Burgherr Thomas · Nationalrat · 2022-05-30
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-30
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion unterstützt diese Vorlage ebenfalls. Mit der Gesetzesänderung wird die Motion 12.3814, "Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern", umgesetzt. Der Ständerat und der Nationalrat haben diesen Vorstoss 2018 und 2019 einstimmig gutgeheissen. Ziel der Vorlage ist es, die Besteuerung von Leibrenten flexibel den Anlagebedingungen anzupassen. Damit wird die zu hohe Besteuerung von Leibrenten beendet. Bei Leibrenten und Verpfründungen wird der steuerbare Ertragsanteil neu in Abhängigkeit von der Durchschnittsrendite zehnjähriger Bundesobligationen ermittelt. Zudem werden die Leistungen aus Leibrentenversicherungen nach Verrechnungssteuergesetz neu vom Versicherer jährlich via Eidgenössische Steuerverwaltung den kantonalen Steuerbehörden gemeldet. Dies verbessert die Kontrollmöglichkeit der Kantone.
Es geht hier ja lediglich um eine kleine technische Anpassung, wir haben es gehört. 40 Prozent der bezahlten Leibrenten aus der Säule 3b können heute von den Steuern abgezogen werden. Mit dem aktuellen Satz haben der Bund und die Kantone in den letzten Jahren eigentlich zu viele Steuern eingenommen, weil die Pauschale am Anteil des Kapitalertrags zu hoch angesetzt worden war. Sie wurde einmal berechnet, hat sich in der Zwischenzeit aber so verändert, dass sie seit einiger Zeit nicht mehr der Realität entspricht.
Mit der vorgeschlagenen Flexibilisierung beheben wir diesen Missstand und können auch zukünftige Entwicklungen bei den Anlagemöglichkeiten abbilden. Es ist eine Lösung, die sich am realen Kapitalmarkt orientiert und die realen Verhältnisse abbildet. Es wird nicht mehr eine starre, willkürliche Grenze gezogen. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir sagen, dass diese Kapitalerträge in der Vergangenheit zu hoch besteuert wurden.
Es geht auch hier um eine rechtsstaatliche Frage. Es geht um eine korrekte Berechnung des Prozentsatzes. Diese Ehrlichkeit sollten wir hier an den Tag legen und dieser zukunftsgerichteten Lösung zustimmen. Mit der vom Bundesrat beantragten Anpassung wird der Prozentsatz in Zukunft der Realität näher kommen, und wir haben eine saubere und gerechte Lösung. Wie gesagt, es ist eine kleine technische Anpassung an die effektiven Verhältnisse, mit einer flexiblen Formel, die es ermöglicht, dass in Zukunft korrekt besteuert wird.