das ist auch von der Verwaltung mehrmals gesagt worden - und sagen: "Wenn dieser Bundesgerichtsentscheid entsprechend umgesetzt wird, dann verrechnen wir das mit den allfälligen Überentschädigungen aus den Härtefallmassnahmen." Das geht nicht, das ist verpasst worden, obwohl wir in der Finanzkommission von Beginn weg immer gesagt haben, es dürfe nicht passieren, dass Firmen überentschädigt werden. Wir haben in der Finanzkommission immer wieder gefordert - das war unbestritten -: "Bundesrat, Verwaltung, schaut, dass es keine Überentschädigung gibt." Jetzt plötzlich gibt es sie eben, weil wir das verpasst haben, weil die Verwaltung dies in Bezug auf einen rechtlichen Konnex verpasst hat.

Selbstverständlich können wir diesen Konnex nicht machen. Aber wenn die Mehrheit schon will, dass die nicht klagenden Parteien auch entschädigt werden, dann können wir fordern, dass wenigstens die Entschädigungen bei den Härtefallmassnahmen überprüft werden. Dann wehren sich die Kantone und sagen, das sei ein zu grosser Aufwand. Wo sind wir hier überhaupt? Sie können das schon machen. Ich bringe in Zukunft schon genügend Fälle zusammen, bei denen ich das dann auch erwarte - rechtlich wie politisch. Viele Unternehmen und Einzelpersonen wären froh, wenn wir das bei der Bundessteuer und der Mehrwertsteuer auch machen würden. Da geht es dann auch um Hunderte von Millionen Franken; das wissen wir, solche Statistiken gibt es. Also gilt auch hier: Es geht nicht um Rechtsgleichheit, es geht um ein rechtliches, politisches Präjudiz, das wir hier nicht schaffen dürfen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, insbesondere hier bei diesem grössten Betrag, den Minderheiten zu folgen. Der Ständerat ist der Argumentation, die ich jetzt präsentiert habe, teilweise gefolgt. Selbstverständlich kommt der Ständerat auf eine höhere Zahl. Die ständerätliche Finanzkommission hatte hier offenbar bessere, genauere Informationen. Sie kommt auf 300 Millionen Franken. Das gibt dann wahrscheinlich eine Differenz.

Insgesamt bitte ich Sie namens der SVP-Fraktion nochmals, den Minderheiten zuzustimmen.