Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2022-05-30
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-30
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2022 beraten.
Am 26. September 2012 reichte die FDP-Liberale Fraktion die Motion 12.3814, "Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern", ein. Diese verlangte für rückkaufsfähige Rentenversicherungen der Säule 3b die Besteuerung gemäss dem tatsächlichen Ertragsanteil. Davon betroffen waren gemäss Wortlaut der Motion der Rückkauf zu Lebzeiten und die Rückgewähr im Todesfall. Periodische Rentenleistungen sollten hingegen steuerlich weiterhin mit dem pauschalen Ertragsanteil erfasst werden.
Der Bundesrat beantragte am 14. November 2012, die Motion aus vornehmlich verwaltungsökonomischen Gründen abzulehnen. In seiner Stellungnahme stellte er jedoch in Aussicht, die Höhe der Pauschale für die Besteuerung von Leibrenten aufgrund des aktuell tiefen Zinsniveaus zu überprüfen. Der Nationalrat stimmte als Erstrat der Motion am 16.[NB]September 2014 zu. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates sistierte als vorberatende Kommission des Zweitrates am 26. Januar 2015 die Behandlung des Vorstosses, da sie die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Überprüfung abwarten wollte.
Am 29. November 2016 wurde der Bericht zuhanden der WAK-S fertiggestellt. Darin kam die Eidgenössische Steuerverwaltung zum Schluss, dass sich aufgrund des aktuell tiefen Zinsniveaus die geltende pauschale Regelung, wonach die Leistungen aus Leibrentenversicherungen zu 40 Prozent steuerbar sind, nicht weiter aufrechterhalten lasse. Insofern spreche die Motion 12.3814 in Zeiten niedriger Kapitalverzinsung ein Problem an, das es zu korrigieren gelte. Dabei stelle sich im Spannungsfeld von Einzelfallgerechtigkeit und Praktikabilität die Frage, wie weit die Abkehr vom Status quo gehen solle.
Am 18. Juni 2018 sprach sich die WAK-S für folgende Änderung des ursprünglichen Motionswortlauts aus: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundessteuer- (DBG) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, um eine an die jeweiligen Anlagebedingungen angepasste Flexibilisierung des pauschalen Ertragsanteils auf sämtlichen Leistungen (periodische Leistungen, Rückkauf, Rückgewähr) aus Leibrenten und Leibrentenversicherungen zu erwirken." Sie hielt in ihrem Bericht an den Ständerat fest, dass eine effektive Berechnung nach dem finanzmathematischen Modell bezogen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an sich die beste Lösung wäre, weil sie den Umständen des Einzelfalls gerecht würde. Mit Beschluss vom 3. April 2020 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement, ein Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen durchzuführen.
Ihre Kommission ist mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, ohne Differenzen zum Ständerat zu schaffen. Sie schliesst sich den vorgehenden Argumenten an, wonach Leibrenten und ähnliche Vorsorgeformen der Säule 3b bei der aktuellen Zinslage zu hoch besteuert würden und es überfällig sei, das Besteuerungsniveau anzupassen. Ausserdem sei die Anpassung an das Zinsniveau eine flexible und angemessene Lösung. Bei wieder steigenden Zinsen würde auch die Besteuerung der Leibrenten wieder zu einem höheren Anteil erfolgen.
Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, Leibrenten hätten an Bedeutung verloren und es wäre nicht verhältnismässig, eine solche Gesetzesänderung vorzunehmen. Die Arbeiten des Parlamentes sollten sich auf die Sanierung der ersten und der zweiten Säule, die für die Gesamtbevölkerung relevant sind, konzentrieren.
Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, auf das Geschäft einzutreten und den Beschlüssen des Ständerates zuzustimmen.