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de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-05-31

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-31

Wortprotokoll

Im Frühjahr 2020 wurde die eidgenössische Volksinitiative "für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen", kurz "Kostenbremse-Initiative", eingereicht. Die Initiative der Mitte-Partei will Bundesrat und Kantone verpflichten, eine Kostenbremse im Gesundheitswesen einzuführen. Liegt das Kostenwachstum pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative um mehr als einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Kosten in der OKP entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln und die Prämien bezahlbar bleiben.

Der Bundesrat ist der Auffassung, der von den Initianten vorgeschlagene Mechanismus mit der Koppelung des Kostenwachstums an die Lohnentwicklung sei zu starr. Eine solche Aufgabenregel führe zu Rationierungseffekten. Faktoren wie die Alterung der Gesellschaft, der technisch-medizinische Fortschritt sowie die Abhängigkeit der Löhne vom Konjunkturverlauf würden nicht berücksichtigt. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab.

Als Gegenvorschlag hat er am 10. November 2021 die Botschaft für die Vorgabe von Kostenzielen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verabschiedet. Diese Massnahme ist Teil des laufenden Kostendämpfungsprogramms. Die Vorgabe von Kostenzielen war ursprünglich bereits Teil des zweiten Massnahmenpakets des vom Bundesrat lancierten Kostendämpfungsprogramms. Sie wurde zwischenzeitlich aber aus diesem Paket, das noch im Jahr 2022 dem Parlament überwiesen werden soll, herausgelöst und dient nun alleine als Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei.

Der Bundesrat nimmt mit dem indirekten Gegenvorschlag das Kernanliegen der Initiative auf, indem auch er vorschlägt, eine Vorgabe für das maximale Kostenwachstum in der OKP vorzusehen. Bund und Kantone sollen jährlich festlegen, welches Ziel für das maximale Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der OKP angestrebt wird. Sie sollen dabei die verantwortlichen gesundheitspolitischen Akteure mit einbeziehen. Sollten die Ziele überschritten werden, sind die Tarifpartner, die Kantone und der Bund verpflichtet, in den Bereichen ihrer Verantwortung zu prüfen, ob korrigierende Massnahmen notwendig sind. Solche Massnahmen könnten beispielsweise die Anpassung von[NB]Tarifen[NB]oder[NB]die[NB]Zulassung[NB]von[NB]Leistungserbringern betreffen.

Heute fehlen systematische Überlegungen dazu, welches Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen der OKP angemessen ist. Mit der Vorgabe von Kostenzielen will der Bundesrat diese Diskussion anstossen. Er ist überzeugt, dass dies die Transparenz erhöhe und die Tarifpartnerschaft stärke und dass die verantwortlichen Akteure dadurch in die Verantwortung genommen und medizinisch unnötige Leistungen reduziert würden. Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates berücksichtige die Anliegen der Initiative und zeige zusätzlich auf, wie und mit welchen Massnahmen die vorgegebenen Ziele erreicht werden könnten, ohne dass medizinisch notwendige Leistungen rationiert würden.

Die Regulierungsfolgenabschätzung des Bundesrates verspricht, dass mit Einführung der Zielvorgabe von einem deutlich spürbaren Kostendämpfungseffekt auszugehen sei. Die konkreten finanziellen Folgen sind allerdings schwer einzuschätzen. Dies hängt insbesondere davon ab, wie die Massnahmen von den Akteuren umgesetzt werden. Genau diese Akteure stehen dem Entwurf des Bundesrates jedoch sehr skeptisch gegenüber.

Wir sind Erstrat. Wir haben die Initiative und den Gegenvorschlag in der Kommission behandelt. Ihre vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat sich seit Januar dieses Jahres intensiv mit der Kostenbremse-Initiative auseinandergesetzt. Parallel dazu erfolgte auch die Vorberatung der Prämien-Entlastungs-Initiative der SP. Diese verfolgt mit einem Sozialziel bei der Prämienverbilligung ein ähnliches Ziel wie die Kostenbremse-Initiative, indem die Belastung der Haushalte eingegrenzt werden soll; auch hierzu gibt es einen indirekten Gegenvorschlag.

Die Kosten im Gesundheitswesen und die Prämien der Krankenkassen sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Die stetig steigenden Krankenversicherungsprämien sind auch nach Auffassung Ihrer SGK ein Problem, gerade für Haushalte mit tieferen und mittleren Einkommen. Das ist ein Problem, das gelöst werden muss.

An ihrer Januarsitzung ist die Kommission, nachdem sie zuvor Vertretungen des Initiativkomitees, der Kantone, der Versicherer und der Versicherten sowie der Leistungserbringer angehört hatte, mit 17 zu 8 Stimmen bzw. mit 14 zu 11 Stimmen auf die beiden indirekten Gegenvorschläge eingetreten. Angesichts des engen thematischen Zusammenhangs wollte die Kommission die Gegenvorschläge aber koordiniert beraten und hat zunächst in einer Subkommission eine vertiefte Debatte über alle möglichen Varianten geführt.

Schliesslich hat die Kommission im April mit 20 zu 4 Stimmen beschlossen, die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Eine Kostenbremse, die weder den medizinisch-technischen Fortschritt noch die Alterung der Bevölkerung berücksichtige, sei gefährlich, hiess es. Um das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenversicherung zu bremsen, setzt die Kommission stattdessen auf einen indirekten Gegenvorschlag, den sie in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 10 Stimmen guthiess. Die Kommission wollte dabei nichts von einer Zielvorgabe für das maximale Kostenwachstum wissen, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Auch eine vereinfachte Form eines Kostenziels lehnte die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen ab. Die Mehrheit befürchtete, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leiden könnte. Stattdessen beantragt die Kommission eine Reihe von konkreten Massnahmen, und zwar insbesondere bei den Tarifen und den Laboranalysen.

Zu Tarmed: Der Bundesrat soll überhöhte Vergütungen in der veralteten Tarifstruktur Tarmed für ambulante ärztliche Behandlungen unverzüglich senken. Die Kommission hat das mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen. Diese Massnahme soll nach dem Willen der Mehrheit bereits für die Prämienrunde 2024 wirksam werden, was der Minderheit nicht praktikabel scheint. Diese Bestimmung würde hinfällig, sobald Tarmed durch eine neue Tarifstruktur abgelöst wird. [PAGE 818]

Ein weiterer Punkt: Ist ein Tarifvertrag nicht mehr wirtschaftlich und sachgerecht und können sich die Tarifpartner nicht innerhalb eines Jahres auf eine Anpassung einigen, kann die Genehmigungsbehörde den Tarif festsetzen. Dabei kann sie für einzelne Positionen der Tarifstruktur oder Gruppen von Leistungserbringern differenzierte Tarife festsetzen. Das hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen. Die Behörde könnte damit z. B für bestimmte Spezialisten die Tarife senken oder die Grundversorger in bestimmten Regionen besserstellen.

Zur Vertragsfreiheit bei Laboranalysen: Die Krankenkassen sollen Analysen nur jenen Labors vergüten, mit denen sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Diese Entscheidung erfolgte mit 16 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Vergütungen sollen dabei tiefer sein als die behördlich festgelegten Tarife. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Praxislabors. Zudem unterstützt die Kommission die neuen subsidiären Kompetenzen des Bundesrates gemäss Artikel 46a Absatz 2 und Artikel 49 Absatz 2bis KVG und will den Grundsatz stärken, wonach Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein sollen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen der Mehrheit zu folgen.