Wicki Hans · Ständerat · 2022-05-31
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-31
Wortprotokoll
Es dürfte wohl eher selten vorkommen, dass seitens der vorberatenden Kommission einstimmig Nichteintreten auf einen Gesetzentwurf empfohlen wird. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, namens der Kommission etwas ausführlicher zu diesem Antrag Stellung zu nehmen.
Die Ausgangslage dürfte allen bekannt sein: Die Post hat im Bereich ihres Kerngeschäfts zunehmend mit schwierigen Herausforderungen zu kämpfen, so etwa mit dem Rückgang der klassischen Postdienste infolge der Digitalisierung. Entsprechend wird beabsichtigt, mit weiteren Dienstleistungen zusätzliche Einnahmen zu generieren, insbesondere im Rahmen der Postfinance. Allerdings besteht hier wiederum die Herausforderung, dass es sich bei dieser nicht um ein Bankinstitut handelt, denn die Post hat dafür weder den Auftrag noch die rechtliche Grundlage. Entsprechend sind der Postfinance auch im Grundsatz Kredit- und Hypothekargeschäfte gegenüber Dritten untersagt. Das war für sie insbesondere in den vergangenen Jahren aufgrund der Zinssituation eine grosse Herausforderung. Sie war so nicht in der Lage, branchenübliche Gewinne zu erzielen, um damit die Grundversorgung mit den gewünschten Beiträgen zu subventionieren.
Mit dem vorliegenden Entwurf zu einer Teilrevision sieht der Bundesrat daher vor, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass aus der Postfinance eine vollwertige Geschäftsbank werden kann. Konkret würde damit das Hypothekar- und Kreditvergabeverbot fallen, wenn auch vorderhand mit gewissen Einschränkungen.
Im Vorfeld wurden allerdings gegen einen solchen Schritt Stimmen laut, die insbesondere Bedenken in Bezug auf Verfassungsmässigkeit, Wettbewerbsneutralität, Föderalismus und Finanzmarktstabilität einbrachten. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat im Rahmen der vorliegenden Teilrevision zusätzlich vor, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Privatisierung der Postfinance zu schaffen. Diese käme in einem zweiten Schritt. Damit würde eine Entflechtung innerhalb des Konzerns erfolgen, denn bisher handelt es sich bei der Postfinance um eine 100-Prozent-Tochtergesellschaft der Post. Zuvor müsste aber die Grundversorgung neu geregelt werden.
Schliesslich ist auch eine zeitlich und umfangmässig limitierte Kapitalisierungszusicherung im Umfang von 1,7 Milliarden Franken vorgesehen. Damit könnte die Postfinance als systemrelevante Bank die erhöhten Anforderungen an die Eigenmittelausstattung erfüllen, sofern dies notwendig werden sollte. Aufgrund ihrer verminderten Ertragskraft können Post und Postfinance die von der Finma zusätzlich geforderten Eigenmittel vermutlich nicht vollständig und zeitgerecht aus eigener Kraft bereitstellen. Entsprechend soll nach Auffassung des Bundesrates die Eigenmittellücke gedeckt werden. Dies einleitend zur Ausgangslage.
Ihre Kommission hat die Thematik dieser Vorlage breit beraten. Bereits kurz nach dem Eingang der bundesrätlichen Botschaft wurden wir im vergangenen August an einer Kommissionssitzung informiert. In der Folge fanden an [PAGE 291] verschiedenen Kommissionssitzungen drei Anhörungsrunden statt, gefolgt von Beratungen, die schliesslich im vorliegenden Antrag mündeten. Ich weise darauf hin, dass bewusst eine unüblich hohe Anzahl an Organisationen und Institutionen angehört wurde, um für die Meinungsbildung eine breite Basis zu schaffen. Ein spezieller Fokus wurde zudem auf die Verfassungsfrage gelegt, das heisst auf die Frage, ob es[NB]verfassungsmässig ist, wenn die Postfinance mit der heutigen Eigentümerstruktur Hypotheken und Kredite vergeben darf. Zudem nahmen wir Kenntnis von den Mitberichten der FK-S und der WAK-S. Explizit in die Beratung mit einbezogen wurde schliesslich auch der Bericht der Expertenkommission Grundversorgung Post, der sogenannte Bericht Egerszegi.
Ihre Kommission kam im Anschluss daran einhellig zum Entscheid, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das liegt nicht etwa daran, dass wir keine Probleme sehen würden. Selbstverständlich sieht die Kommission die Schwierigkeiten, mit denen insbesondere die Postfinance konfrontiert ist, speziell mit Blick darauf, dass ihr einerseits das Kredit- und Hypothekargeschäft weitgehend verwehrt ist, sie aber andererseits mit der Finma-Auflage in einer Art und Weise konfrontiert ist, als ob sie schon eine Vollbank wäre. Ebenso werden die vom Bundesrat angedachten Ansätze, jedenfalls einige davon, nicht pauschal verworfen. Doch ist klar festzuhalten, dass die Zukunft des Service public und seine Finanzierung nicht getrennt voneinander diskutiert werden können. Konkret muss vorgängig eine grundlegende Diskussion über die notwendige Grundversorgung durch die Post und deren Finanzierung geführt werden.
Dies gilt mit Blick auf die Frage der Wettbewerbsneutralität, die nicht unterschätzt werden darf, aber auch mit Blick auf den Bedarf für die Post und letztlich für die Postfinance selber. Immerhin sind die operativen Verflechtungen zwischen der Post und der Postfinance - etwa konkret in den Filialen - sehr stark. Eine Privatisierung würde daher auch hier zu zahlreichen Fragen führen, die beantwortet werden müssten. Der Ablauf und die Definition einer Privatisierung beinhalten ebenfalls zahlreiche Fragen. Jedenfalls wird eine klare Definition der Grundversorgung unter Einbezug des Zahlungsverkehrs und der Postdienste unabdingbar sein.
Schliesslich noch ein formeller Hinweis: Die FK hat angeregt, den Bundesbeschluss über die Kapitalisierungszusicherung vom Nichteintreten auszunehmen. Allerdings ist unsere Kommission in Übereinstimmung mit Frau Bundesrätin Sommaruga zum Schluss gekommen, dass an diesem nicht unabhängig von den anderen Punkten festgehalten werden soll. Denn mit dem Nichteintreten auf die übrigen Punkte wird auch diese Frage neu zu beurteilen sein. Zudem steht es der Post auch offen, gegen die Anforderungen der Finma den Rechtsweg zu beschreiten, weshalb in diesem Punkt die Zeit nicht unmittelbar drängt. Im Weiteren war die Kommission auch der Ansicht, dass die Kapitalisierungsprobleme eine Angelegenheit sind, die vom Verwaltungsrat der Post gelöst werden kann und muss. Dazu sind keine Handlungen des Eigentümers notwendig, wie die in der Vorlage beantragte Kapitalisierungszusicherung.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen namens der Kommission, die einstimmig Beschluss gefasst hat, auf diese Teilrevision gesamthaft nicht einzutreten.